Neue Datenstrategie der Regierung – mögliche Auswirkungen auf Unternehmen

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veröffentlicht am 5. September 2023 | Lesedauer ca. 4 Minuten

  

Das Bundeskabinett hat am 30. August 2023 die im Rahmen einer digitalen Initiative vorgelegte neue nationale Datenstrategie „Fortschritt durch Datennutzung“ beschlos­sen. Die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), vom Bundes­minis­terium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) gemeinsam erarbeitete Strategie entwickelt die vorherige Datenstrategie weiter und setzt dabei insbesondere auf bessere Daten für eine neue, effektive und zukunftsweisende Datennutzung. Die Datenstrategie sieht bis einschlie­ß­lich zum vierten Quartal 2024 neben anderen Maßnahmen auch diverse gesetzliche Änderungen vor. Nachfolgend werden die wesentlichen Neuerungen umrissen und etwaige Auswirkungen in der Praxis für Unternehmen dargestellt.

    

        

Inhaltsübersicht

Die knapp 40 Seiten umfassende Strategie fokussiert sich im Wesentlichen auf Qualität und Quantität genutz­ter Daten und appelliert insbesondere an zivilgesellschaftliche Gruppen, Wirtschaftsunternehmen sowie For­schungs­institutionen als wesentliche Akteure, die Bereitschaft „zum freiwilligen Datenteilen" zu unterstützen. Durch einen gemeinsamen Einsatz sollen neue wirtschaftliche Potenziale erschlossen und die Grundlage für mehr Fortschritt geschaffen werden. Das Spannungsverhältnis zwischen einer Ausweitung von Zugang und Nutzung von Daten einerseits, sowie der Einhaltung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung andererseits soll dabei stets angemessen Berücksichtigung finden.
  

Gesetzesänderungen

Unter Bezugnahme auf zentrale Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag wird in der neuen Datenstrategie neben anderen Umsetzungsmaßnahmen die bis Ende 2024 beabsichtigte Bundesgesetzgebung dargestellt. Das be­reits für das 3. Quartal diesen Jahres angekündigte Gesundheitsdatennutzungsgesetz wird für die überwieg­ende Unternehmenspraxis kaum Auswirkungen mit sich bringen. Einen wesentlich bedeutenderen Impact dürf­ten jedoch die zu Ende 2023 (Q4) beabsichtigten Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz sowie die Schaf­fung eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes haben. Konkrete Informationen zu Inhalt oder Umfang der gesetz­lichen Änderungen bzw. Neuerungen liefert die Datenstrategie leider bis auf nebulöse Hinweise auf einen „modernen, handhabbaren“ Beschäftigtendatenschutz nicht. Immerhin lassen die genannten Maßstäbe jedoch auf eine praxistaugliche Umsetzung hoffen, die entgegen manch anderer Novellierung im Daten­schutz­recht zu mehr Rechtssicherheit für die Anwender führen könnte.

Hilfestellung für Privatpersonen und Unternehmen

Neben den gesetzgeberischen Maßnahmen zur Umsetzung der mit der Datenstrategie avisierten Ziele werden auch praxiswirksame Instrumente zur Unterstützung von Privatpersonen sowie Unternehmen angestrebt. Hier­zu zählen etwa die niederschwellige Bereitstellung und Auffindbarkeit von Musterverträgen und Muster­ver­trags­­klauseln aus den Bereichen Datenschutz und IT Sicherheit. Dies soll zur Etablierung einer einheitlichen und rechtssicheren Best Practice im Umgang mit entsprechenden (gesetzlichen) Regelwerken beitragen. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf den Transfer und die gemeinsame Nutzbarkeit von Daten zwischen verschiedenen Akteuren gelegt. Weiterhin sollen Datenkooperationen von Unternehmen, an denen ein erheb­liches wirtschaftliches sowie rechtliches Interesse besteht, künftig durch eine Fortentwicklung wettbewerbs­rechtlicher und insbesondere kartellrechtlicher Rechtsrahmen gefördert werden. Langfristiges Ziel ist es dabei, Deutschland auf diese Weise zu einem attraktiven Standort für Investitionen in die Datenökonomie zu machen.

Datenschutzbehörden

Mit dem Ziel einer Erleichterung und Vereinheitlichung der praktischen Umsetzung des Datenschutzes auf na­tio­naler sowie EU-Ebene sieht die neue Datenstrategie auch für die Datenschutz Aufsichtsbehörden einige Änderungen vor. Zum einen ist beabsichtigt, die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bun­des (DSK) durch deren Institutionalisierung im Bundesdatenschutzgesetz zu stärken. Zudem soll die nationale Datenschutzaufsicht stärker vereinheitlicht werden. Angesichts der teilweise stark differierenden Ansichten und Umsetzungspraktiken der Landesbehörden ist eine dem entgegenwirkende Vereinheitlichung auch im Sin­ne der Rechtssicherheit für Unternehmen sehr zu begrüßen. In diesem Zusammenhang soll jedenfalls geprüft werden, inwiefern für länderübergreifende, gemeinsam verantwortete Datenverarbeitungen die Möglichkeit einer entsprechend allein zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde realisierbar ist.

Ausblick

Die neue Datenstrategie enthält neben den dargestellten Punkten viele weitere, teilweise längst überfällige Ansätze zur Förderung eines innovativen Umgangs mit Daten. Zwar beschränkt sich das Papier auf gleicher­maßen wohlklingende wie konturlose Erläuterungen der beabsichtigten Strategie. Ungeachtet dessen stellt der Vorstoß einen Schritt in die richtige Richtung dar und lässt hoffen, dass die angestrebten Maßnahmen sich auch in der Praxis bemerkbar machen. Für den Fall, dass die Änderungen Wirkung zeigen, dürften Unter­neh­men vor allem von mehr Rechtssicherheit im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten profitieren. Mit besonderer Spannung ist hier das neue Beschäftigtendatenschutzgesetz zu erwarten, das einen besser handhabbaren Umgang mit Daten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verspricht. Letztlich wird erst eine fortlaufende Betrachtung der tatsächlich umgesetzten Maßnahmen ab Ende 2023 zeigen, inwiefern die neue Strategie die an sie gestellten Erwartungen erfüllen kann.

Die Datenstrategie finden Sie hier.
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