Kürzlich erlassene Gesetze und Vorschriften

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​​​veröffentlicht am 25. Dezember 2024 | Lesedauer ca. 2 Minuten


China verabschiedet das Mehrwertsteuergesetz

Am 25. Dezember 2024 verabschiedete der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses Chinas das chinesische Mehrwertsteuergesetz, um das Prinzip der rechtsbasierten Besteuerung durchzusetzen. Das Mehrwertsteuergesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.​


Überarbeitung der chinesischen Maßnahmen zur Besteuerung von Ein- und Ausfuhrgütern

Ab dem 1. Dezember 2024 treten die Maßnahmen der Zollbehörden der Volksrepublik China zur Steuererhebung und Verwaltung von Import- und Exportgütern (Überarbeitung 2024) offiziell in Kraft. Diese Überarbeitung optimiert die Prozesse der Zollsteuerverwaltung, einschließlich der Klarstellung der Fristen für Steuerzahlungen, der Vereinfachung bestimmter Abfertigungsverfahren und der Verstärkung der Aufsicht und Prüfung der Steuererhebung.​

​Reduzierte Investitionsschwellen für ausländische Investoren in chinesische börsennotierte Unternehmen

Kürzlich haben das chinesische Handelsministerium, die chinesische Wertpapieraufsichtsbehörde und vier weitere Behörden gemeinsam die Verwaltungsvorschriften für strategische Investitionen ausländischer Investoren in börsennotierte Unternehmen überarbeitet und veröffentlicht. Die überarbeiteten Vorschriften treten am 2. Dezember 2024 in Kraft und senken die Investitionsschwellen in fünf Punkten:
  1. Zulassung ausländischer natürlicher Personen zu strategischen Investitionen.
  2. Lockerung der Vermögensanforderungen für ausländische Investoren.
  3. Einführung von Übernahmeangeboten als strategische Investitionsmethode.
  4. Zulassung von Zahlungen mit Aktien nicht börsennotierter ausländischer Unternehmen.
  5. Reduzierung der Anforderungen an Beteiligungsquoten und Sperrfristen.

Neue Zollsteuerverwaltungsvorschriften veröffentlicht

Die Allgemeine Zollverwaltung hat kürzlich die Verordnung der Volksrepublik China über die Erhebung und Verwaltung von Zöllen auf Ein- und Ausfuhrwaren („Verordnung“) bekannt gegeben, die zusammen mit dem neuen Zollgesetz am 1. Dezember 2024 in Kraft tritt. Die Verordnung legt fest, dass Steuersätze und Wechselkurse auf Grundlage des Abschlussdatums der Zollanmeldung berechnet werden. Zudem wurde die Frist für die Rückerstattung zu viel gezahlter Steuern von einem Jahr auf drei Jahre verlängert.

Anpassungen der Exportsteuererstattungspolitik

Kürzlich haben das chinesische Finanzministerium und die chinesische Steuerverwaltung (SAT) eine neue Bekanntmachung über Anpassungen der Exportsteuererstattungspolitik veröffentlicht, die ab dem 1. Dezember 2024 in Kraft tritt. Die Bekanntmachung sieht die Streichung von Steuererstattungen für Produkte wie Aluminium, Kupfer sowie chemisch veränderte tierische, pflanzliche oder mikrobiologische Öle und Fette vor. Zudem wird der Exportsteuererstattungssatz für bestimmte raffinierte Ölprodukte, Photovoltaikanlagen, Batterien und einige nicht-metallische Mineralprodukte von 13 Prozent auf 9 Prozent gesenkt.​​​​​​​​

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