Steuerentlastungen für 2015 verabschiedet

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Der deutsche Bundestag hatte am 18. Juni 2015 bereits den Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds und Kinderzuschlags verabschiedet (siehe Hinweis in unserem Fonds-Brief direkt 25. Juni 2015). Diesen Steuererleichterungen hat nunmehr auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 11. Juli 2015 zugestimmt. Somit werden der individuelle steuerliche Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld sowie unter anderem der Kinderzuschlag bereits für den Veranlagungszeitraum 2015 angehoben und gleichzeitig verdeckte Steuererhöhungen aufgrund der sogenannten „kalten Progression” eingedämmt. Der Vollständigkeit halber haben wir die wesentlichen beschlossenen Maßnahmen nachstehend überblickartig zusammengefasst:
 
  • Anstieg des steuerlichen Grundfreibetrags ab 2015 von 8.354 Euro auf 8.472 Euro (weitere Erhöhungen bereits für 2016 verabschiedet)
  • Der Kinderfreibetrag wird ab 2015 von derzeit 4.368 Euro auf 4.512 Euro erhöht
  • Das monatlich gezahlte Kindergeld wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2015 um 4 Euro je Kind angehoben
  • Der Kinderzuschlag für Geringverdiener steigt im Jahr 2015 auf 160 Euro

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Frank Dißmann

Diplom-Kaufmann, Steuerberater

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