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Stimmrechtsmitteilungen: Aktualisierung des Emittentenleitfadens steht bevor

Die BaFin hat im April 2013 einen Konsultationsentwurf zur Änderung des Emittentenleitfadens veröffentlicht. Anlass sind die Gesetzesänderungen durch das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz aus 2011. Durch dieses wurden Mitteilungspflichten beim Halten von Finanzinstrumenten normiert, um den Beteiligungsaufbau bei börsennotierten Unternehmen auch beim Einsatz derivativer Instrumente, wie z. B. Cash Settled Equity Swaps, transparent zu halten. Nach Auffassung der BaFin bestehen unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Pfandrechten an Aktien sowie bei Mitveräußerungsrechten und -pflichten in Gesellschaftervereinbarungen Mitteilungspflichten der Beteiligten. Es bleibt abzuwarten, ob dies im neuen Emittentenleitfaden unverändert Eingang findet.
 
 

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht aufgrund Flutkatastrophe

Nach § 15a InsO sind die gesetzlichen Vertreter von juristischen Personen verpflichtet, bei Vorliegen des Insolvenzgrundes der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft unverzüglich, spätestens drei Wochen nach Eintritt des Insolvenzgrundes Insolvenzantrag zu stellen. Andernfalls macht sich der Vertreter strafbar gem. § 15a Abs. 4,5 InsO. Der aktuellen Flutkatastrophe geschuldet liegt bei vielen Unternehmen nun ein Insolvenzgrund vor, welcher durch mögliche Entschädigungszahlungen wieder entfallen könnte. Auf diesen Umstand hat das Bundeskabinett mit einem am 24. Juni 2013 beschlossenen Gesetzesentwurf reagiert, der vorsieht, die Antragspflicht bis zum 31. Dezember 2013 auszusetzen. Kann der Insolvenzgrund bis zu diesem Zeitpunkt nicht beseitigt werden, lebt die Antragspflicht wieder auf. Eine Verlängerung der Aussetzung soll mittels Rechtsverordnung bis zum 31. März 2014 möglich sein.
 
Kontakt: nadine.stefan@roedl.de

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