Kurzmitteilungen Wirtschaft

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BVerfG: Fehlender Aufsichtsratsbericht bei nicht existierendem Aufsichtsrat rechtfertigt kein Ordnungsgeld

Eine GmbH war nach dem Drittelbeteiligungsgesetz verpflichtet, einen Aufsichtsrat zu bilden, hatte dies jedoch unterlassen. Entsprechend legte sie dem Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers mit den Jahresabschlussunterlagen auch keinen Bericht des Aufsichtsrates vor. Wegen des fehlenden Berichts setzte das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld i.H.v. 2.500 Euro fest. Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden (Beschluss vom 9. Januar 2014 – 1 BvR 299 / 13), dass aus diesem Grund ein Ordnungsgeld nicht verhängt werden darf. Dies sei nur bei nachträglich noch erstellbaren Jahresabschlussunterlagen zulässig; in Fällen, in denen ein Aufsichtsrat nicht existiert, komme nach Auffassung des BVerfG der Ordnungsgeldtatbestand nicht zur Anwendung.
 

DPR Tätigkeitsbericht 2013: Fehlerquote und Fehlerursachen bei kapitalmarktorientierten Unternehmen

Nach dem Tätigkeitsbericht 2013 der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR), der sogenannten Bilanzpolizei, ist die Fehlerquote in den Abschlüssen kapitalmarktorientierter Unternehmen weiter rückläufig. Bei den 2013 von ihr durchgeführten 110 Prüfungen stellte sie in 14 Prozent der Fälle Fehler fest (Vorjahr 16 Prozent). Hauptfehlerursachen waren, ähnlich wie in den Vorjahren, zum einen Umfang und Anwendungs-probleme bei einzelnen IFRS (insbesondere bei der Bilanzierung von Finanzinstrumenten, des Anlage-vermögens, von Unternehmenserwerben sowie Schwächen bei der Darstellung der Kapitalflussrechnung), zum anderen eine unzureichende Berichterstattung im Anhang und Lagebericht.
  

BaFin: Gesellschafterfremdfinanzierung bei Personenhandelsgesellschaften grundsätzlich kein erlaubnispflichtiges Bankeinlagengeschäft

Durch ein Merkblatt der BaFin war Unsicherheit dahingehend aufgekommen, ob bei Personenhandels-gesellschaften das Stehenlassen von Gewinnansprüchen (Verbuchung auf Privat- bzw. Darlehenskonten) und die Gewährung von Darlehen durch nicht persönlich haftende Gesellschafter ein genehmigungspflichtiges Bankeinlagengeschäft darstellen kann (siehe Mandantenbrief März 2014). Insbesondere auf Betreiben des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat die BaFin nunmehr mit der Neufassung des Merkblatts vom 11. März 2014 klargestellt, dass in solchen Fällen grundsätzlich kein derartiges erlaubnispflichtiges Geschäft anzunehmen ist. Allerdings gilt dies nicht für sogenannte Publikums-KGs, insbesondere wenn das der KG gewährte Darlehen zu der unmittelbaren gesellschaftsrechtlichen Einlage außer Verhältnis steht, und bei Gesellschaften anderer Rechtsform, die darauf ausgerichtet sind, Kapitalgeber als Anlagegesellschaft aufzunehmen; hier wird nach Auffassung der BaFin vom erlaubnispflichtigen Betreiben von Bankeinlagengeschäften auszugehen sein.
 

BFH: Rückforderung einer Investitionszulage nach Produktionsverlagerung ins Ausland

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden (Urteil vom 14. November 2013 – III R 17 / 12), dass Investitionszulagen zurückzufordern sind, wenn noch vor dem Ende des Bindungszeitraums die Produktion in das Ausland verlagert wird und deshalb nicht mehr zu einem Betrieb des verarbeitenden Gewerbes im Fördergebiet gehört. Dabei kann der Steuerpflichtige nicht geltend machen, dass ein vorzeitiges Ausscheiden eines durch Investitionszulage geförderten Wirtschaftsguts aus dem Betrieb des Investors unschädlich sei, wenn es technisch abgenutzt oder wirtschaftlich verbraucht sei und auch für Dritte keinen oder nur noch einen sehr geringen Wert habe.
 
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