Neue Besteuerung von Glücksspielgewinnen

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Zu den Änderungen, die das Steuerreformgesetz ab dem Jahr 2024 mit sich bringt, gehören auch die Neuregelungen für die Besteuerung von Gewinnen aus Verlosungen, Preisausschreiben und sonstigen Gewinnspielen.

Momentan sind Glücksspielgewinne einkommensteuerfrei, wenn ihr Wert 10.000 CZK unterschreitet. Übersteigen die Gewinne die Freigrenze von 10.000 CZK, unterliegen sie voll der Abzugsteuer. Die Abzugsteuer von 15 % muss von Veranstaltern der Gewinnspiele einbehalten und abgeführt werden.

Durch das Einkommensteuer-Änderungsgesetz wird § 4 EStG, der diese Freigrenze regelt, aufgehoben.

Die Besteuerung von Gewinnen aus Werbewettbewerben und Verlosungen wird neu durch § 10 EStG geregelt, nach dem die Freigrenze von 10.000 CZK auf 50.000 CZK angehoben wird. Diese Freigrenze gilt nach wie vor für jeden einzelnen Gewinn.

Gewinne, die 50.000 CZK übersteigen, unterliegen der Abzugsteuer von 15 %. Die Abzugsteuer ist nach wie vor von Veranstaltern der Gewinnspiele einzubehalten und abzuführen.

Wenn Sie Ihren Kunden Preisausschreiben und Verlosungen anbieten, sollten Sie diese Neuregelung berücksichtigen.


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Ing. Martina Šotníková


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