BGH bestätigt Xgen Gas der BNetzA für die dritte Regulierungsperiode

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​veröffentlicht am 2. Februar 2021

 

Der generelle sektorale Produktivitätsfaktor (Xgen) in Höhe von 0,49 Prozent für die dritte Regulierungsperiode Gas bleibt unverändert.

 

Der Bundesgerichtshof hat am 26.01.2021 auf die Rechtsbeschwerde der Bundesnetzagentur hin die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10.07.2019 aufgehoben.

 

Der Bundesgerichtshof konnte – anders als noch die Düsseldorfer Richter – weder eine Überschreitung des Regulierungsermessens durch die Bundesnetzagentur noch Fehler bei der Plausibilisierung der Ergebnisse oder der Begründung der Festlegung erkennen. Die Festlegung des Xgen in Höhe von 0,49 Prozent für die dritte Regulierungsperiode ist damit bestandkräftig.

 

 

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