Chinesische Regierung führt integrierte Karte für in China lebende Ausländer ein

PrintMailRate-it

​​​​​​​​ ​​​​​​​​​veröffentlicht am 23. Dezember 2024 | Lesedauer ca. 3 Minuten


Um Ausländern, die mit der Arbeitserlaubnis und entsprechenden Aufenthaltserlaubnis in China arbeiten und leben, das Leben zu erleichtern, hat die chinesische Regierung eine neue Regelung eingeführt. Ab dem 1. Dezember 2024 führte China eine integrierte Karte ein, die die Arbeitserlaubnis mit der Sozialversicherungskarte vereint ("Integrierte Karte"). 


Im Hinblick auf die Vereinfachung von Verfahren hat die Integrierte Karte die Anzahl der physischen Karten durch die Integration mehrerer Funktionen reduziert. Die physische Arbeitserlaubnis für Ausländer wird zukünftig nicht mehr benötigt. Alle Prozesse, einschließlich Antrag, Verlängerung, Änderung sowie Abmeldung, werden online abgewickelt. Ausländer, deren physische Arbeitserlaubnis noch gültig ist, können die Integrierte Karte erst beantragen, bis die aktuelle Karte abgelaufen ist oder eine Ummeldung unbedingt erforderlich ist.

Im Hinblick auf praktische Dienstleistungen besteht für Arbeitgeber die Möglichkeit, Sozial-versicherungen für ausländische Mitarbeiter online oder über Sozialversicherungsagenturen anzumelden. Die Integrierte Karte bietet in China arbeitenden Ausländern die Option, Informationen zur Arbeitserlaubnis abzurufen und herunterzuladen, QR-Codes zu verifizieren, Nachrichten-benachrichtigungen zu erhalten, Leistungen und Zuschüsse zu beantragen sowie auf weitere Dienste zuzugreifen. In Pilotgebieten ist die Einführung weiterer "All-in-One"-Dienstleistungen möglich.

Die oben genannten Verfahren vereinfachen die inhaltliche Überprüfung der Antragsunterlagen für eine Arbeitserlaubnis nicht. Die zuständige Behörde muss weiterhin die Echtheit der relevanten Unterlagen, wie z. B. ärztliche Untersuchungsberichte, überprüfen. Die bestehenden Regelungen zu Sozial-versicherungsbeiträgen für Ausländer bleiben ebenfalls unverändert.

Das Antragsverfahren für Ausländer, die zum ersten Mal nach China einreisen, ist unten dargestellt:
Integrated_Card_DE.jpg ​Für eine größere Darstellung​​ bitte auf die Grafik klicken​

Beobachtung und Einblicke 

Arbeitserlaubnis und Sozialversicherungskarte sind wichtige Dokumente für in China arbeitende Ausländer. Diese Richtlinie zielt darauf ab, den Prozess zu optimieren. Aus Sicht des Sozialversicherungs-managements kann die Digitalisierung und Konsolidierung von Informationen es den Sozialversicherungs-amt jedoch erleichtern, Daten wie Einreise, Ausreise und Aufenthalt von Ausländern sowie deren Sozialversicherungsbeiträge zu verfolgen. 

Gemäß Artikel 97 des Sozialversicherungsgesetzes der Volksrepublik China und Artikel 3 der Vorläufigen Maßnahmen zur Teilnahme von in China beschäftigten Ausländern an der Sozialversicherung sind in China beschäftigte Ausländer und ihre inländischen Arbeitgeber zur Zahlung von Sozialversicherungs-beiträgen verpflichtet. In einigen Regionen ist die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen jedoch aus historischen Gründen nicht vollständig konform. In Shanghai beispielsweise ist es gemäß der "Bekanntmachung des städtischen Personal- und Sozialversicherungsbüros von Shanghai über verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Sozialversicherung für in Shanghai arbeitende Ausländer oder Ausländer mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung" ("Bekanntmachung Nr. 38 [2009]") möglich, im Arbeitsvertrag eine Klausel über Sozialversicherungsbeiträge zu vereinbaren, was von einigen Arbeitgebern als nicht verbindlich ausgelegt wurde, obwohl diese Bekanntmachung im Widerspruch zu dem 2011 in Kraft getretenen Sozialversicherungsgesetz steht. Die Bekanntmachung Nr. 38 [2009] tritt jedoch am 15. August 2021 außer Kraft. Shanghai hat sich daher an die nationale Gesetzgebung gehalten. Die Einführung der Integrierten Karte könnte eine gute Gelegenheit für die Behörde sein, die Einhaltung der Sozialversicherungsbeiträge zu kontrollieren.​

Aus dem Newsletter

Kontakt

Contact Person Picture

Xiaolan Zhao

Legal Counsel

Senior Associate

+86 10 8573 1345

Anfrage senden

Wir beraten Sie gern!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu