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veröffentlicht am 24. August 2023 | Lesedauer ca. 5 Minuten
Seit dem 1. Juli 2023 hat Google seinen weitverbreiteten Webanalyse-Dienst Universal Analytics durch Google Analytics 4 abgelöst. Die Umstellung bringt neben den technischen Neuerungen auch rechtliche Veränderungen mit sich. Google will auf diese Weise ein datenschutzfreundliches Tracking-Tool anbieten, was im Hinblick auf das Verbot der Vorgängerversion in deutschen Nachbarländern auch dringend notwendig erscheint. Anfang 2022 hatten die Datenschutzbehörden von Österreich und Frankreich bei dem Einsatz von Universal Analytics einen Verstoß gegen die datenschutzrechtlichen Vorgaben zur Drittlandübermittlung gesehen und die Verwendung des Tools daraufhin für rechtswidrig erklärt; mittlerweile wurde auch das erste Bußgeld verhängt. Ob die Nachfolgeversion das Verdikt der Rechtswidrigkeit abwenden kann, ist noch nicht sicher. Trotz des neuen Angemessenheitsbeschlusses zum Datentransfer in die USA sind die Risiken für Website-Betreiber allerdings schon erkennbar.
Anna-Katharina Queisler
Rechtsanwältin
Senior Associate
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Anja Martina Müller