Maßnahmenpaket zur Stärkung des Anlegerschutzes im Bereich Vermögensanlagen und geschlossener Publikumsfonds veröffentlicht

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​Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) haben am 15. August 2019 ein Maßnahmenpaket zur Stärkung des Anlegerschutzes im Bereich Vermögensanlagen und geschlossener Publikumsfonds veröffentlicht. 

Es soll die Kompetenzen der Finanzaufsicht bei der Überwachung von Finanzprodukten wie auch bei deren Vertrieb erweitern. Insbesondere Vermögensanlagen werden noch strenger reguliert. Eine der geplanten Maßnahmen betrifft dabei auch den Bereich der geschlossenen Publikums-AIF. Danach sollen diese zukünftig nicht mehr durch lediglich registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaften (§ 2 Abs. 5 KAGB) aufgelegt werden können.  

Obwohl nach Ansicht der Ministerien, die Regulierung von Vermögensanlagen und geschlossenen Publikumsfonds dank vergangener Maßnahmen inzwischen auf einem vergleichbaren Schutzlevel wie Wertpapiere angelangt sind, würden die Entwicklungen an den Finanzmärkten und Erfahrungen aus der Anwendungspraxis, nicht zuletzt die Insolvenz eines großen Anbieters von Vermögensanlagen, deutlich machen, dass der Schutz von Anlegern weiter gestärkt werden muss.  

Dazu sollen im Einzelnen folgende Maßnahmen ergriffen werden:

 

  • Abschaffung sogenannter unvollständiger Verkaufsprospekte
  • Verbot von Blindpool-Konstruktionen bei Vermögensanlagen
  • Beschränkung des Vertriebs von Vermögensanlagen auf beaufsichtigte Vermittler
  • Bessere Prüfungsmöglichkeit der Rechnungslegung von Vermögensanlagenemittenten
  • Verpflichtende Mittelverwendungskontrolle durch unabhängigen Dritten im Fall von Direktinvestments
  • Konsequente Nutzung der Produktinterventionsbefugnis bei Vermögensanlagen
  • Abschaffung der bloßen Registrierungsmöglichkeit bei geschlossenen Publikumsfonds
  • Übertragung der Aufsicht über freie Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
  • Verstärkte BaFin-Aktivitäten zur Verbraucherbildung im Bereich Vermögensanlagen

 

Mit diesen gesetzlichen und aufsichtlichen Maßnahmen soll nach Auffassung der Ministerien ein Umfeld geschaffen werden, in dem insbesondere auch Privatanlegern, unter Berücksichtigung ihrer Risikotragfähigkeit, weitestgehend eigenverantwortliche Anlageentscheidungen ermöglicht werden, da sie u.a. zu einer erhöhten Transparenz, einem besseren Verständnis der Anleger sowie eine Vereinheitlichung des Aufsichtsniveaus beitragen. 

Die größten tatsächlichen Auswirkungen dürfte dabei zum einen das Verbot von Blindpool-Konstruktionen bei Vermögensanlagen haben, also solcher Konstellationen, bei denen die konkreten Anlageobjekte, die mit den Anlegergeldern finanziert werden sollen, zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch nicht feststehen. Hier wird angeführt, dass Anleger kein detailliertes Bild des Geschäftsmodells erhalten und folglich schlechter abschätzen können, mit welcher Wahrscheinlichkeit die versprochene Rendite erzielt werden kann. Diesem Umstand soll in Zusammenhang mit der fehlenden BaFin-Aufsicht bei Vermögensanlagen nur mit einem Verbot dieser Art von Vermögensanlagen begegnet werden können. Anbieter solcher Konstrukte werden dabei auf die Möglichkeit einen entsprechenden AIF nach KAGB aufzulegen verwiesen.  

Um beim Vertrieb von Vermögensanlagen künftig in jedem Fall zumindest eine Angemessenheitsprüfung und ggf. eine Geeignetheitsprüfung sicherzustellen, soll der Vertrieb auf die Anlagevermittlung und die Anlageberatung durch Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzanlagenvermittler beschränkt werden – der Eigenvertrieb durch den Anbieter soll entsprechend entfallen. 

Auch eine Pflicht zur Installation einer Mittelverwendungskontrolle bei Vermögensanlagen soll eingeführt werden. Dies soll jedoch nur bei Direktinvestments gelten und – anders als bisher üblich – in Form einer nachgelagerten Kontrolle, über deren Ergebnisse der Emittent dann zu berichten hat.  

Nach Auffassung der Ministerien erwecke die nach KAGB auch für die Verwaltung von Publikums-AIF vorgesehene Registrierung gegenüber Anlegern womöglich den Eindruck, dass es sich um laufend durch die BaFin kontrollierte Fondsverwalter und deren Produkte handele. Dieser Erwartung könne die BaFin jedoch wegen der geringeren gesetzlichen Anforderungen und der geringeren aufsichtlichen Erkenntnisquellen nicht gerecht werden. Um hier ein einheitlich hohes Niveau zu gewährleisten, sollen künftig alle Verwalter geschlossener Publikumsfonds der Erlaubnispflicht unterliegen und die bloße Registrierungsmöglichkeit für diese Verwalter abgeschafft werden. Für registrierte Verwalter von bereits aufgelegten geschlossenen Publikumsfonds soll eine Bestandsschutzregelung vorgesehen werden. 

Es bleibt abzuwarten, wie sich diese vorgestellten Maßnahmen in nächster Zeit konkretisieren und welche gesetzgeberischen Aktivitäten tatsächlich aus dem Paket hervorgehen.  

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