Überlieger 2019/2020 und ihre Berücksichtigung in der Ausgleichsberechnung für das Jahr 2020

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veröffentlicht am 25. Februar 2021

 

Durch die Umstellung der Krankenhausfinanzierung vom G-DRG-Katalog 2019 auf den aG-DRG-Katalog 2020 entstehen durch die Umgruppierung der Jahresüberlieger 2019/2020 bilanzielle Auswirkungen im Rahmen der Ausgleichsberechnung, welche auch einen Effekt auf den Anspruch aus dem Pflegebudget haben.

 

Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 der Pflegebudgetverhandlungsvereinbarung ist ein Preisausgleich für die Überlieger 2019/2020 zwischen den Ist-Erlösen auf Grundlage des G-DRG-Katalogs 2019 und den Erlösen, die sich nach Überleitung auf den aG-DRG-Katalog 2020 ergeben, vorzunehmen. Hieraus ergibt sich aufgrund der Reduzierung der Bewertungsrelationen zwischen den Katalog 2019 und 2020 ein negativer Ergebniseffekt auf den Zahlbetragsausgleich des Jahres 2020. Des Weiteren ist für die Überlieger 2019/2020 ein Pflegeerlösausgleich zu ermitteln. Die Gruppierung ist anhand der Pflegeerlösbewertungsrelation des aG-DRG-Kataloges 2020 (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 Pflegebudgetverhandlungsvereinbarung) vorzunehmen und mit dem entsprechenden Pflegeentgeltwert zu multiplizieren. Diese Bewertung hat einen positiven Effekt auf das Jahresergebnis eines Krankenhauses, welcher grundsätzlicher höher ausfällt, als die Bewertungsreduzierung von dem G-DRG Katalog 2019 auf den aG-DRG Katalog 2020. Die sich hieraus ergebenden Pflegebewertungsrelationen werden zudem vollständig bei der Ermittlung des krankenhausindividuellen Pflegeentgeltwerts 2020 berücksichtigt.

Vereinfacht dargestellt ergibt sich hieraus beispielhaft folgende Entwicklung bei der DRG B01A mit einer Verweildauer von 21 Tagen:

 

Überlieger Pflegebudget

 

 

Bundesbasisfallwert 2019:           3.544,97 EUR

Bundesbasisfallwert 2020:          3.671,18 EUR

Pflegeentgeltwert 2020:               146,55 EUR

 

Erlös Überlieger 2019/2020 nach G-DRG-2019:                 7,986 x 3.544,97 EUR = 28.310,13 EUR

Erlös Überlieger 2019/2020 nach aG-DRG 2020:              6,800 x 3.671,18 EUR = 24.964,02 EUR

= Preisausgleich nach Umgruppierung:                                                                          -3.346,11 EUR

 

Pflegeerlös Überlieger 2019/2020 nach aG-DRG 2020: 2,1477 x 21 x 146,55 EUR = 6.609,65 EUR

 

 

 

Das Krankenhaus hat eine Verbindlichkeit aus dem Preisausgleich nach § 15 Abs. 3 KHEntgG in Höhe von 3.346,11 EUR sowie eine Forderung im Rahmen des Pflegebudgets nach § 6a KHEntgG in Höhe von 6.609,65 EUR.

 

Die Pflegebudgetverhandlungsvereinbarung finden Sie hier.

 

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