Neue Regeln der EU-Kommission für Breitbandförderung in Kraft getreten

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veröffentlicht am 16. Februar 2023

 

Die Europäische Kommission (EU-Kommission) hat eine überarbeitete Mitteilung über staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen (im Folgenden „Breitbandleitlinien”) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

 

Nach der Durchführung einer öffentlichen Konsultation zur Überarbeitung der Breitbandlinien aus dem Jahr 2013 veröffentlichte die EU-Kommission die neuen Vorschriften am 31. Januar 2023.

 

Diese sollen zu den strategischen Zielen der EU beitragen, bis zum Ende der 2020er Jahre eine Gigabit-Anbindung für alle Menschen in Europa und die Versorgung mit 5G europaweit zu gewährleisten.

 

Die überarbeiteten Breitbandleitlinien sehen insbesondere Folgendes vor:

 

  • Die neuen Regeln enthalten eine Anpassung der Schwellenwerte für öffentlich geförderte Festnetze an die neuesten technologischen und marktbezogenen Entwicklungen (Download-Geschwindigkeit von mindestens 1 Gbit/s und Upload-Geschwindigkeit von mindestens 150 Mbit/s).
  • Sie führen einen neuen Bewertungsrahmen für den Ausbau von Mobilfunknetzen (einschließlich 5G-Netzen) ein.
  • Sie legen dar, wie öffentliche Unterstützung eingesetzt werden kann, um Anreize zur Nutzung von Breitbanddiensten zu schaffen. Dies soll unter anderem durch nicht dem Beihilfenrecht unterworfene Sozial- und Konnektivitätsgutscheine erfolgen.
  • Die Breitbandleitlinien enthalten Klarstellungen und weitere Orientierungshilfen zu bestimmten Schlüsselbegriffen, die für die beihilferechtliche Prüfung der EU-Kommission von Bedeutung sind, wie etwa Kartierung, öffentliche Konsultationen, Ausschreibungsverfahren, Preise für den Zugang auf Vorleistungsebene und Rückforderungsmechanismen.
  • Die Kriterien für die Abwägung der positiven Auswirkungen der Beihilfe gegen ihre negativen Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel werden aktualisiert. Bei der Bewertung werden verschiedene mögliche Auswirkungen berücksichtigt, z. B. die Leistung eines Beitrags zu den EU-Zielen des digitalen und grünen Wandels.
  • Ferner stellen die Breitbandleitlinien klar, dass Beihilfeempfänger oder Zugangsinteressierte, die an einem geförderten Netz angeschlossen sind, ihre Netze in angrenzende Gebiete eigenwirtschaftlich erweitern können.

 

Die überarbeiteten Breitbandleitlinien können hier abgerufen werden.

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Andreas Lange

Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth), Rechtsanwalt

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