Befreiung von der EEG-Umlage bei Eigenstrommodellen

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Im Laufe dieser Woche wird der Entwurf der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erstmalig im Bundestag beraten.

 

Der bisherige Gesetzesentwurf sieht einen Bestandsschutz für die Befreiung von der EEG-Umlage bei Eigenstromverbrauch vor. Nutzen Sie daher noch bis zum 01.08.2014 die Chance, die volle Befreiung von der EEG-Umlage durch ein Pacht- und Betriebsführungsmodell in Anspruch zu nehmen. Nach dem bisherigen Gesetzesentwurf sind zudem bezüglich der Einhaltung der verschärften messtechnischen Anforderungen an Bestandsanlagen bisher keine Übergangsfristen vorgesehen. Deshalb müssen alle bestehenden Eigenstrommodelle kurzfristig an die strengeren Anforderungen des EEG 2014 angepasst werden, um das Eigenstromprivileg auch nach dem 01.08.2014 weiter in Anspruch nehmen zu können. Auch sieht der Gesetzesentwurf eine Änderung des für die EEG-Vergütung maßgeblichen Inbetriebnahmebegriffs vor. Die Änderung kann insbesondere bei Umstellungen des Anlagenbetriebs von Erdgas auf Biogas erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.

Mit dem beigefügten Link Quick-Check "BHKW-Betrieb" können Sie überprüfen, ob Sie alle bestehenden – vorteilhaften – Betriebsoptionen bezüglich Ihrer Stromerzeugungsanlage für die Zukunft gesichert haben.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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Benjamin Hufnagel

Wirtschaftsingenieur (B.Eng.), M.A. Europäische Energiewirtschaft

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