Nachhaltigkeitsberichtserstattung gemäß CSRD

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​veröffentlicht am 03. November 2023

  

Mit der auf europäischer Ebene am 5. Januar 2023 in Kraft getretenen „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) wurden die Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung von Unternehmen aktualisiert und verschärft. Die Richtlinie gilt als wichtige Säule des European Green Deals und zielt darauf ab, Transparenz über nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen des unternehmerischen Handelns, aber auch über die Auswirkungen von Unternehmen auf Menschen und Umwelt herzustellen. Mit der Ausweitung der Berichtspflicht steigt die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen schätzungsweise EU-weit von 11.600 auf 49.000 (davon ca. 15.000 in Deutschland).

Die Berichtspflicht greift stufenweise:
  • Ab 2024: Große Unternehmen, die bereits nach der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) berichten müssen
  • Ab 2025: Im bilanzrechtlichen Sinne große Unternehmen
  • Ab 2026: Börsennotierte KMUs

Ein Unternehmen gilt als groß, wenn zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt sind:
  • Mehr als 250 Mitarbeiter
  • Mehr als 25 Mio. € Bilanzsumme *
  • Mehr als 50 Mio. € Nettoumsatzerlöse *
Damit betrifft die Richtlinie auch viele Energieversorgungsunternehmen, welche somit ab 2025 berichtspflichtig werden. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission am 31. Juli 2023 die European Sustainability Reporting Standards (kurz: ESRS) also die Standards für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung veröffentlicht. Damit bestimmt die EU verbindliche und einheitliche Berichtsstandards, die für alle von der CSRD-Pflicht betroffenen Unternehmen gelten. Die Standards beinhalten konkret anzuwendende Praktiken, Berechnungen und Layouts für das Reporting.

Gilt die CSRD-Pflicht für kleine und mittelgroße Unternehmen in öffentlicher Hand?

Nach den geltenden landesrechtlichen Vorschriften haben die meisten öffentlichen Eigengesellschaften in aller Regel im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung zu regeln, dass Jahresabschluss und Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen sind. Für andere öffentliche Unternehmen ergibt sich diese Berichterstattung teilweise aus den landesrechtlichen Vorschriften.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) geht in seinem Schreiben vom 8. September 2022 davon aus, dass öffentliche Unternehmen unabhängig von ihrer tatsächlichen Größe – also auch kleine und mittelgroße Unternehmen in öffentlicher Hand – im Rahmen der CSRD ab 2025 berichtspflichtig sein werden. Somit wäre die Mehrheit der bundesweit über 18.500 öffentlichen Unternehmen (davon rund 16.000 auf kommunaler Ebene) unmittelbar oder mittelbar von den Neuerungen betroffen. Auch deshalb hat die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände in seiner Stellungnahme vom 9. Januar 2023 den Bund aufgefordert, sich gegenüber den Ländern für entsprechende Änderungen in den Gemeindeordnungen einzusetzen. Somit ist diese Frage nicht vollständig geklärt und es bleibt die Umsetzung der CSRD in nationales Recht abzuwarten, um eine abschließende Antwort geben zu können.

Fazit

Obwohl aktuell noch einige Fragen zur Umsetzung offen sind, erhöht die EU mit der CSRD (und den dazugehören ESRS) die Bedeutung der Nachhaltigkeit und einer transparenten Berichtserstattung. Für Stadtwerke bedeuten diese Entwicklungen, dass frühzeitig, d.h. im Jahr 2024, robuste und prüfbare Prozesse zur Erfassung nichtfinanzieller Informationen aufgebaut werden müssen. Mit Spannung wird die nationale Umsetzung der Richtlinie in Deutschland erwartet – ein erster Gesetzesentwurf soll in den kommenden Wochen veröffentlicht werden. Gerne werden wir Sie nach der Bekanntgabe des Entwurfs informieren.


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*Die Europäische Kommission hat am 17. Oktober 2023 mit einem delegierten Rechtsakt die Schwellenwerte für die Bestimmung der Größenklassen von Kapitalgesellschaften erhöht und somit auch zwei der drei Kriterien für die Bestimmung der Berichtspflicht angepasst. Die monetären Schwellenwerte für große Unternehmen wurden auf eine Mindestbilanzsumme von 25 Mio. € (vorher: 20 Mio. €) und einem Mindestumsatzerlös von 50 Mio. € (vorher 40 Mio. €) festgelegt.

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Hidir Altinok

M.Sc. Renewable Energy Systems, Dipl.-Ing. (FH) Versorgungstechnik

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