Mexiko: Letzte Etappe zur Umsetzung der Arbeitsreform

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veröffentlicht am 27. Feburar 2023 | Lesedauer ca. 2 Minuten

  

Am 1. Mai 2019 hat der mexikanische Senat eine neue Arbeitsrechtsreform in Mexiko verabschiedet. Diese Reform beinhaltet wichtige Änderungen im Arbeitsrecht, die schrittweise von Unternehmen umgesetzt werden müssen. Der 1. Mai 2023 ist der von den mexikanischen Arbeitsrechtsbehörden festgesetzte Stichtag, ab dem alle Un­ter­neh­men, die nach mexikanischem Recht gegründet wurden, die dritte Stufe dieser jüngsten Reform des Bundesarbeitsgesetzes befolgen müssen. Unternehmen sollten einen arbeitsrechtlichen Review durchführen, um ihr Unternehmen auf die Aus­wir­kung­en der Reform vorzubereiten

  

  

  

 

Die Gesetzesänderung legt fest, dass Unternehmen verpflichtet sind, den Prozess der Legitimierung der Tarif­verträge zu beginnen. Betroffen sind Tarifverträge, die ein Unternehmen mit der jeweiligen Gewerkschaft, mit der es zusammenarbeitet, vor dem Inkrafttreten dieser Reform unterzeichnet hat. In Mexiko herrscht noch die Besonderheit, dass jedes Unternehmen sich selbst eine Gewerkschaft aussuchen kann, welche seine Arbeit­neh­mer­schaft vertritt. 

Ziel dieses Prozesses ist es, die unlautere Praxis einiger Unternehmen zu beseitigen, die lediglich einen Schutz­vertrag zwischen dem Unternehmen und der ausgewählten Gewerkschaft unterzeichneten, ohne dass diese eine verlässliche Vertretung der Arbeitnehmer gegenüber dem Unternehmen garantiert hatte. Mit dieser dritten Stufe der Reform wird daher ein faires und transparentes Kollektivarbeitsrecht angestrebt. Der Hauptvorteil dieser Reform besteht darin, dass die Arbeitnehmer selbst bestimmen können, wer sie bei der Aushandlung ihrer Arbeitsbedingungen vertritt.

Das Legitimationsverfahren muss wie folgt durchgeführt werden:
  1. Die Gewerkschaft leitet das Verfahren bei der zuständigen Arbeitsvermittlungs- und Registrierungsstelle eines jeden Unternehmens unter Beachtung dessen wirtschaftlicher Aktivität ein, um das Ver­wal­tungs­ver­fah­ren zur Identifizierung seiner Akte, der Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer, des Wahlaufrufs, der Ein­setzung eines Wahlausschusses sowie der Behörde, die die Rechtmäßigkeit des Wahlvorgangs bescheinigt, zu erfüllen;
  2. Nach der Legitimierung des Tarifvertrags wird eine Vertragsänderung vorgenommen, die die Zustimmung der Mehrheit der Arbeitnehmer, für die dieser Vertrag gilt, in einer freien und geheimen persönlichen Abstimmung erfordert;
  3. Schließlich stellt die Schlichtungs- und Registrierungsstelle für Arbeit die Bescheinigung der Ver­tre­tungs­be­rech­ti­gung aus, die auch für alle Tarifverträge gilt, die nach der Reform abgeschlossen werden;

Die wichtigste Neuerung dieser Reform besteht darin, dass das Unternehmen weder an der Wahl der Gewerk­schaft noch an der Abstimmung über den Tarifvertrag teilnehmen oder Einfluss auf die Entscheidungen der Arbeitnehmer nehmen kann. Es muss jedoch alle Einrichtungen und jedwede Unterstützung für die Ent­wick­lung des Abstimmungsprozesses bereitstellen, damit die Arbeitnehmer entscheiden können, ob sie mit der derzeitigen Gewerkschaft fortfahren wollen oder nicht. Wenn die Unternehmen diese Reform nicht einhalten, verliert der geltende Tarifvertrag 1. sofort seine Gültigkeit, 2. gibt er anderen Gewerkschaften die Möglichkeit, in die Beziehungen zwischen dem Unternehmen und den Arbeitnehmern einzutreten, oder 3. können die Arbeitnehmer eine unabhängige Organisation gründen. Ebenso verlieren die Arbeitnehmer sofort ihre Vertretung gegenüber dem Unternehmen, wenn sie beschließen, der Gewerkschaft nicht wieder beizutreten.
 
Um künftige Arbeitskonflikte zu vermeiden, die dem Unternehmen weitere Kosten und Sanktionen verursachen könnten, empfehlen wir, die Umsetzung dieser Reform zügig vorzubereiten und das Legitimationsverfahren einzuleiten.  

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