Aus dem 100-Tage-Gesetz wird das „Energiesammelgesetz”: Ende des energiepolitischen Machtpokers absehbar?

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Das durch einen koalitionsinternen Streit zu Sonderausschreibungen für Wind- und PV-Anlagen bisher blockierte Gesetzgebungsverfahren zur Verringerung der EEG-Umlageentlastung für KWK-Eigenstromanlagen und zur Neuregelung der Bürgerenergieprivilegien soll nun gemeinsam mit weiteren Novellierungen des EEG und KWKG in einem Energiesammelgesetz bis zum Jahresende verabschiedet werden. Hierzu hat das Bundeswirtschaftsministerium am 5. Oktober 2018 eine öffentliche Vorabstimmung zu einem Referentenentwurf eingeleitet.

 

Die Bundesregierung hat angekündigt, die unter der Bezeichnung „100-Tage-Gesetz” begonnene Novellierung des EEG und KWKG mit weiteren Gesetzesvorhaben zu verbinden und noch bis zum Ende dieses Jahres als sog. „Energiesammelgesetz” zu verabschieden. Dabei waren ursprünglich nur die Neureglung der

 


Bestandteil des Gesetzgebungsvorhaben.


In dem am 5. Oktober 2018 zur „Vorabstimmung” an Bundesländer und Verbände übersandten ersten Paket des Artikelgesetzes sind darüber hinaus Regelungen

 

  • zur Anschlussförderung bestehender, großer KWK-Anlagen (§ 13 KWKG 2017),
  • zur Einführung der neuen Förderkategorie der „Dampfsammelschienen-KWK-Anlagen” (§ 2 Nr. 6a und 6b KWKG-RefE),
  • zur Verschärfung des Mehrfach-Förderverbots bei KWK-Anlagen (§ 7 Abs. 6 KWKG 2017) und
  • zur Verschärfung der Mess- und Ermittlungsanforderungen im Rahmen der EEG-Umlageentlastung für stromkostenintensive Unternehmen (§ 62a EEG-RefE)


enthalten.


Für die darüber hinaus angekündigten, besonders umstrittenen Neuregelungen zu

 

  • Sonderausschreibungen für Wind- und Solarenergie und
  • Verschärfung der EEG-Umlageentlastung für stromkostenintensive Unternehmen
    liegt noch kein offizieller Regelungsentwurf vor. Nach Presseberichten soll der Koalitionsstreit zu den Sonderausschreibungen aber durch eine progressive Staffelung der jährlichen Ausschreibungskapazität für Windkraft an Land von 1.000 MW/Jahr 2019 bis 1.600 MW/Jahr 2021 gelöst worden sein, sodass bis spätestens nach der Landtagswahl in Hessen (28. Oktober 2018) mit dem offiziellen Start des Gesetzgebungsverfahrens durch einen Kabinettsbeschluss zum Energiesammelgesetz gerechnet wird.


Mit der informellen Vorabbeteiligung will das Bundeswirtschaftsministerium offensichtlich das Gesetzgebungsverfahren beschleunigen. „Angesichts der Komplexität der Regelungsgegenstände wollen wir Ihnen die Möglichkeit geben, vorab Stellung zu nehmen”, heißt es in dem Begleitschreiben des Ministeriums. Die nur 5-tägige Stellungnahmefrist ist dabei jedoch sicherlich nicht ausreichend, um hier demokratischen Transparenz und Beteiligungsgrundsätzen Genüge zu tun. Entsprechend dünn sind die mit verhaltener Kritik versehenen Stellungnahmen der Branchen-Verbände. Angesichts der eigenen Versäumnisse und politischen Blockade entsteht der Anschein eines Versuchs der Verwaltung, verschiedene Gesetzgebungsvorhaben im Hau-Ruck-Verfahren gegen erhebliche Widerstände aus den betroffenen Kreisen und der politischen Mandatsträger durchzusetzen.


Eine Verfahrensbeschleunigung ist auch erforderlich, da von den Regelungen zur EEG-Umlageentlastung stromkostenintensiver Unternehmen die Erteilung von Begrenzungsbescheiden für das kommende Entlastungsjahr 2019 und von den Regelungen zu den KWK-Eigenstromanlagen die bereits von einigen Netzbetreibern ohne gesetzliche Grundlage ausgesetzte EEG-Umlageentlastung abhängt. Damit führt der Verzug des Gesetzgebers zu erheblichen Liquiditätsschäden, sodass sowohl das Risiko von volkswirtschaftlichen Schäden durch Unternehmenspleiten als auch von Staatshaftungsansprüchen der geschädigten Unternehmen steigt. Bis Ende des Jahres verbleiben nicht mehr viele Sitzungswochen des Bundestages, auch der Bundesrat muss noch eingebunden werden. Danach ist zweifelhaft, ob das Vorhaben eines umfassenderen, in wesentlichen Teilen politisch umstrittenen Energiesammelgesetzes noch fristgemäß gelingen kann. Insofern ist die wohl politisch motivierte Verbindung dringend notwendiger Regelungen mit politisch und in der Branche hoch umstrittenen Regelungen Bestandteil eines Machtpokers zulasten der betroffenen Unternehmen, der wenig mit einer vernünftigen und nachhaltigen Energiesachpolitik zu tun hat.

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