Förderung für öffentliche Ladeinfrastruktur in NRW – noch bis Ende des Monats möglich

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​veröffentlicht am 13. Juni 2018

 

Noch bis zum 30. Juni können Fördergelder für die Errichtung öffentlicher Ladeinfrastruktur unkompliziert in Anspruch genommen werden. Gefördert werden öffentliche Normalladepunkte (AC) bis einschließlich 22 Kilowatt Ladeleistung je Ladepunkt sowie öffentliche Schnellladepunkte (DC) von 100 bis einschließlich 150 Kilowatt Ladeleistung je Ladepunkt.

 

Zusätzlich werden die Schaffung des Netzanschlusses sowie weitere Ausgaben gefördert, die mit der Errichtung des Ladepunktes in Verbindung stehen. Die Förderquote beträgt 40 Prozent der Ausgaben – bis maximal 3.000 Euro pro AC-Ladepunkt bzw. 30.000 Euro pro DC-Ladepunkt sowie max. 5.000 Euro für den Anschluss an das Niederspannungsnetz bzw. max. 50.000 Euro für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz. Bei zeitlich begrenzter öffentlicher Zugänglichkeit der Ladeinfrastruktur reduziert sich der Fördersatz um 50 Prozent.

 

Zielgruppe dieses Förderprogramms sind natürliche und juristische Personen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen (ausgenommen Behörden des Bundes sowie der Bundesländer).

 

Die Förderung orientiert sich am Förderprogramm des Bundes, welches derzeit ruht, in der letzten Förderphase aber sehr gut angenommen wurde. Eine Besonderheit dabei ist, dass die Zuteilung der Fördergelder des nordrhein-westfälischen Förderprogramms nicht (wie beim Bundesförderprogramm) nach der Wirtschaftlichkeit der Projekte erfolgt.

 

Mehr Informationen zum Förderprogramm gibt es auf der Webseite der Bezirksregierung Arnsberg.

 

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