Konzept der Bundesregierung für zukünftiges Dateninstitut

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veröffentlicht am 31. Mai 2023

 

Die Bundesregierung hat ein Konzept zum Aufbau eines Dateninstituts vorgelegt. Das geplante Dateninstitut, für das der Haushaltsausschuss des Bundestags jährliche Mittel in Höhe von 10 Mio. EUR pro Jahr (2023 – 2025) freigegeben hat, ist Teil der umfassenden Datenstrategie der Bundesregierung. Vor der Erstellung des Grobkonzepts, das federführend durch die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, des Inneren sowie unter Beteiligung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erarbeitet wurde, wurden Stakeholder angehört. Die so gesammelte Expertise soll in den Aufbauprozess der kommenden Jahre einfließen.

 

Ziel des Dateninstituts ist es, die Datenverfügbarkeit und -Standardisierung in Deutschland zu stärken. Dadurch sollen Daten sektorübergreifend besser geteilt und nutzbar gemacht werden sowie die Forschung und Innovation gefördert werden. Das Dateninstitut soll dabei nicht nur zentrale Anlaufstelle für Wirtschaft und Wissenschaft sein, sondern auch für die Bürger und Verwaltung.  Die datenschutzkonforme Verarbeitung soll durch die Einbindung der Datenschutzbehörde gewährleistet werden. Der Aufbau eines sektorübergreifenden und zentralen Dateninstituts soll Doppelstrukturen vermeiden. Als Datenakteur soll es Koordinierungsprobleme der Datenverarbeitung adressieren sowie dazu beraten. Explizit nicht übernehmen soll das Dateninstitut regulatorische oder hoheitliche Aufgaben.

 

Diese Ziele sowie der schrittweise Aufbau des Instituts, der ausgeschrieben werden soll, sind in dem Grobkonzept der Bundesregierung enthalten. Daneben beschreibt das Konzept, dass der Aufbauprozess des Dateninstituts von Use-Cases als sogenannte Pilotprojekte begleitet werden soll. Einer davon könnte in dem Bereich der kommunalen Mobilitätsplattformen angesiedelt sein. Alternativen wären Use-Cases in den Bereichen Gaspreisbremse sowie der Long-Covid Forschung und damit insgesamt sehr aktuelle Themen.

 

Der Prozess des Aufbaus des Dateninstituts wird in Zukunft mehr oder weniger vollständig ausgeschrieben.

 

Teil der Ausschreibung sind neben der Bearbeitung der Use-Cases folgende Aufgaben:

  • Konkreter Aufgabenbereich des Dateninstituts
  • Organisations- und Rechtsform des Dateninstituts
  • Beteiligung des Bundes und der Zivilgesellschaft
  • Größe und Qualifizierung des Personalkörpers
  • Finanzierungsmöglichkeiten und auskömmliche Einnahmequelle
  • Transparenzgrundsätze

 

Bewertung für die Praxis

Wie bereits die Auflistung der im Rahmen der Ausschreibung zu erarbeitenden Punkte zeigt, hat die Bundesregierung lediglich eine erste Idee für ein Grobkonzept des Dateninstituts vorgelegt. Der so vermutlich entstehende langsame Start, bei dem aus den Use-Cases allgemeingültige Strukturen für den Aufbau des Instituts abgeleitet werden sollen, ist grundsätzlich in seiner Methodik verständlich. Allerdings ist insbesondere durch die Generalität der zu bearbeitenden Fragen mit einem zeitintensiven Prozess zu rechnen, an dessen Ende kein allgemein zuständiges Dateninstitut stehen wird, sondern eine erste für die Use-Cases passende Struktur.

 

Ein solch zeitintensiver Prozess ist insbesondere im Bereich der Mobilitätsdaten nicht umsetzbar; da wir in Deutschland mit dem Stand der Digitalisierung bereits massiv zurückliegen, muss ein schnelleres Tempo erreicht werden. Mobilitätsdaten können und werden vielfältig erhoben, so beispielsweise Echtzeitdaten des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs. Ziel ist es, durch Mobilitätsdaten intermodale Verkehre und damit die Verkehrswende zu ermöglichen. In der Zwischenzeit werden sich insbesondere in diesem Bereich andere, ggf. privatwirtschaftliche, Strukturen entwickeln müssen. Die Möglichkeit besteht, dass sich große Datenplayer etablieren und Monopolstrukturen verstetigen. Die Gefahr ist dabei, dass in der Zwischenzeit keine hinreichend fairen Datenzugangsmöglichkeiten für kleine Akteure bestehen, die aber durch Innovationen zur Verkehrswende beitragen können. Ein weiterer Aspekt ist, dass sich im Mobilitätsbereich bereits zwei Datenplattformen, die staatliche Mobilithek und der privatwirtschaftliche Mobility Data Space etabliert haben. Wie eine Zusammenarbeit, Schnittstellen und die Vermeidung von Doppelstrukturen erreicht werden können, bleibt auch in dem Grobkonzept offen.

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Ricarda Bans

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