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zuletzt aktualisiert am 22. Juli 2020 | Lesedauer ca. 3 Minuten
von Tillmann Peeters
Der Gesetzgeber hat mit dem Schutzschirmverfahren die breite Anwendung des Insolvenzrechts als Sanierungsmittel unter eigener Regie eröffnet. Unternehmen können sich in dem Verfahren selbstständig, nur überwacht durch einen Sachwalter, entschulden und reorganisieren. Das Privileg verdient sich das Unternehmen durch ein hohes Maß an Transparenz und durch eine frühzeitige Antragstellung. Das im Folgenden dargestellte Schutzschirmverfahren zeigt Ihnen ein Praxisbeispiel aus unserer Beratungspraxis. [1]
Raik Müller
Rechtsanwalt
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Restrukturierungs- und Insolvenzberatung
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