Wesentlichkeitsanalyse als Teil der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Stadtwerke

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 15. November 2023

 

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird in den nächsten Jahren sowohl inhaltlich ausgeweitet als auch deutlich mehr Unternehmen als in der Vergangenheit betreffen. Dies wird sich auch auf eine Vielzahl von Stadtwerken in Deutschland auswirken, welche zukünftig Nachhaltigkeitsberichte erstellen müssen.


Welche Unternehmen, ab wann zukünftig Nachhaltigkeitsberichte als Teil der nicht-finanziellen Berichterstattung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung vorlegen müssen, ist hier im Detail erläutert.


Ziel ist dabei, dass Unternehmen einen positiven Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten, Maßnahmen planen und die Auswirkungen dokumentieren. Aufgrund der Vielzahl an Themen, aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, muss eine Vorauswahl getroffen werden,

  •  um Prioritäten zu setzen,
  • die relevanten Themen zu identifizieren und
  • sicherzustellen, dass diese angemessen im Nachhaltigkeitsbericht behandelt werden.


Dafür wird die Wesentlichkeitsanalyse im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung durchgeführt, welche mit der CSRD auch die Einführung des Konzepts der doppelten Wesentlichkeit mit sich bringt.


Dabei wird zwischen der Inside-Out Perspektive, auch Impact Materiality genannt, und der Outside-In Perspektive, auch Financial Materiality, unterschieden:

 

  • „Financial Materiality” umfasst alle Nachhaltigkeitsauswirkungen, die sich intern auf die zukünftige Rentabilität des Unternehmens auswirken könnten
  • „Impact Materiality”: umfasst alle Auswirkungen der Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf die Gesellschaft und die Umwelt

 

Wird ein Nachhaltigkeitsthema entweder aus einer oder aus beiden Perspektiven als wesentlich eingestuft, erfüllt es das Kriterium der doppelten Wesentlichkeit.

 

Die Wesentlichkeitsanalyse beinhaltet üblicherweise die folgenden Schritte:

 

Schritt 1: Festlegung des Scopes

 

Analysieren Sie den Unternehmenskontext: Analyse der Geschäftsaktivitäten, der Geschäftsbeziehungen, Standorte des Unternehmens, die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette Ihres Unternehmens. So erhalten Sie alle relevanten Erkenntnisse, die Sie für die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse benötigen. Ebenso werden in diesem Schritt der Umfang und die Art der Einbeziehung der Stakeholder näher definiert. Dies können Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten, Gesellschafter, Kommunen, Nicht-Regierungsorganisationen (z.B. Umweltgruppen) und andere Akteure sein.

 

Schritt 2: Erstellung der Longlist

 

Die ESRS stellen eine Tabelle bereit, welche die zehn Themen der ESRS-Standards, wiederum in Unterthemen (Sub-Topics) und Unterunterthemen (Sub-Sub-Topics) aufgegliedert, enthalten. Zusätzlich zu diesen Themen müssen Unternehmen die Longlist mit individuell identifizierten branchen- und/oder unternehmensspezifischen Themen erweitern.

 

Schritt 3: Identifikation der IROs (Auswirkungen, Risiken und Chancen)

 

Auf Grundlage der Longlist werden durch die zuvor festgelegten Fachexperten, unternehmensspezifische Risiken und Chancen zu den einzelnen Themenbereichen identifiziert. Dabei betrachtet man u.a. die Dimensionen „kurz-, mittel- und langfristig“ sowie „tatsächlich und potenziell“.

 

Es gilt zu beachten, dass bei der Identifizierung die IROs die gesamte Wertschöpfungskette betrachtet werden muss.

 

Die Shortlist ergibt sich aus der Longlist, minus der Themen, denen keine IROs zugeordnet werden konnten.

 

Schritt 4: Wesentlichkeitsbewertung

 

Die Wesentlichkeitsbewertung erfolgt anhand der durch die ESRS festgelegten Bewertungskriterien, darunter u.a. Ausmaß (wie schwerwiegend?), Umfang (wie weit verbreitet?) und Unabänderlichkeit (inwiefern behebbar?).

 

Schritt 5: Zusammenstellung wesentlicher Themen

 

Zuletzt werden die als wesentlich identifizierten IROs wieder auf die zugehörigen (Sub-/Sub-Sub-)Themen zurückgespiegelt und deren Bewertungen entsprechend aggregiert. Die Darstellung der wesentlichen Themen sowie der IROs bleiben dem jeweiligen Unternehmen selbst überlassen. Die identifizierten und aufbereiteten wesentlichen Themen sollten dann gemeinsam mit dem Management final validiert werden.

 

Schritt 6: Integration in den Bericht:

 

Integrieren Sie die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse in den Nachhaltigkeitsbericht. Klären Sie, wie die identifizierten Themen im Unternehmen adressiert werden, welche Fortschritte erzielt wurden und welche Ziele gesetzt sind.

 

Die Wesentlichkeitsanalyse sollte regelmäßig aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sich die Schwerpunkte im Einklang mit den sich ändernden unternehmerischen, sozialen und Umweltbedingungen entwickeln.

 

Im Nachhaltigkeitsbericht sollte auch dokumentiert werden, wie die Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt wurde. Eine Möglichkeit der Ergebnisdokumentation ist auch, die Einschätzung der Stakeholder der des eigenen Unternehmens gegenüberzustellen. Dadurch wird transparent gemacht, ob es Abweichungen zwischen der Sicht von innen und von außen gibt.

 

Letztlich bildet die Wesentlichkeitsanalyse die grundlegende Basis für die Priorisierung von Themenblöcken und für die Eingrenzung möglicher Maßnahmen.

 

Rödl & Partner berät zahlreiche Unternehmen beim Aufbau und der Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Gerne unterstützen wir auch Sie dabei!

FOLGEN SIE UNS!

LinkedIn Banner

Kontakt

Contact Person Picture

Dr. Matthias Koch

Dr. Ing., MBA, CVA

Partner

+49 221 9499 092 16

Anfrage senden

Contact Person Picture

Naomi Mzyk

B.A. Management in Organic and Sustainability Business

+49 911 9193 1543

Anfrage senden

WIR BERATEN SIE GERN!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu