Saudi-Arabien: Einführung eines neues Personenstandsgesetzes

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veröffentlicht am 21. Dezember 2022 | Lesedauer ca. 3 Minuten

  

Das Königreich Saudi-Arabien hat im Rahmen seiner Reformbemühungen ein Per­so­nen­standsgesetz eingeführt. Das wurde im März 2022 angekündigt. Das neue Gesetz trat 90 Tage später, am Samstag, den 18. Juni 2022, in Kraft. 

 

  

  
 

Die Reform des Personenstandsgesetzes erfolgte im Rahmen der vom saudi-arabischen Kronprinzen initiierten und beaufsichtigten Reform des Rechtssystems. Die Gesetzesreform steht im Einklang mit der saudischen Vision 2030, die darauf abzielt, die Lebensqualität, die Integrität, den Schutz der Menschenrechte und die Effizienz des Systems zu erhöhen sowie die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern.
 
Das neue Gesetz soll in mehr als 250 Artikeln einen klaren Rechtsrahmen für Familien schaffen und die Sta­bi­li­tät von Familien unterstützen. Außerdem soll das Gesetz den Status von Familie und Kind verbessern. Es zielt darauf ab, den Ermessensspielraum des Richters einzuschränken, um Diskrepanzen in der Rechtsprechung in diesem Bereich zu vermeiden. Die Probleme, unter denen Frauen und Familien leiden, sollen durch das neue Gesetz gelöst werden.
 
Das neue Gesetz basiert auf den Regeln des islamischen Scharia-Kodex und dessen Zielen. Auch die neuesten rechtlichen Entwicklungen und die moderne internationale Rechtspraxis wurden berücksichtigt. Darüber hinaus, so der Kronprinz, wird das neue Gesetz zu Verbesserungen bei den Menschenrechten, der Stabilität der Familie und der Stärkung der Frauen und der Förderung der Rechte führen.
 
Das neue Personenstandsgesetz gibt Frauen die rechtliche Freiheit zu entscheiden, wen sie heiraten wollen. Der gesetzliche Vormund kann die Heirat nicht verhindern, wenn die Frau jemanden heiraten möchte, der ihr gleichgestellt ist. Frauen können Klage erheben und ihre Eheverträge überprüfen lassen.

Die Ehegatten können die Aufhebung des Ehevertrags verlangen, wenn einer der Ehegatten eine vereinbarte Bedingung nicht erfüllt. Die Frau hat das Recht, den Ehevertrag einseitig aufzulösen.
 
Geregelt sind auch die Voraussetzungen für die Eheschließung von geistig Minderjährigen und die Ehe­schließung von Personen, die noch keine 18 Jahre alt sind. Ohne die Zustimmung des zuständigen Gerichts können diese Personen nicht heiraten.
 
Sowohl der Verlobte als auch die Verlobte haben das Recht, die Verlobung aufzulösen. Was der Verlobte der Verlobten während der Probezeit anbietet, wird als Geschenk betrachtet, es sei denn, der Verlobte erklärt, dass es Teil der Mitgift ist.
 
Ändert einer der Verlobten die Verlobung aus einem Grund, den nur er selbst zu vertreten hat, hat er keinen Anspruch auf Rückgabe der Geschenke. Die andere Partei ist jedoch berechtigt, das Geschenk zu­rück­zu­for­dern, wenn es noch vorhanden ist. Allerdings nur bis zur Höhe des Wertes des Geschenks am Tag der Schen­kung. Dies gilt nicht, wenn das Geschenk durch die Natur verbraucht wird. Die Rückgabe von Geschenken ist ausgeschlossen, wenn die Verlobung mit dem Tod oder aus einem Grund endet, den keine der Parteien zu vertreten hat.
 
Die Mitgift ist Eigentum der Ehefrau, sie ist nicht verpflichtet, sie an andere zu veräußern.
 
Das neue Gesetz regelt die Ehe von der Verlobung bis zur Scheidung und khul'o (arabisches Wort für den Scheidungsantrag der Frau). Auch Elternschaft, Unterhalt und Sorgerecht für die Kinder werden geregelt. Zum ersten Mal regelt das Gesetz ausdrücklich, dass das Sorgerecht für die Kinder bei der Mutter liegt. Darüber hinaus enthält das neue Gesetz Regelungen zur Anfechtung von Geburts- und Ehehindernissen.
 
Der Ehemann ist verpflichtet, seine Frau mit Essen, Unterkunft, Kleidung und anderen notwendigen Dingen zu versorgen, auch wenn sie vermögend ist.
 
Eine Scheidung, bei der das Wort „Scheidung” mehrmals wiederholt wird, gilt als eine einzige Scheidung. Das neue Gesetz schafft Transparenz in vielen statusbezogenen Fragen wie Unterhalt, Besuchsrecht für Kinder und Scheidung im Zustand extremer Wut.
 
Der Justizminister und Vorsitzende des Obersten Justizrates, Dr. Walid Al-Samaani, erwartet, dass das neue Gesetz dazu beitragen wird, Differenzen im Zusammenhang mit Personenstandsfragen im Allgemeinen und solchen im Zusammenhang mit der Familie im Besonderen beizulegen, bevor sie überhaupt die Gerichte erreichen.
 
Andere Stimmen betonen auch, dass das neue Gesetz die Rechte geschiedener Frauen stärkt, die Kinder ohne finanzielle Unterstützung durch den Kindesvater großgezogen haben oder keinen Kontakt zu ihren Kindern haben. Es wird erwartet, dass familienrechtliche Streitigkeiten in Zukunft schnell und effektiv beigelegt werden können, da es nun ein Rechtssystem gibt, das Rechte und Pflichten klar definiert.
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