Die Festlegung der kalkulatorischen Eigenkapitalzinssätze für die 4. Regulierungsperiode gem. § 7 Abs. 4 und 5 Strom-/GasNEV rückt näher

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veröffentlicht am 22. Juni 2021

 

Aus einem Schreiben von Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann an die Mitglieder des Beirats der Bundesnetzagentur geht hervor, dass die zugebilligten Eigenkapitalzinssätze für Neuanlagevermögen von 6,91 Prozent auf 4,59 Prozent abgesenkt werden sollen.

 

Nach den ersten Informationen wird bei der Kalkulation der Eigenkapitalzinssätze ein Basiszinssatz von 0,74 Prozent und ein Wagniszuschlag von 3,0 Prozent unterstellt.

 

Demnächst soll ein von der Bundesnetzagentur (BNetzA) beauftragtes Gutachten über die Ermittlung netzbetreiberspezifischer Risikozuschläge vorliegen.

 

Im Anschluss daran sind die Festlegungsentwürfe der BNetzA für die kalkulatorischen Eigenkapitalzinssätze sowie der Start des Konsultationsverfahrens zu erwarten, bevor im Herbst die endgültige Festlegung erfolgen soll.

 

Die Marktkonsultation wird voraussichtlich vom 17. Juli bis zum 25. August stattfinden.

 

Im Anschluss an die Veröffentlichung des Gutachtens planen wir ein Webinar zum Thema „Kalkulatorische Eigenkapitalzinssätze” und werden Sie kurzfristig darüber informieren.

 

 

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