Endlich spürbare Lockerungen der Devisenkontrolle in der Ukraine

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Die ukrainische Regierung und die ukrainische Nationalbank (NBU) haben bereits in den letzten Wochen angekündigt, dass die Bedingungen für ausländische Investitionen weiterhin verbessert werden sollen. Ein wichtiger Schritt in  Richtung Verbesserung der Investitionsbedingungen in der Ukraine ist die Lockerung der Devisenkontrolle.

 
Um den Verfall der Landeswährung – Hrywnja (UHA) zu stoppen, hat die ukrainische Nationalbank in den Jahren 2014 und 2015 eine Reihe von Verordnungen erlassen, die den freien Devisenverkehr beschränken. Das war nötig, weil die Devisenreserven der Ukraine im Februar 2015 auf einen Tiefpunkt von 5,6 Milliarden Dollar gesunken sind. Die Situation hat sich erheblich verbessert. Nach offiziellen Angaben betrugen die Devisenreserven der Ukraine im Mai 2016 über 13 Milliarden US Dollar.
 
Aufgrund der verbesserten Situation auf dem ukrainischen Devisenmarkt hat die NBU im Mai 2016 die Aufhebung vieler Beschränkungen angekündigt und auch teilweise eingeführt. So wurde bspw. der Zwangsumtausch der Fremdwährungsbeträge aufgehoben, die als ausländische Investitionen in die Ukraine eingeführt worden sind. Auch die Fremdwährungskäufe werden durch die Banken schneller abgewickelt (am 3. statt am 4. Bankarbeitstag nach der Anmeldung der Transaktion).
 
Die positive Tendenz setzt sich fort. Durch die letzten Verordnungen Nr. 341 und 342 vom 7.6.2016 sind sehr viele Beschränkungen auf dem ukrainischen Devisenmarkt spürbar gelockert.
 
Die eingeführten Änderungen betreffen natürliche und juristische Personen.
 

Die wichtigsten Änderungen in der Devisenkontrolle werden in folgenden Punkten zusammengefasst: 

1. Die wichtigste Änderung in der Devisenkontrolle betrifft die Überweisung der Dividenden ins Ausland. Viele ausländische Investoren waren besorgt, weil es seit September 2014 nicht möglich war, Dividenden der Investitionen in der Ukraine ins Ausland zu überweisen. Durch die neue Verordnung der NBU wurde ab 13.6.2016 die Überweisung der Dividenden, die in den Jahren 2014 und 2015 ausgeschüttet worden sind, erlaubt. Die Verordnung beschränkt jedoch die Höhe der Dividendensummen, die im Kalendermonat ins Ausland überwiesen werden dürfen. Im Kalendermonat dürfen lediglich Dividenden in Höhe von 1 Mio. US Dollar in Äquivalent oder 10 Prozent des Gesamtbetrages der Dividenden in Äquivalent ins Ausland überwiesen werden. Falls 10 Prozent der Dividenden mehr als 5 Mio. US Dollar beträgt, dürfen im Kalendermonat maximal 5 Mio. Dollar überwiesen werden.
 
Die NBU plant weitere Lockerungen der Divdendenüberweisung ins Ausland und hat bereits die Pläne angekündigt. In naher Zukunft soll auch erlaubt sein, Dividenden, die bis 2014 ausgeschüttet worden sind sowie die Dividenden für 2016 ins Ausland zu überweisen.
 
2. Gemäß der Anordnung müssen 65 Prozent statt 75 Prozent aller Deviseneinkünfte von Exportgeschäften der inländischen und juristischen Personen zwingend umgetauscht werden.
 
3. Die Prozedur für den Devisenerwerb von natürlichen Personen wurde vereinfacht.
 
4. Der Verkauf von Devisen an natürliche Personen ist täglich auf 12 000 UHA (etwa 430 Euro) beschränkt. Bis jetzt waren es lediglich 6 000 UHA (ca. 215 Euro)
 
5. Die Banken dürfen aus den Spar- und Girokonten in Fremdwährung der natürlichen Personen die ausländische Währung in Äquivalent von 100 000 UHA pro Tag nach dem Kurs der NBU auszahlen (bis jetzt waren das 50 000 UHA)
 
6. Aus den Bankkonten dürfen die natürlichen Personen die Beträge ohne Beschränkungen in UHA auszahlen (bis 8.6.2016 durften die natürlichen Personen höchstens einen Betrag von 500 000 UHA pro Operationstag auszahlen). Die Aufhebung der Beschränkung soll das Vertrauen an die Bankdepositen erhöhen.
 
7. Banken und andere Finanzinstitute dürfen im Verlauf eines Operationstages die Kurse für den Kauf und Verkauf der Devisen mehrmals ändern. Das ist nach dem NBU-Plan erforderlich, um die Risiken zu reduzieren, die aufgrund der Marktbedingungen im Laufe des Tages entstehen könnten.
 
8. Banken wurde erlaubt, unterschiedliche Devisenkurse innerhalb eines Finanzinstitutes festzulegen. In der Praxis bedeutet das, dass in verschiedenen Filialen der gleichen Banken verschiedene Kauf- und Verkaufskurse festgelegt werden können.
 
9. Die Banken dürfen bei den Umtauschoperationen der Fremdwährungen eigene Umtauschkurse festlegen. Sie sind nicht an den offiziellen Kurs der NBU gebunden.
 
Die Verordnung Nr. 342 ist am 8.6.2016 in Kraft getreten und soll bis 14.9.2016 gelten. Die Vorschriften über die Dividendenüberweisung sind am 13.6.2016 in Kraft getreten. 
 

Zusammenfassung

Die Liberalisierung der Devisenkontrolle in der Ukraine ist sehr positiv zu bewerten. Es ist ein wichtiger und auch erforderlicher Schritt, um das Investitionsklima in der Ukraine zu verbessern. Der NBU ist es gelungen, den Kurs der UHA zu stabilisieren und die Devisenreserven der Ukraine aufzubauen. Es zeigt, dass die wirtschaftliche Lage in der Ukraine sich langsam verbessert und sich die positive Entwicklung auch in der Zukunft fortsetzen wird. 

 

zuletzt aktualisiert am 16.06.2016

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