Kurzmitteilung Recht (Ausgabe 09/2012)

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Wesentliche Neuerungen im Online-Handel in Kraft getreten: Die Button-Lösung

Die zum 1. August 2012 in Kraft getretene Button- Lösung verpflichtet Online-Händler, die Schaltfläche, mit der ein Verbraucher seine Bestellung abschickt, mit einer Formulierung zu versehen, aus der klar hervorgeht, dass er nun eine Zahlungsverpflichtung eingeht. Deswegen sind Schaltflächen mit den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“, „kaufen“, „kostenpflichtig bestellen“ oder „zahlungspflichtigen Vertrag abschließen“ zu kennzeichnen. Bisher übliche Formulierungen, wie „bestellen“ oder „Bestellung abschicken“ sind nicht mehr zulässig. Um Abmahnungen zu vermeiden, sollten die Bestellseiten umgehend geändert werden.

Ansprechpartner: christiane.bierekoven@roedl.de

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