Bewährte Förderkulisse bleibt voraussichtlich für den flächendeckenden Glasfaserausbau bis Ende 2030 bestehen

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​​​​​veröffentlicht am 21. Juni 2022

 

Aus einem aktuellen Diskussionspapier der Politik geht hervor, wonach die derzeitige Förderkulisse auch nach Ablauf weiterhin bestehen bleiben soll. Ziel ist es, bis Ende 2030 den flächendeckenden Glasfaserausbau in Deutschland abzuschließen. Der eigenwirtschaftliche Ausbau soll dabei weiterhin Vorrang vor dem staatlich Geförderten haben.

 

In der letzten Ausgabe (05/2022) des Kompass Telekommunikation berichteten wir bereits über das Positionspapier aus Baden-Württemberg. Hierbei wurde an das Beibehalten der bestehenden Förderpraxis appelliert, insbesondere bezugnehmend auf das Betreibermodell.

 

Aus einem aktuellen Diskussionspapier geht nun hervor, dass sich der Bund und die Länder darauf einigen konnten, dass das bewährte Fördersystem auch nach 2023 weitergeführt wird. Ein Ergebnis, welches insbesondere für den kommunalen Breitbandausbau einen Erfolg darstellt.


Denn in der aktuellen Förderkulisse der grauen Flecken wurden bereits 9 von 12 Mrd. € an konkrete Förderzusagen gebunden. Dies belegt die hohe kommunale Nachfrage nach einer zuverlässigen Breitbandversorgung. Lokale Ausbaubemühungen ergänzen hierbei den privatwirtschaftlichen Breitbandausbau und beschleunigen damit den Prozess der flächendeckenden Breitbandversorgung auf Bundesebene.

 

Der Kompromiss zum Fortbestehen des bewährten Förderprogramms muss noch innerhalb der Regierung abgestimmt werden. Aufschluss wird die erwartete Gigabitstrategie vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bringen, die voraussichtlich noch vor der Sommerpause 2022 dem Kabinett ausformuliert vorgelegt wird.

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Andreas Lange

Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth), Rechtsanwalt

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