Der Side Letter im asiatischen Rechtsverkehr: Singapur im Fokus

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veröffentlicht am 20. November 2019 | Lesedauer ca. 5 Minuten

von Christian Swoboda


Der Side Letter spielt im asiatischen Rechtsverkehr als vertragliche Nebenabrede eine nicht unwesentliche Rolle. Komplexe wirtschaftliche und rechtliche Strukturen sowie interkulturelle Unterschiede im Hinblick auf Vertragsverhandlungen führen oftmals dazu, dass bereits vereinbarte Vertragsinhalte ergänzt werden müssen. Im Folgenden wollen wir die Bedeutung und in der Praxis aufkommende Probleme von vertraglichen Nebenabreden im asiatischen Kontext darstellen. Im Fokus steht hierbei Singapur. Warum der kleine Stadtstaat an der Südspitze der malaiischen Halbinsel über die eigenen Landesgrenzen hinaus eine herausragende Position einnimmt, wollen wir ebenfalls herausarbeiten.



Singapur als Hub in der Region

Viele Unternehmen aus Europa nutzen Singapur als Drehscheibe für ihr Asiengeschäft. Das ausgezeichnete Geschäftsklima, wirtschaftliche Offenheit, Englisch als Rechts- und Geschäftsspräche, politische Stabilität, Rechtsstaatlichkeit und eine Infrastruktur auf Spitzenniveau haben die ehemalige britische Kolonie zu einem beliebten Investitionsstandort gemacht. Die positiven Attribute Singapurs werden von Asien-Neulingen aus dem europäischen Mittelstand genauso wie von global operierendes DAX-Unternehmen wahrgenommen und in die jeweiligen Geschäftsaktivitäten einbezogen. Aktuell sind rund 1.800 deutsche und mehr als 10.000 euro­päische Unternehmen in Singapur wirtschaftlich tätig. Der Stadtstaat wird oft als Holdingstandort zumindest für das südostasiatische Geschäft und oftmals auch darüber hinaus genutzt. Viele europäische Unternehmen betreuen über Singapur ihre regionalen Zulieferer, Lieferanten und Geschäftspartner.

Der wirtschaftlichen Anknüpfung an Singapur folgt oft auch die rechtliche Anknüpfung. Viele grenzüber­schreitende Verträge, die wirtschaftliche Beziehungen in der Region regeln, unterliegen dem singapurischen Recht. Dass die Wahl oftmals auf Singapur fällt, liegt an verschiedenen Faktoren. Die Schwächen der Rechts­systeme der umliegenden Staaten, etwa im Hinblick auf sich widersprechende Regelungen oder Regelungs­lücken, aber auch die dortigen strukturellen Probleme – wie Bürokratie, Korruption und Protektio­nismus – lassen das singapurische Recht vorzugswürdig erscheinen. Für Singapur sprechen zudem auch die dort bestehenden Streitschlichtungsinstitutionen, namentlich das „Singapore International Arbitration Centre”, „Singapore International Commercial Court” und das „Singapore International Mediation Centre”. Zwar können Vertragsparteien auch ein anderes ausländisches Recht wählen und dennoch Streitigkeiten aus dem jeweiligen Vertrag an eine der genannten Streitschlichtungsinstitutionen unter Berücksichtigung der Vollstreckbarkeit verweisen, jedoch erscheint es oftmals praktisch, das lokale Recht des Staates zu wählen, der die jeweilige Streitschlichtungsinstitution beheimatet. Schließlich unterhalten auch viele zumeist größere Unternehmen ihre regionale Rechtsabteilung in Singapur, was ebenfalls zu einer verstärkten Anwendung des singapurischen Rechts bei grenzüberschreitenden Verträgen in der Region führt.

Die Rechtswahl in wirtschaftlichen Verträgen in der südostasiatischen Region kann in ihrer Bedeutung nicht genug betont werden. Anders als in der Europäischen Union hat in der südostasiatischen Staatengemeinschaft ASEAN bislang kaum eine Harmonisierung der Rechtssysteme stattgefunden. Die Länder Südostasiens weisen sehr unterschiedliche Rechtstraditionen auf. Die ehemaligen britischen Kolonien Malaysia, Myanmar und Singapur folgen etwa dem Common Law (Case Law), während Länder wie Indonesien oder Vietnam aus historischen Gründen den kontinentaleuropäischen kodifizierten Civil Law Ansatz verfolgen. Auch innerhalb der Common Law-Staaten kann nicht von einer schlichten Übertragbarkeit etwa des englischen auf das singapurische Recht ausgegangen werden. Vertragsparteien sollten die Rechtswahl und damit die Anwend­barkeit und Vollstreckbarkeit von vertraglichen Regelungen unter keinen Umständen dem Zufall überlassen. Das ist auch bei Side Lettern zu beachten.


Side Letter im asiatischen Kontext

Side Letter können in verschiedensten Fallgestaltungen zwischen Parteien vereinbart werden. Denkbar sind etwa Gestaltungen im Arbeitsrecht, in denen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer (etwa ergänzend zum bestehenden Arbeitsvertrag) Details einer regionalen Entsendung oder Aspekte einer weiteren Funktions­übernahme durch den Arbeitnehmer bestimmen. Im Gesellschaftsrecht können Side Letter bei Joint Venture -Vereinbarungen –etwa im Bereich der geschäftlichen Expansion des Joint Ventures und deren Finanzierung– relevant werden. Auch bei M&A Transaktionen können Side Letter eine Rolle spielen. Weitere Anwendungs­felder finden sich u.a. im Vertriebsrecht, wie bei Side Lettern neben Distributionsverträgen zur Ausweitung der Warenpalette oder der spezifischen Vertriebskanäle.

In vielen dieser verschiedensten Fallgestaltungen können besondere regionale und interkulturelle Aspekte eine wesentliche Rolle spielen. Genannt sei hier etwa ein in vielen Ländern der Region vorhandenes ausgeprägtes Hierarchieverständnis in Organisationen, dass u.U. zu Schwierigkeiten bei Abstimmungen und Entscheidungs­findungen bei Vertragsverhandlungen führen kann und spätere Side Letter erforderlich macht. Ein anderer Aspekt, der die Rolle von Side Lettern aufwerten könnte, ist ggf. in dem Konsensbedürfnis in vielen Kulturen der Region zu sehen. Unangenehme oder schwierige Aspekte werden gerne umgangen und müssen dann zu einem späteren Zeitpunkt etwa in Side Lettern wieder „eingefangen” werden. Schließlich führt auch ein oftmals anderes Verständnis über die Verbindlichkeit von vertraglichen Vereinbarungen zu Nachverhandlungen und dem Abschluss von Side Lettern.


Potenzielle Probleme beim Gebrauch von Side Lettern

Allgemein sollten Side Letter mit der gleichen Aufmerksamkeit und rechtlichen Genauigkeit aufgesetzt werden, wie der jeweilige Hauptvertrag. Nicht selten beinhalten Side Letter wesentliche Ergänzungen zum Haupt­vertrag, welche die Parteien verbindlich und durchsetzbar vereinbaren möchten. Hieraus ergeben sich bereits zwei grundsätzliche Schwierigkeiten bei Side Lettern. Zum einen sollten sich die Parteien über die Rechtsnatur des Side Letters im Klaren sein und zum anderen das rechtliche Verhältnis zum Hauptvertrag beachten.

Zunächst muss der Side Letter von einem sog. Novation Agreement oder einem Amendment unterschieden werden. Während ein Novation Agreement i.d.R. die Parteien eines bestehenden Vertrages ändert, beabsichtigt ein Amendment eine inhaltliche Änderung des Vertrages unter Beibehaltung der ursprünglichen Parteien. Der Side Letter wird i.d.R. zwischen den ursprünglichen Parteien zu einem weiteren mit dem Hauptvertrag verwandten, aber noch nicht geregelten Aspekt abgeschlossen. Bei der genauen Abgrenzung und Auslegung gilt im Zweifel der Grundsatz „substance over form”. Es kommt also auf den Inhalt und nicht etwa auf den bloßen Titel eines Vertrages an.


Der Side Letter sollte zudem stets mit den Regelungen des Hauptvertrags abgestimmt werden. In vielen Verträgen, die singapurischem Recht unterliegen, findet sich eine sog. „entire agreement” Klausel. Mit ihr wollen Vertragsparteien verhindern, dass nicht im Vertrag geregelte Aspekte auch nicht Gegenstand des Vertrages werden sollen. Es kommt hier auf die genaue Formulierung und die ggf. vorhandene Definition des „agreements” an. Wurde etwa der künftige Abschluss von Side Lettern im Hauptvertrag bereits antizipiert und ihr potenzieller Abschluss von Side Lettern bereits in der Definition des „agreements” aufgenommen, sollte auch eine „entire agreement” -Klausel einem künftigen Side Letter nicht entgegen stehen. Oftmals schließt die „entire agreement” -Klausel auch nur vorvertragliche Abstimmungen von dem Hauptvertrag aus. In solchen Fällen sollte ebenfalls ein Side Letter möglich sein. In Zweifelsfällen oder bei einer sehr stark formulierten „entire agreement”-Klausel sollten die Parteien im Side Letter bestimmen, dass die Parteien die Anwendung der „entire agreement”  -Klausel auf diesen Side Letter ausschließen. Ähnliches gilt bei Regelung zur An­pas­sung von Verträgen oder bestimmten Formvorgaben des Hauptvertrages zu beachten. Neben den eher formellen Einschränkungen eines Side Letters sollten die Parteien auch darauf achten, dass sie nicht unab­sichtlich den Inhalt des Hauptvertrages abändern oder in Teilen ausschließen. In dem Zusammenhang sollte z.B. auf eine einheitliche Regelung zu Fragen der Geheimhaltung, der Wettbewerbsbestimmungen und dem Umgang mit International Property (IP) geachtet werden.

Der Side Letter stellt einen eigenständigen Vertrag dar. Daher muss darauf geachtet werden, dass er auch alle rechtlichen Merkmale eines Vertrages abbildet. Im singapurischen Common Law Kontext muss hier insbesondere die sog. „Consideration” berücksichtigt werden. Der Abschluss eines wirksamen Vertrages in Singapur verlangt nicht nur Angebot und Annahme des Angebotes, sondern auch eine Gegenleistung (Consideration). Fehlt eine solche, wird der Vertrag ggf. als nicht wirksam abgeschlossen angesehen. Bei einem Side Letter sind selbstverständlich Situationen denkbar, in denen keine Gegenleistung vereinbart wird. Etwa wenn eine Partei sich ohne weitere Gegenleistung dazu verpflichtet, die ihr obliegenden Verpflichtungen des Hauptvertrages auszuweiten. Ein solcher Mangel lässt sich über die besondere Form der „Deed” heilen. Will etwa eine Gesellschaft einen Vertrag als Deed abschließen, müssen z.B. mind. zwei Geschäftsführer der Gesellschaft die Deed unterzeichnen.

Schließlich sollte der Side Letter eine Rechtswahl und auch eine Regelung zur Streitschlichtung umfassen. Auf die Bedeutung der Rechtswahl wurde bereits hingewiesen. Ebenfalls muss auf die Bestimmung der Streit­schlichtung geachtet werden. Ein besonderes Augenmerk gilt der Vollstreckbarkeit von Urteilen. Die Rechts­wahl und die Bestimmungen zur Streitschlichtung sollten nicht nur im Side Letter enthalten sein, sie sollten auch mit den Regelungen des Hauptvertrages abgestimmt werden.


Fazit

Side Letter spielen im asiatischen Kontext eine nicht unerhebliche Rolle. Sie können gerade bei komplexen und ggf. interkulturell schwierigen Vertragssituationen die benötigte Flexibilität in der Zukunft beisteuern. Jedoch sollten Side Letter – wie auch der Hauptvertrag – sorgfältig verhandelt und ausformuliert werden. Bereits bei der Gestaltung des Hauptvertrages kann u.U. der Verweis auf potenzielle künftige Side Letter angebracht sein. Wie dargestellt spielt das singapurische Recht in der Praxis bei grenzüberschreitenden Verträgen eine bedeutende Rolle in der südostasiatischen Region. Aus der Praxis sollte aber kein Automa­tis­mus zur Anwend­barkeit des singapurischen Rechts auf alle Lebenssachverhalte abgeleitet werden. Wie so oft gilt: Es kommt auf den Einzelfall an.

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