BMF leitet Positionspapiere zu MiFID II und MiFIR an die Europäische Kommission weiter

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Ende August 2019 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) der Europäischen Kommission zwei Positionspapiere zugeleitet, welche die EU-Finanzmarktrichtlinie („MiFID II”), die PRIIPs-Verordnung und die EU-Finanzmarktverordnung („MiFIR”) betreffen.

Das BMF macht in seinen Positionspapieren Vorschläge zu notwendigen Änderungen und weiteren Schritten, welche kurz- und mittelfristig vorgenommen werden sollten, um das bereits bestehende Regelungswerk an konkrete Bedürfnisse der Marktteilnehmer anzupassen. Die Vorschläge betreffen sowohl die anlegerschützenden Bestimmungen nach der MiFID und der PRIIPs-Verordnung als auch Sekundärmarktregelungen der MiFID II / MiFIR.

Zur Erarbeitung der Positionspapiere hat das BMF Marktteilnehmer, Anleger und Verbände konsultiert, um ihre Erfahrungen zu bündeln und einen möglichen Änderungsbedarf hinsichtlich der seit Anfang 2018 geltenden EU-Vorgaben der geänderten Richtlinie und der Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II / MiFIR), auch im Zusammenspiel mit der PRIIPs-Verordnung, zu ermitteln. Ebenfalls wurde durch das BMF eine Anhörung hierzu durchgeführt.

Bereits im Vorfeld der Durchführung der Konsultation wurde deutlich, dass insbesondere die derzeit geltenden Regelungen bei den Anwendern auf wenig Gegenliebe stießen. Nicht zuletzt die besonders unbeliebte sog. „Taping-Pflicht”, nach welcher Telefongespräche im Wertpapiergeschäft künftig aufgezeichnet werden müssen, sorgte für genervte Anleger und wohl auch zu negativen Auswirkungen auf die Geschäfte im Wertpapierbereich. Dies ergab auch eine durch den Lehrstuhl für Finanzierung und Kreditwirtschaft Ruhr-Universität Bochum im Auftrag der Deutschen Kreditwirtschaft durchgeführte Studie.

In der Folge gingen zudem zahlreiche Beschwerden bei der BaFin von Anlegern und Kreditinstituten ein.

Die durch die Konsultation und die sonstigen Reaktionen seitens der Marktteilnehmer gewonnenen Erkenntnisse und Einsichten hat das BMF aufgenommen und nun in seine Eckpunktepapiere einfließen lassen.

Im Wesentlichen regt das BMF in seinen Eckpunktepapieren die folgenden Änderungen für Erleichterungen hinsichtlich der Vorgaben in MiFID II, PRIIPS und MiFIR an:
  • Taping”: Das BMF regt die Löschung oder zumindest die Einführung einer sog. „opt-out-Möglichkeit" bezüglich der Pflicht zur Aufzeichnung von Telefongesprächen (vgl. Art. 16 Abs. 7 MiFID II) an. Zur Begründung führt das BMF an, dass die derzeit im Rahmen der MiFID II vorgesehene Aufzeichnungspflicht hohe Kosten für Marktteilnehmer verursache und zudem das Vertrauensverhältnis in der Kundenbeziehung gefährde.
  • Kosteninformationen gegenüber professionellen Kunden: Seitens des BMF wird empfohlen, bei den Vorgaben zu Kostenausweisen künftig auch die erweiterten Kenntnisse und Informationsquellen von professionellen Kunden zu berücksichtigen. Hierzu schlägt das BMF vor, Informationspflichten gegenüber dieser Kundengruppe reduzieren bzw. dieser Anlegergruppe eine Verzichtsmöglichkeit zuzubilligen.
  • Erleichterungen für semiprofessionelle Anleger: Derzeit wird im Rahmen der MiFID II nicht zwischen professionellen und semiprofessionellen Kunden unterschieden. Das BMF schlägt vor, den Anlegertypus des „semiprofessionellen Anlegers” auch in das Europäische Regelungswerk aufzunehmen und so Erleichterungen in Bezug auf „erfahrenere” Anleger zu erwägen.
  • Harmonisierung der MiFID und PRIIPS-Vorgaben zu Informationspflichten: Um die Uneinheitlichkeit in MiFID II und PRIIPs zum Ausweis von Kosten bzw. Kostenquoten zu beseitigen und so Rechtsklarheit zu schaffen, wird seitens des BMF eine Harmonisierung der derzeitigen Regelungen empfohlen.
  • Aktienhandel an der Börse und Vorgaben: Derzeit bestehen rechtliche Unsicherheiten bezüglich des Aktienhandels, welche unbeabsichtigte Konsequenzen nach sich ziehen. Insbesondere bezüglich des Handels von in Drittstaaten gelisteten Aktien soll nach Ansicht des BMF nun ein Rechtsrahmen geschaffen werden, welcher den Handel mit diesen Aktien klar(er) definiert und beschränkt. Das BMF schlägt hierzu eine genaue Überprüfung und Analyse des börslichen Aktienhandels sowie eine anschließende Anpassung der bestehenden Regelungen, insbesondere der Regelung nach Art. 23 MiFIR, vor.

Die MiFID II, PRIIPs und MiFIR sind für die Fondsbranche sehr von Bedeutung. Zahlreiche Geschäftsbereiche von Fondsgesellschaften werden hiervon berührt. Es bleibt daher spannend, welche Änderungen der derzeitigen Regelungen sich hieraus ergeben werden aber auch, welche Neuregelungen seitens der EU an die Vorschläge des BMF anschließen. Wir werden Sie zu den weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten!

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Dr. Christian Conreder

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