Die Zeit ist reif für PPAs in Südafrika: Verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen

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veröffentlicht am 24. November 2020 | Lesedauer ca. 2 Minuten

  

Südafrika bietet aufgrund seiner großen Erneuerbaren Energien-Ressourcen, dem anhaltenden load shedding (geplante Stromabschaltungen, mit dem Ziel einen landesweiten Blackout zu verhindern) sowie den stark steigenden Strompreisen eine gute Grundlage für Power Purchase Agreements (PPAs).

  

  
Der Grund dafür, dass corporate PPAs in Südafrika bisher kaum umgesetzt wurden, liegt in den regulatorischen Hindernissen. Hauptproblem war die Erlangung der Stromerzeugungserlaubnis. Grundsätzlich ist eine solche gemäß Section 7 des Electricity Regulation Act 4 aus 2006 (ERA) für jede Art von Erzeugungsanlagen not­wendig. Schedule 2 des ERA sieht jedoch bestimmte Ausnahmetatbestände vor. Sie wurden zuletzt im März 2020 reformiert. Bei der Reform wurden bestimmt netzgebundenen Anlangen unter 1 MW und netzunge­bundene Anlagen (unabhängig von ihrer MW Zahl) von dem Erfordernis der Stromerzeugungserlaubnis befreit.

 

Die Befreiung der netzungebundenen Anlagen ist insbesondere für den südafrikanischen Bergbausektor von großer Bedeutung. Der Bergbausektor äußert bereits seit Jahren den Wunsch, sich vom staatlichen Strom­ver­sorger „Eskom“ loszusagen. Netzgebundene Anlagen > 1 MW bedürfen zwar weiterhin einer Stromerzeugungs­erlaubnis, jedoch ist die Erlangung einer Stromerzeugungserlaubnis aufgrund einer Aktualisierung des nationalen Stromentwicklungsplans (Integrated Resource Plan, kurz: IRP) nun möglich. Der IRP legt den Strommix des Landes bis 2030 fest. Ein Erfordernis für die Erteilung einer Stromerzeugungserlaubnis durch die Stromregulierungsbehörde ist es, dass die neu zu schaffende Stromkapazität im Einklang mit dem IRP steht – d.h. diese Kapazität darin konkret vorgesehen wurde. Die vorherigen Versionen des IRP sahen zwar auch Erneuerbare Energien vor, jedoch wurden sie komplett dem öffentlich Ausschreibungsprogramm zugesprochen, sodass keine Kapazität für corporate PPAs vorhanden waren. Mit der Aktualisierung des IPR wurden netzge­bundenen Stromerzeugungsanlagen zwischen 1 MW und 10 MW nun 500 MW pro Jahr zugewiesen. Somit benötigen diese Anlagen zwar auch weiterhin eine Stromerzeugungserlaubnis, aber die Haupthürde für deren Erlangung wurde genommen.

 
Durch eine weitere Änderung der regulatorischen Rahmenbedingungen im Oktober 2020 ist es nun auch Gemeinden in Südafrika gestattet, Strom von unabhängigen Stromerzeugern zu erwerben. Zuvor konnten Gemeinden Strom grundsätzlich nur vom staatlichen Stromversorger Eskom erwerben. Die Stadt Kapstadt hat in einem langjährigen Rechtsstreit für dieses Recht gekämpft und die erste Hürde ist somit genommen. Es bedarf aber noch einiger Klärungen bei der konkreten Umsetzung, sodass es voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, bevor das erste PPA mit einer Gemeinde geschlossen werden kann.

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Anna-Lena Becker, LL.M.

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