Erhöhte Anforderungen für den Erhalt einer Arbeitserlaubnis in Singapur

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veröffentlicht am 9. Januar 2019


Singapur ist nach wie vor einer der attraktivsten Wirtschaftsstandorte in Asien. Der prosperierende Stadtstaat zieht viele Expatriates an, die auf Basis eines Arbeitsvisums tätig sind. Neben Expatriates arbeiten auch sehr viele Geringverdiener in Singapur. Insgesamt sind ein Drittel der ca. 3 Mio. Er­werbstätigen in Singapur keine Singapurer Staatsangehörigen. Mitte 2018 waren u.a. ca. 185.000 Employment-Passinhaber, 190.000 S-Passinhaber sowie circa 966.000 Arbeiter mit Arbeitserlaubnis in Singapur tätig.

Im Laufe der Jahre wurden die Antragsvoraussetzungen an die Visabewerber kontinuierlich erhöht und die Bewerbung insgesamt aufwändiger. Nichtsdestotrotz sollte es i.d.R. gelingen, für einen qualifizierten Mitarbeiter eine Arbeitserlaubnis zu erhalten.


 

  

Employment Pass

Das wichtigste Visum für westliche, ausländische Arbeitskräfte ist der Employment Pass („EP”). Man kann sich auf einen EP bewerben, wenn man ein Jobangebot in Singapur erhalten hat, als Manager oder leitender Angestellter arbeiten wird und monatlich mind. 3.600 Singapur-Dollar verdient. Für ältere, er­fahrenere Bewerber kann ein höheres Gehalt erforderlich sein. Weiterhin muss der Bewerber über aus­reichende Qualifikationen – wie gute universitätsähnliche Abschlüsse, berufliche Qualifikationen und Fachkenntnisse – verfügen. Der EP wird bei einem Erstantrag i.d.R. für 2 Jahre, bei Folgeanträgen für 3 Jahre ausgestellt und ist erneuerbar.

 

Personalised Employment Pass

Eine Sonderform des EP stellt der personalisierte EP („PEP”) dar. Der primäre Vorteil gegenüber dem „normalen” EP besteht darin, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber wechseln kann, ohne einen neuen EP beantragen zu müssen. Beantragen können ihn EP-Inhaber sowie ausländische Fachkräfte, die die weiteren Voraussetzungen erfüllen. Antragsberechtigt sind EP-Inhaber, wenn sie mind. 12.000 Singapur-Dollar monatlich verdienen, ausländische Fachkräfte, wenn sie mind. 18.000 Singapur-Dollar verdienen. Der PEP wird für 3 Jahre erteilt und ist nicht erneuerbar.

 

S-Pass

Der S-Pass ist ein Arbeitspass für erfahrene ausländische Arbeitnehmer in mittleren Positionen, z.B. Techniker. Bewerber müssen ein festes monatliches Mindestgehalt von 2.200 Singapur-Dollar vorweisen können, über einen Universitätsabschluss oder ein Diplom verfügen sowie einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung haben. Für ältere, erfahrenere Bewerber kann ein höheres Gehalt erforderlich sein. Weiterhin ist zu beachten, dass die Erteilung eines S-Passes einem Quotensystem unterliegt. Pro erteiltem S-Pass ist eine Mindestzahl „lokaler Arbeitnehmer” erforderlich, für die Beiträge zur sozialen Absicherung gezahlt werden. Im Servicesektor beträgt diese Quote 1:6.

 

Angehörigenvisa

Inhaber eines EPs oder eines S-Passes können durch ihren Arbeitgeber oder einen Agenten einen Dependant's Pass für ihre Kinder unter 21 Jahren und Ehegatten beantragen lassen. Der EP- bzw. S-Passinhaber muss mind. 6.000 Singapur-Dollar verdienen. Das Verfahren muss ferner seitens einer in Singapur registrierten Firma – das ist meist der Arbeitgeber des EP- oder S-Passinhabers – gesponsert werden. Der Dependant's Pass wird für 2 Jahre erteilt und ist an die Gültigkeit des EPs gebunden. Inhaber eines solchen Visums dürfen in Singapur arbeiten.

 

Für Lebensgefährten, Stiefkinder unter 21 Jahren und behinderte Kinder über 21 Jahre eines EP- oder S-Passinhabers kommt ein sog. Long Term Visit Pass infrage, der ebenfalls eine Arbeitsgenehmigung enthält. Der korrespondierende EP- bzw. S-Passinhaber muss mind. 6.000 Singapur-Dollar verdienen. Sofern der EP- bzw. S-Passinhaber über 12.000 SGD verdient, ist er ferner berechtigt, seine Eltern nach Singapur zu bringen.

 

Studentenvisum

Ein 6-monatiger Work-Holiday-Pass („WHP”) kann mittlerweile nur noch für deutsche Studenten oder Rechtsreferendare beantragt werden, die unter 25 Jahre alt sind und an einer sog. „Elitehochschule” studiert haben. In Deutschland sind das aktuell folgende Universitäten und Hochschulen:
  • München
  • Göttingen
  • Heidelberg
  • HU Berlin
  • FU Berlin
  • TU München
  • Freiburg
  • Karlsruhe (KIT)
  • Bonn
  • RTWH Aachen
  • Frankfurt
  • Tübingen
  • Münster
  • Hamburg
  • Mainz
  • Köln
  • Kiel
  • Würzburg

 

Der WHP erlaubt einen Aufenthalt von 6 Monaten in Singapur.

 

Training Employment Pass

Der Training Employment Pass („TEP”) ist eine weitere Visumsvariante für ausländische Praktikanten. Sofern der Bewerber Student ist, muss der Aufenthalt in Singapur Teil seines Studiums sein, er muss an einer besonders anerkannten Universität studiert haben oder ein Mindestmonatsgehalt von 3.000 Singapur-Dollar verdienen. Handelt es sich bei dem jeweiligen Bewerber um einen Mitarbeiter eines ausländischen Büros oder einer Tochtergesellschaft muss das Mindestmonatsgehalt 3.000 Singapur-Dollar betragen. Die Geltungsdauer des TEP beträgt 3 Monate.

 

Permanent Resident

Wer sich entschließt, langfristig in Singapur zu bleiben, kann den Status des Permanent Resident (PR) beantragen. Dieser Status hat den Vorteil, dass der jeweilige Bewerber für 5 Jahre in Singapur bleiben kann, selbst wenn er während dieser Zeit arbeitslos werden würde. Weiterhin muss man sich bei einem Arbeitgeberwechsel nicht für eine neue Arbeitserlaubnis bewerben, kann Wohnungseigentum erwerben und eine Company ohne vor Ort ansässigen Repräsentanten errichten. Auf der anderen Seite müssen der Permanent Resident und dessen Arbeitgeber in den sog. Central Provident Fund („CPF”) einzahlen. Das hat jedoch auch Auswirkungen auf das für die Erhebung der Einkommenssteuer maßgebliche Einkommen, sodass mit dem Status des Permanent Resident häufig eine Steuererleichterung einhergeht.  

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