Bundeswirtschaftsministerium kündigt Hau-Ruck-Verfahren für EEG-Eigenstrom- und Bürgerbeteiligungs-Korrekturgesetz an

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Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine ambitionierten Fahrplan für ein EU-beihilferechtlich genehmigungsfähiges EEG-Eigenstromprivileg für neue KWK-Anlagen sowie die Abschaffung der bisherigen Privilegierung für Bürgerenergiegesellschaften in den Wind-Ausschreibungen angekündigt. Die enge Taktung des Zeitplans und bisher fehlenden Informationen zu den Inhalten könnten deshalb ein Hinweis auf weitere Beschränkungen der EEG- und KWK-Förderung sein.

 

​Das Bundeswirtschaftsministerium will die EEG-Umlagebefreiung für KWK-Neuanlagen und die Neuregelungen der Onshore-Windausschreibungen bereits bis Anfang Juli in Gesetzesform gießen. Das ergibt sich nach Presseberichten aus dem Fahrplan des Ministeriums für ein „Gesetz zur Änderung des EEG und des KWK-Gesetzes”. Er sieht vor, die Regierungsfraktionen und den Bundesrat bei dem Legislativverfahren für dieses eilbedürftige sogenannte „100-Tage-Gesetz” einzubinden. Das Kabinett soll es am 9. Mai 2018 beschließen, der Bundesrat in erster Lesung am 8. Juni. Anschließend sollen der Bundestag das Gesetz am 28./29. Juni 2018 in zweiter und dritter Lesung abschließend behandeln. Am 8. Juli 2018 soll der finale zweite Durchgang im Bundesrat folgen.

 
Mit der Neuregelung will der Bundesgesetzgeber die Gesetzgebungs-Panne bei der beihilfenrechtlichen Genehmigung der Regelung der EEG-Eigenstrom-Entlastung für neue KWK-Anlagen bereinigen. Bezeichnend für den Umgang des Gesetzgebers mit der KWK-Branche ist auch hier, dass der Fahrplan für ein Gesetz bekannt wird, bevor dieses die Ergebnisse einer Einigung mit der EU-Kommission bekannt gibt. Dies läßt auf ein für die KWK-Eigenstrom-Anlagenbetreiber wenig erfreuliches Ergebnis schließen.


Seit dem 1. Januar werden die Betreiber von KWK-Neuanlagen, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb genommen worden sind und seitdem Strom aus diesen KWK-Anlagen selbst verbrauchen, EEG-, Verfassungs- und europarechtswidrig statt wie gesetzlich vorgeschrieben mit 40 Prozent der EEG-Umlage auf eine Empfehlung des Bundeswirtschaftsministeriums hin von einem Teil der Netzbetreiber mit der vollen EEG-Umlage belastet.


Daneben soll auch das Ausschreibungsverfahren für Onshore-Wind im Hau-Ruck-Verfahren korrigiert werden. Mit der Novellierung sollen die Privilegien der Bürgerenergiegenossenschaften, die Gebote ohne Genehmigung nachdem Bundes-Immissionsschutzgesetz abgeben dürfen, beendet werden. Bislang waren die Bürgerenergie-Vorteile lediglich für die ersten beiden Ausschreibungen dieses Jahres per Regierungserlass kassiert worden. In der Ausschreibungsrunde mit Gebotstermin 1. August gelten wiederum die vorherigen Regeln. Da die Bundesnetzagentur die Regularien des Verfahrens Mitte Juni eröffnen muss, ist der Zeitdruck hier besonders groß. Bereits der jetzige Zeitplan gibt das kaum noch her. Der hohe Zeitdruck und der angesichts der energie-, umwelt- und gesellschaftspolitischen Brisanz der Themen bestehende politische Druck läßt befürchten, dass hier die Qualität der Gesetzgebung auf der Strecke bleiben wird. Damit entstehen zunehmend unvollziehbare oder mit hohen wirtschaftlichen Risiken behaftete Gesetzeslagen, die keine ausreichende Investitionsgrundlage für regenerative oder hocheffiziente Erzeugungsanlagen bieten können. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt?

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Joachim Held

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