EU-Kommission: Konsultationsverfahren zur geplanten Überarbeitung der EU-Beihilfevorschriften für den Breitbandausbau

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​veröffentlicht am 19. Januar 2022


Im Rahmen einer seit November 2021 laufenden öffentlichen Konsultation fordert die Europäische Kommission (EU-Kommission) alle Interessenträger auf, zur geplanten Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Beihilfen für Breitbandnetze (im Folgenden „Breitbandleitlinien”) Stellung zu nehmen. Die Frist für eine Beteiligung läuft bis zum 11. Februar 2022. Ziel der Kommission ist es, neue Geschwindigkeitsschwellen für öffentlich geförderte Festnetze und die Förderung mobiler Netze zu implementieren und so die Förderung des Ausbaus von Gigabit- und 5G-Netzen zu erleichtern.

    
Die Leitlinien für staatliche Beihilfen für den Breitbandausbau von 2013 sind derzeit Grundlage für die beihilferechtliche Ausgestaltung von Förderinstrumenten für den Ausbau und die Nutzung von Breitbandnetzen in Gebieten mit unzureichender Netzanbindung (z. B. abgelegene oder dünn besiedelte Gebiete). Hier soll der Rahmen für die Förderbarkeit in unterversorgten Gebieten verbessert werden. Dabei sind private Investitionen zu schützen und es ist ein fairer Wettbewerb zwischen den Betreibern sicherzustellen.


Die EU-Kommission schlägt in diesem Zusammenhang eine Reihe von Maßnahmen vor:

  • Einführung neuer Geschwindigkeitsschwellen für öffentlich geförderte Gigabit-Festnetze und Bereitstellung zusätzlicher Erläuterungen bezüglich der Förderung des Ausbaus mobiler Netze.
  • Einführung einer neuen Kategorie möglicher Beihilfen in Form von nachfrageseitigen Maßnahmen zur Unterstützung der Nutzung fester und mobiler Netze (Gutscheine).
  • Präzisierung bestimmter Begriffe, die für die beihilferechtliche Prüfung der Kommission von Bedeutung sind.


Der Entwurf der überarbeiteten Breitbandleitlinien, der Gegenstand der Konsultation ist, wird auch von Vertretern der Kommission und der Mitgliedstaaten erörtert werden.
Die neuen Breitbandleitlinien sollen Mitte 2022 angenommen werden.


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