Positionspapier Baden-Württembergs zum geförderten Glasfaserausbau

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veröffentlicht am 12. Mai 2022


Als Reaktion auf die Gigabitstrategie der neuen Bundesregierung und den damit einhergehenden geplanten Änderungen am Breitbandförderprogramm verfasste das Innenministerium Baden-Württembergs in Zusammenarbeit mit den kommunalen Landesverbänden am 13. April ein entsprechendes Positionspapier. Im Kern appelliert das drittgrößte Bundesland an die Beibehaltung der bisherigen Förderpraxis, insbesondere bezugnehmend auf das Betreibermodell.


Die Ankündigung im aktuellen Koalitionsvertrag, wonach der privatfinanzierte Breitbandausbau in Deutschland stärker priorisiert und im Gegenzug geförderte Breitbandprojekte drastisch eingedämmt werden sollen, ließ Ende vergangenen Jahres bereits erste kommunale Breibandkoordinatoren aufhorchen. Nachdem aber das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) nun auch konkrete Maßnahmen öffentlich diskutiert, wie zum Beispiel die Implementierung einer gestaffelten Förderung oder die Deckelung der Fördersumme auf eine Milliarde Euro pro Jahr, veranlasste dies mehrere politische Institutionen aus Baden-Württemberg, ein gemeinsames Positionspapier zu verfassen.

 

Im Konkreten wird gefordert, die Fördermittel für den kommunalen Breitbandausbau in den nächsten Jahren weiter aufzustocken. Schließlich sind innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der neuen Gigabitrichtlinie bereits 9 von 12 Mrd. € an konkrete Förderzusagen gebunden. Es ist absehbar, dass bis Ende 2022 auch die restlichen 3 Mrd. € vergeben werden. Im Papier heißt es, insbesondere Baden-Württemberg würde von der Förderung profitieren, da mehr als zwei Drittel der Landkreise ihre Breitbandprojekte im Betreibermodell umsetzen und damit langfristig ein kommunales Asset schaffen. Eine Kürzung der Fördergelder würde nicht nur zahlreiche, vor allem ländlich gelegene, unterversorgte Haushalte hervorbringen, sondern auch frühere Investitionen entwerten.

 

Darüber hinaus will das Land an dem bisherigen Markterkundungsverfahren (MEV) festhalten und lehnt die Implementierung von Potenzialgebieten ab. Denn das MEV stellt sicher, dass der privatwirtschaftliche und der geförderte Breitbandausbau ineinandergreifen. Durch die Einführung der vertraglich verpflichtenden Ausbauzusage seitens der TKUs im Rahmen der grauen Flecken Förderung, hat der Bund bereits einen richtigen Schritt in Richtung flächendeckende Gigabit-Versorgung bis 2025 gemacht. Die neue Idee der Potenzialgebiete würde den Glasfaserausbau in Deutschland nur verlangsamen und zu einer Zersplitterung der Netzgebiete führen. Denn ohne Ausbauverpflichtung für das gesamte Potenzialgebiet ist zu erwarten, dass die private Hand nur in jenen Gebieten Infrastrukturen verlegt, welche die Vorvermarktungsquote erreichen. Ein Potenzialgebiet könne dadurch stellenweise sehr schnell zu einem verstetigten grauen Fleck werden, bei dem nicht klar ist, wann die Breitbandversorgung sichergestellt .

 

Es bleibt zu beobachten, ob das BMDV die aufschwellende Kritik an den zukünftigen Plänen zur Breitbandförderung aufnimmt und entsprechend umsetzt. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Hilfe und Unterstützung bei Ihrem (geförderten) Breitbandprojekt benötigen.

 

 

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Andreas Lange

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