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veröffentlicht am 19. Oktober 2017
Die Justizreform in der Ukraine gehört mit Sicherheit zu einer der schwierigsten Reformen, die nach der Maidan-Revolution durchzuführen ist. Die Reformierung der bestehenden Justiz ist notwendig und wird durch die internationale Gemeinschaft unterstützt.
Bereits im Juni 2016 hat das ukrainische Parlament die Novellierung der Verfassung sowie das „Gesetz über das Gerichtswesen und den Status von Richtern” verabschiedet. Damit wurde die lang erwartete Justizreform in der Ukraine in Gang gesetzt. Die Durchführung der Reform wurde für mehrere Jahre geplant. Ziel ist es, das korrumpierte, politisch abhängige System der ukrainischen Justizverwaltung zu heilen.
Im Laufe des letzten Jahres wurde im Rahmen der Justizreform ein Auswahlverfahren für Richter am Obersten Gerichtshof durchgeführt. Als nächster Schritt wurden die Vorschriften der Prozessordnungen geändert, um eine ungestörte Arbeit des Obersten Gerichtshofs zu ermöglichen sowie die Vorschriften der Prozessordnungen zu modernisieren und anzupassen.
Am 3. Oktober 2017 wurde das Gesetz über die „Änderungen an der Wirtschaftsprozessordnung, der Zivilprozessordnung und an den anderen Gesetzen” verabschiedet. Es gehört zu dem Gesetzespaket der Justizreform und bringt erhebliche Änderungen in die ukrainischen Verfahrensordnungen wie Zivilprozessordnung, Strafprozessordnung sowie in den Verwaltungsverfahrensordnung.
Die vorgenommenen Änderungen in den Verfahrensordnungen gewährleisten die Stärkung der Rechte der Parteien nach den anerkannten Verfahrensgrundsätzen – z.B. Dispositionsgrundsatz, Proportionalität oder kontradiktorisches Verfahren.
Ein entscheidender Aspekt der Justizreform ist die Schaffung eines unabhängigen Antikorruptionsgerichts, das in der Lage wäre, korrupte Beamte ins Gefängnis zu bringen und die Fälle zu entscheiden, die die konventionellen Gerichte versäumt haben. Anti-Korruptionsrichter sollen durch einen offenen und transparenten Wettbewerb unter der Beteiligung von Zivilgesellschaft und Vertreter der westlichen Länder ausgesucht und ausgewählt werden. Die Richter sollten höhere Löhne und mehr Sicherheitskräfte bekommen, um ihre Unabhängigkeit und Sicherheit zu gewährleisten. Leider ist bis jetzt nicht absehbar, wann dieses Gericht gegründet wird und seine Arbeit aufnimmt. Zwar versichert der Präsident Poroschenko, dass er die Gesetzgebung zur Schaffung des Anti-Korruptionsgerichte unterstützen würde aber bis dato wurden keine ernsthaften Schritte vorgenommen. Stattdessen hat er sogenannte „Antikorruptionspanels” an bestehenden Gerichten vorgeschlagen.
Die Verabschiedung des Gesetzes ist zu begrüßen, da der Reformprozess der ukrainischen Justiz fortgesetzt wird. Positiv zu bewerten ist die Einführung des „Elektronischen Gerichtes”, das den Dokumentenaustausch vereinfachen wird und dadurch vermutlich der Prozessgang beschleunigt wird. Durch die Einführung der Vorschriften über den Obersten Gerichtshof wird die Aufnahme der Arbeit durch dieses Gericht möglich. Die Justizreform in der Ukraine ist ein langjähriges Projekt und soll nach verschiedenen Etappen verwirklicht werden. Die Verabschiedung des Gesetzes über die „Änderungen an der Wirtschaftsprozessordnung, der Zivilprozessordnung und an den anderen Gesetzen” ist mit Sicherheit eine nächste Etappe dieses Prozesses und daher insgesamt positiv zu bewerten.
Dr. Beata Pankowska-Lier
Rechtsanwältin
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