Gesellschaftsrecht in Europa – neue Möglichkeiten für grenzüberschreitende Reorganisationsprojekte

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 19. Juli 2023 | Lesedauer ca. 3 Minuten


Grenzüberschreitende Formwechsel, Verschmelzungen und Spaltungen in ausge­wählten Ländern.



Mit der Richtlinie (EU) 2019/2121 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 (bekannt als Mobilitätsrichtlinie) zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 hat der europäische Gesetzgeber erstmals einen EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Umwandlungsvorhaben geschaffen. Die in der Vergangenheit vereinzelt bereits vorhandenen Regelungen zu grenzüberschreitende Verschmelzungen sollen hierdurch harmonisiert und grenzüberschreitende Formwechsel sowie Spaltungsvorgänge (zur Neugrün­dung) erstmals einer gesetzlichen Regelung zugeführt werden. Grenzüberschreitende Umwandlungs­maß­nah­men gewinnen hierdurch erheblich an Umsetzungseffizienz und –sicherheit.
 
Die Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben hatte gemäß Artikel 3 der Mobilitätsrichtlinie in den einzelnen Mitgliedstaaten bis zum 31. Januar 2023 zu erfolgen. Während der deutsche Gesetzgeber dieser Pflicht durch Erlass des Gesetzes zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG) mit Wirkung zum 1. März 2023 verspätet nachkam, erfolgte die Umsetzung der Richtlinie in das jeweilige nationale Recht in einem Großteil der EU-Mitgliedstaaten bis dato aus.
 
Solange und soweit in den jeweiligen Mitgliedstaaten eine Umsetzung der Richtlinie in das jeweilige nationale Recht (noch) nicht erfolgt ist, können grenzüberschreitende Umwandlungsvorgänge, insbesondere Form­wechsel und Spaltungsvorgänge, auf Seiten der jeweils beteiligten Auslandsgesellschaft grundsätzlich lediglich gestützt auf und unter Beachtung der bislang ergangenen Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungs­frei­heit erfolgen.
 
Wer auf rechtssicherem Wege ein der grenzüberschreitenden Spaltung wirtschaftlich und/oder gesellschafts­rechtlich vergleichbares Ergebnis erzielen möchte, bleibt in Sachverhaltskonstellationen unter Beteiligung sich hinsichtlich der Richtlinienumsetzung in Verzug befindenden Länder auf die in der Praxis bereits in der Vergangenheit zu Hilfe gezogenen aufwandsintensiveren alternativen Gestaltungsmaßnahmen verwiesen. Die weitere Entwicklung bleibt derzeit abzuwarten.
 
Nachfolgende Darstellung enthält einen Überblick über den Stand der Umsetzung der Richtlinie in den jeweiligen Mitgliedstaaten sowie Hinweise zu ausgewählten umwandlungsrechtliche Fragestellungen.
    
  
  

Frankreich

Die Richtlinie EU 2019/2121 über grenzüberschreitende Geschäfte in der Europäischen Union ist derzeit noch nicht umgesetzt worden. Ein Gesetz vom 9. März 2023 (L. nº 2023-171) ermächtigte die französische Regierung, bis zum 9. Juni 2023 die Bestimmungen der Richtlinie EU 2019/2121 per Verordnung umzusetzen. In diesem Zusammenhang wurde Frankreich am 27. März 2023 von der Europäischen Kommission wegen Nichtumsetzung gemahnt.

 

Lettland

Ursprüngliches Datum 31. Januar 2023, aktueller Stand –Änderungen an den entsprechenden Gesetzen wurden der Saeima (dem lettischen Parlament) zur dritten (letzten) Lesung vorgelegt, aber es wurde kein Datum festgelegt.
  

Litauen

Das litauische Gesetz über die grenzüberschreitende Verschmelzung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung wurde am 6. April 2023 vom litauischen Parlament verabschiedet. Es wurde nun zur weiteren Prüfung, Unterzeichnung und Bekanntmachung an den Präsidenten weitergeleitet. Der Präsident wird in den kommenden Wochen entweder Stellung nehmen oder das Gesetz unterzeichnen und verkünden. Das Inkrafttreten ist für den 31. August 2023 vorgesehen.
 

Polen

Das Gesetz befindet sich im Entwurfsstadium, das heißt, es wird konsultiert und hat das Parlament noch nicht erreicht. Wenn es um die Umsetzung geht, dann sind die Termine alle überschritten, In dem Entwurf steht, dass die Vorschriften zum 31.01.2023 in Kraft treten sollen. 
 

Portugal 

Portugal hat die Richtlinie (UE) 2019/2121 noch nicht umgesetzt, und es wurde weder ein Vorschlag noch eine Frist vorgelegt.
 

Slowakei

Die Richtlinie über grenzüberschreitende Umwandlungen ist in der Slowakei noch nicht umgesetzt worden. Sie wurde den Ressorts am 13. Januar 2023 zur Kommentierung vorgelegt. Dies sollte am 13. Februar 2023 abgeschlossen sein, und sie sollte am 1. Juni 2023 in Kraft treten.
Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu