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veröffentlicht am 5. Juni 2024 | Lesedauer ca. 3 Minuten
Eine falsche Deklaration wird nicht mehr mit 90 Prozent bis 180 Prozent, sondern pauschal mit 70 Prozent sanktioniert. Gleiches gilt für Verstöße bei der Rechnungsstellung;Bei im Ausland erzielten Einkünften wird auf die Erhöhung um ein Drittel verzichtet;Unzulässige Verrechnung nicht vorhandener Gutschriften, die mit einem festen Satz von 70 Prozent und nicht mehr von 100 Prozent bis 200 Prozent sanktioniert werden;Unterlassene Zahlungen, die nicht mehr mit 30 Prozent, sondern mit 25 Prozent der Steuer bestraft werden. Es gibt jedoch weiterhin eine Verdoppelung der Verstöße gegen die Mehrwertsteuer, die sich aus einer unterlassenen oder nicht ordnungsgemäßen Rechnungsstellung ergeben. Tatsächlich bleiben sowohl der Verstoß wegen unterlassener/falscher Rechnungsstellung als auch der Verstoß wegen falscher Erklärung bestehen, wenn auch mit der Abschwächung der gesetzlichen Kumulierung;
Tax Newsletter Italien
Luca Pagani
Dottore Commercialista, Revisore Legale
Senior Associate
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Pamela Ciarcià
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