Wesentlichkeitsanalyse – Die Grundlage der Nachhaltigkeitsberichterstattung

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​veröffentlicht am 3. Juni 2024​​​​​​

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Die Wesentlichkeitsanalyse startet den Prozess der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Ergebnisse bestimmen u. a. den Umfang des Berichts und die Anzahl der zu veröffentlichenden Datenpunkte. Sie ist somit eine wichtige Voraussetzung für den Bericht und die hierfür notwendigen zeitlichen Ressourcen sollten nicht unterschätzt werden. Für Energieversorgungsunternehmen, die gemäß CSRD ab 2025 berichtspflichtig werden, gilt deshalb so früh wie möglich mit der Umsetzung zu beginnen.


Stadtwerke stehen aktuell vor einer Vielzahl von Herausforderungen: 

  • Veränderungen in der Energiepolitik und neue regulatorische Anforderungen
  • Die Notwendigkeit, den Anteil an Erneuerbaren Energien im Strom- und Wärmesektor auszubauen und somit hohe Investitionen zu tätigen 
  • Sich verändernde Kundenbedürfnisse und -erwartungen 
  • Digitalisierung sämtlicher Prozesse oder Ausbau der Glasfasernetze
  • Fachkräftemangel

Aber auch neue Transparenzpflichten von der EU kommend stellen für Stadtwerke eine neue Herausforderung dar. Die bisherige Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für börsennotierte Unternehmen wird mit der europäischen CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) erheblich ausgeweitet. Die Richtlinie sorgt dafür, dass die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen EU-weit von 11.600 auf ca. 49.000 (davon etwa 15.000 in Deutschland) ansteigt. Mit der Einführung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) legt die EU außerdem verbindliche und einheitliche Berichtsstandards fest. Die neuen Regelungen betreffen auch viele Stadtwerke und das gestaltet sich als äußerst komplex.

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Der Referentenentwurf für die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht wurde am 22.3.2024 veröffentlicht. Der Entwurf enthält keine unerwarteten Anpassungen und orientiert sich eng an der CSRD-Richtlinie. Der Beschluss auf nationaler Ebene muss spätestens bis zum 6.7.2024 erfolgen. Aufgrund des Entwurfsstadiums bleibt abzuwarten, ob im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens noch wesentliche inhaltliche Änderungen erfolgen.

Wesentlichkeitsanalyse als Startschuss der Berichterstattung

​​Die Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bildet die Wesentlichkeitsanalyse. Damit stellt das Unternehmen fest, welche Themen für seine Geschäftstätigkeiten und seine Stakeholder am bedeutendsten sind. Dies umfasst die Identifizierung und Bewertung von ökonomischen, ökologischen, sozialen und Governance-Faktoren, die einen signifikanten Einfluss auf das Unternehmen und seine Interessengruppen haben könnten. 

Die Anforderungen und Grundsätze für das Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen sind im ESRS 1-Standard und den zugehörigen Anwendungsanforderungen festgelegt. Dort wird unter anderem das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit erläutert. Gemäß ESRS 1 gilt ein Nachhaltigkeitsaspekt als wesentlich, wenn er die Kriterien für die „Wesentlichkeit der Auswirkungen” oder für die „finanzielle Wesentlichkeit” oder beide erfüllt. 

Die in Abbildung 1 dargestellten fünf Hauptarbeitsschritte sind als iterativer Prozess zu verstehen, der mit jeder Berichterstattung wiederholt wird.


   
Abbildung 1: Prozess der Wesentlichkeitsanalyse


Gemäß den ESRS-Kriterien sind außerdem der Prozess und der Ablauf der Wesentlichkeitsanalyse im Bericht detailliert darzulegen.

Die Umsetzung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse stellt einen anspruchsvollen Prozess dar, der nicht nur Zeit, sondern auch personelle Ressourcen erfordert. Dabei gilt es besonders zu beachten, dass die Bewertung nicht nur auf der Unternehmensperspektive basiert, sondern auch die Sichtweise der Stakeholder in die Analyse mit einbezogen werden muss. 

Neben der Festlegung des Scopes gilt es im nächsten Schritt, alle für das Unternehmen relevanten Themen im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse zu identifizieren. Die ESRS stellen als Basis für die Wesentlichkeitsanalyse eine Tabelle bereit, in der die zehn durch die ESRS abgedeckten Themenbereiche wiederum in Unterthemen (Sub-Topics) und Unterunterthemen (Sub-Sub-Topics) aufgegliedert sind (Longlist mit über 1.000 Datenpunkten). 
 



Über welche der in Abbildung 2 genannten Standards tatsächlich berichtet werden muss, wird durch die sogenannte doppelte Wesentlichkeitsanalyse bestimmt. Nachhaltigkeitsthemen gelten als wesentlich, wenn aus ihnen entweder Risiken und Chancen für den Geschäftserfolg des Unternehmens entstehen (Financial Materiality) oder sie aufgrund von positiven oder negativen Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Mensch (Impact Materiality) essenziell sind, wie man der untenstehenden Abbildung entnehmen kann.


 
 
Auf Basis der Longlist gilt es in einem nächsten Schritt Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) zu den einzelnen Themenbereichen zu identifizieren. Themenbereiche, denen keine IROs zugeordnet werden können, dürfen von der Liste potenziell relevanter Themen gestrichen werden. Somit ergibt sich eine Shortlist an relevanten Themen für das Unternehmen, die als Grundlage für die Berichterstattung dient.

Fazit

​Die Einführung der CSRD-Richtlinie bedeutet für viele Stadtwerke, dass sie ab 2025 einen Nachhaltigkeitsbericht gemäß ESRS-Standards erstellen müssen. Die Wesentlichkeitsanalyse stellt den Ausgangspunkt der Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. ESRS dar. Sie bestimmt, über welche Standards und Themenfelder berichtet werden muss und damit auch über den Umfang an Datenpunkten, die offengelegt werden müssen. Darüber hinaus ist es erforderlich, den Prozess der Wesentlichkeitsanalyse zu dokumentieren und im Nachhaltigkeitsbericht darzustellen. 

Für Stadtwerke und Energieversorger gilt es, sich so früh wie möglich mit den Vorgehensweisen der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse auseinanderzusetzen. 

Wir unterstützen Sie dabei, diesen Prozess in Ihrem Haus zu implementieren. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir die Grundlagen des Nachhaltigkeitsreportings und begleiten Sie beim Aufbau des Nachhaltigkeitsberichts. Sprechen Sie uns hierfür gerne an!
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