BilRUG-Hotline für KHBV und PBV!

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​veröffentlicht am 5. August 2016

 

Die Neuregelung des BiLRUG sind verpflichtend für den Jahresabschluss zum 31.12.2016 anzuwenden. Es ergeben sich etliche Fragen, speziell im Zusammenhang mit der KHBV und der PBV.

 

Um Ihnen schnelle und praxisnahe Hilfe auch bei spezifischen Problemstellungen geben zu können, nutzen Sie gerne die eigens für alle Fragen rund um Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in Zusammenhang mit dem BiLRUG eingerichtete E-Mail Adresse: bilrug.gesundheitundsoziales@roedl.de.

 

Innerhalb von längstens 48 Stunden erhalten Sie eine erste Einschätzung von uns.

 

Zudem haben wir eine „FAQ-Übersicht” entwickelt, die wir kontinuierlich fortschreiben und demnächst auf unserer Internetseite veröffentlichen.

Aus unserem Newsletter

Kontakt

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Tino Schwabe

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Associate Partner

+49 911 9193 3651

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