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Anfang November hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Referentenentwurf für das Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (NEMoG) vorgelegt. Ziele sollen eine bessere Kosten- und Verteilungsgerechtigkeit sein. Dabei sollen vermiedene Netzentgelte schrittweise abgebaut und Übertragungsnetzentgelte bundesweit vereinheitlicht werden.
Die Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte basiert auf der Analyse, dass die zunehmende Abweichung der Übertragungsnetzentgelte im Wesentlichen nicht auf von den ÜNBs verursachten Kosten basiert, sondern auf Kosten, die die ÜNBs nicht wirklich beeinflussen können. Während die Kosten für die Offshore-Anbindung bundeseinheitlich verteilt werden, gilt dies nicht für Regelenergie, Redispatch, Einspeisemanagement oder Netzausbau. Das NEMoG sieht eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung vor. Während Netzkunden in den Übertragungsnetzgebieten von TenneT und 50hertz davon profitieren würden, müssen die Netzkunden im Netzgebiet von Amprion und TransnetBW mit höheren Netzentgelten rechnen.
Für Stadtwerke und kommunale Versorgungsunternehmen sind insbesondere die Anpassungen in Bezug auf die vermiedenen Netzentgelte kritisch, da hier die Wirtschaftlichkeit der dezentralen Erzeugungsanlagen zukünftig leiden wird. Von der Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte sind besonders Industrieunternehmen mit Entnahmen in hohen Spannungsebenen betroffen. Deren Netzentgelte haben einen hohen Anteil von Übertragungsnetzentgelten. Für Privathaushalte und Kleingewerbe sind die Auswirkungen nicht so gravierend, weil der Anteil der Übertragungsnetzentgelte an den Netzentgelten geringer ist.
Dr. Matthias Koch
Dr. Ing., MBA, CVA
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