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veröffentlicht am 14. September 2021
Im Rahmen des Förderaufrufs werden modellhafte Projekte, die signifikante Treibhausgasminderungen zum Ziel haben, im kommunalen Umfeld gefördert. Das Klimaschutz-Sofortprogramm der Bundesregierung ermöglicht weiterhin erhöhte Förderquoten von bis zu 80 Prozent. Gefördert wird mittels direkter Zuschüsse bis zu einer Förderquote von 80 Prozent bezogen auf die förderfähigen Kosten. Bei finanzschwachen Kommunen ist auch die Beantragung einer Vollfinanzierung möglich. Die gewährten Förderquoten sind jedoch abhängig von einer beihilferechtlichen Prüfung, sodass ggf. auch niedrigere Fördersätze zum Tragen kommen. Beantragt werden können die Gelder u.a. von:
Förderwürdig sind insbesondere Projekte aus den Feldern:
Die obige Aufzählung ist jedoch nicht abschließend zu sehen. Wesentlich ist die Darstellung der Modellhaftigkeit der Projekte, hierbei setzt der Förderaufruf auf die folgenden Kriterien:
Projektskizzen im Rahmen des aktuellen Aufrufs können im Zeitraum 01. September bis 31. Oktober 2021 über den Projektträger Jülich eingereicht werden. Die Antragstellung ist dabei zweistufig ausgestaltet. Die Auswahl der Projekte erfolgt zunächst im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens. Bewertungskriterien sind hierbei insbesondere der projektspezifische Klimaschutzbeitrag sowie die Fördermitteleffizienz, d.h. eingesetzte Fördermittel im Verhältnis zur Klimaschutzwirkung (eingesparte Tonnen CO2). Hierbei erfolgreiche Projekte werden anschließend zur Antragstellung aufgefordert.
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Maria Ueltzen
Europäische Dipl.-Verwaltungsmanagerin (FH)
Associate Partner
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