ESAs veröffentlichen Konsultationsentwurf zur Änderung der Delegierten PRIIPs-Verordnung

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Der gemeinsame Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) hat am 8. November 2018 einen Konsultationsentwurf (JC2018 60) zur Änderung der Delegierten PRIIPs-Verordnung (EU/2017/653) veröffentlicht. Die Änderungen beziehen sich auf die inhaltlichen Anforderungen der sogenannten Basisinformationsblätter (Key Information Documents – „KIDs”). 

Die PRIIPS-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 vom 26. November 2014) ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten (siehe hierzu auch unseren Beitrag Kapitalanlage kompakt November 2016 „Europäische Kommission beschließt Verschiebung der PRIIPs-Verordnung auf den 1. Januar 2018”). Im Mittelpunkt dieser Verordnung steht die Einführung europaweit einheitlicher KIDs für sogenannte „verpackte” Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products – „PRIIPs”). Ein KID ist ein dreiseitiges DIN A4 Informationsdokument, das Kleinanlegern vor der Zeichnung eines PRIIPs zur Verfügung zu stellen ist (auch semi-professionelle Anleger im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) gelten als Kleinanleger; siehe hierzu den oben genannten Beitrag Kapitalanlage kompakt November 2016). Inhalte eines KIDs sind beispielsweise Informationen über den Produktanbieter, zur Produktart und dem Anlageziel sowie zu den Kosten und Risiken der Anlage. Zu den PRIIPs gehören insbesondere geschlossene und offene Investmentfonds, Zertifikate und Versicherungsprodukte mit Anlagecharakter.  

Die PRIIPs-Verordnung enthält die wichtigsten Vorgaben und Grundsätze der KIDs. Sie wird durch die Delegierte Verordnung EU/2017/653 (sogenannte „Level 2 Maßnahme”) ergänzt, in der konkrete formelle und inhaltliche Vorgaben enthalten sind. Grundsätzlich müssen ab dem 1. Januar 2018 für den Vertrieb von PRIIPs an Kleinanleger KIDs erstellt werden. Eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2019 gilt nach der aktuellen PRIIPs-Regulierung allerdings insbesondere für OGAW, Publikums-AIF (diese müssen wesentliche Anlegerinformationen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) erstellen) und für Spezial-AIF, die sich nach § 307 Absatz 5 KAGB für die Erstellung wesentlicher Anlegerinformationen im Sinne des KAGB entscheiden.  

Der Konsultationsentwurf der ESAs umfasst im Wesentlichen Änderungen zu den folgenden Themenkomplexen der Delegierten PRIIPs-Verordnung:
  1. Zum einen soll die Darstellung von Performance-Szenarien geändert werden. Nach dem Vorschlag der ESAs sollen zukünftig auch Angaben zu Wertentwicklungen aus der Vergangenheit dargestellt werden. Dies wird damit begründet, dass Entwicklungen aus der Vergangenheit durchaus als relevant angesehen werden können, um das Verhalten eines Anlageprodukts im aktuellen Marktumfeld aufzuzeigen.
     
  2. Zum anderen enthält der Konsultationsentwurf Änderungen zur Darstellung des Risikoindikators sowie der Performance-Fees.
     
  3. Der Entwurf befasst sich ferner mit der Fragestellung, inwiefern die Bestimmungen der KID-Verordnung für OGAW (EU/583/2010) in die PRIIPs-Regulierung integriert werden könnten. Hintergrund ist, dass OGAW nach der aktuellen Rechtslage ab dem 1. Januar 2020 das PRIIPs-KID sowie zusätzlich das OGAW-KID – mit teilweise unterschiedlichen Vorgaben – zu erstellen haben.
 


Ausblick


Die Konsultationsfrist läuft noch bis zum 6. Dezember 2018. Im Anschluss sollen der Europäischen Kommission Anfang 2019 die geplanten Änderungen in Form von technischen Regulierungsstandards (RTS) zur Billigung vorgelegt werden. Der Abschluss der Änderungen an der Delegierten PRIIPs-Verordnung ist Mitte 2019 geplant. 

Aufgrund der Komplexität der Änderungen und der Detailtiefe der Delegierten PRIIPS-Verordnung erscheint der geschilderte Zeitplan ambitioniert, zumal 2019 Europawahlen anstehen. Dies gilt nicht zuletzt in Bezug auf das Auslaufen der geschilderten Übergangsfrist zum 31. Dezember 2019 und der erforderlichen Vorlaufzeit für die Marktteilnehmer zur Umsetzung der geänderten PRIIPS-Regulierung.  

Über die weitere Entwicklung halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.

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