Rechte und Pflichten von Aufsichtsräten kommunaler Beteiligungsgesellschaften

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veröffentlicht am 3. Juli 2023


In kommunalen Beteiligungsunternehmen werden die Mitglieder des Aufsichtsrats in der Regel aus dem kommunalen Kollegialorgan bestellt. Die Mitglieder üben ihr Mandat damit regelmäßig neben ihrem „zivilen” Hauptberuf, neben ihrer Tätigkeit in Rat und Ratsausschüssen und neben der Tätigkeit für Partei und Fraktion aus. In der Folge sind die Aufsichtsratsmandate häufig nur „Neben-Nebentätigkeit”. So ist es nicht überraschend, dass viele Aufsichtsräte nicht wirklich wissen, welche Rechte sie haben und welchen Pflichten sie unterworfen sind. 

Im Zuge von Schulungen haben Aufsichtsratsmitglieder die Möglichkeit, ihre Rechte und Pflichten kennenzulernen. Durch das erworbene Wissen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden die Grundlagen für eine tatsächliche und effektive Ausführung der Aufsichtsratsaufgaben gelegt, was sowohl im Interesse des Unternehmens als auch der Inhaberkommune liegt. Dadurch sind die Aufsichtsräte besser in der Lage, ihren Haftungsrisiken wirksam zu begegnen. Herr Dr. Zisowski hat für die Aufsichtsratsmitglieder der von ihm geführten Gesellschaften eine solche Schulung organisiert.

„Für einen Aufsichtsrat benannt zu werden, mag man als Auszeichnung empfinden, aber es verbinden sich eine ganze Reihe von Aufgaben und Verpflichtungen damit und letztlich auch Haftung.”

Herr Dr. Thorsten Zisowski ist kaufmännischer Geschäftsführer der USB Bochum GmbH und USB Service GmbH. „USB” steht jeweils für Umweltservice Bochum, beide Gesellschaften sind im Bereich der Abfallwirtschaft, Abfalllogistik und Stadtreinigung tätige mittelbare Mehrheitsbeteiligungen der Stadt Bochum. Der Unternehmensgegenstand der USB Bochum GmbH ist auf den gebührenrelevanten hoheitlichen Teil, der der USB Service GmbH auf den privatwirtschaftlichen Teil der Aufgabenerfüllung gerichtet. Die USB Bochum GmbH hat mit mehr als 800 Beschäftigten dem DrittelbG entsprechend einen obligatorischen Aufsichtsrat, während der der kleineren USB Service GmbH fakultativer Art ist.   


RP: Warum haben Sie sich für eine Schulung zu den Rechten und Pflichten der Aufsichtsräte kommunaler Beteiligungsgesellschaften entschieden?

Z: Es ist nicht die Aufgabe der Geschäftsführung, solche Schulungen zu verordnen, aber wir haben dem Aufsichtsrat einen Vorschlag unterbreitet. Es gibt so viele Dinge zu beachten, es gelten so viele Rechtsnormen, zum Teil durch Gesetz, zum Teil, weil man sich selbst verpflichtet hat, bestimmten Dingen gerecht zu werden. Es gab einige Wechsel im Aufsichtsrat und eine Schulung ist daher sehr schnell auf Interesse gestoßen. Es gibt viele Schulungen, die man einfach von der Stange kaufen kann, das wollten wir bewusst nicht, sondern wir wollten eine Schulung, die die gesellschaftlichen Besonderheiten bei uns in Bochum abbildet. Das haben wir bei Rödl & Partner gefunden. 

RP: Wie bewerten Sie das Format einer Inhouse-Schulung?

Z: Ich glaube, wir sind den richtigen Weg gegangen. Das haben wir auch kritisch hinterfragt. Wir haben im Vorfeld eine intensive Abstimmung mit Rödl & Partner gehabt. Wie sind die Gesellschaften im Stadtverbund aufgehängt, welche Organigramme bestehen und welche Satzungen und Geschäftsordnungen sind zu beachten? All diese Aspekte haben wir einmal zusammengetragen und daraufhin einen Seminarvorschlag bekommen, sodass man wirklich merkte, wir sprechen über die USB Bochum mit ihrem obligatorischen Aufsichtsrat, wir sprechen über den fakultativen Aufsichtsrat der USB Service. Man fand sich wieder in den Themen, die jedem Aufsichtsratsmitglied in unterschiedlicher Tiefe bekannt waren.

RP: Welches Feedback haben Sie von Ihren Aufsichtsräten bekommen? 

Z: Das Feedback war positiv. Wir haben dieses Seminar mittlerweile zweimal gemacht, weil sich eben auch nach einer Kommunalwahl die Zusammensetzung des Aufsichtsrates wieder verändert hat. Wir haben die Schulung inhouse gemacht, wobei es nicht unbedingt in unseren Räumen hat stattfinden müssen. Aber jeder hatte kurze Anfahrtswege, was auch sehr wichtig ist. Denn es ist nicht zu unterschätzen, wie die Kalender der Kommunalpolitiker gefüllt sind. Das hat man sehr dankbar aufgenommen. Die Zusammensetzung unseres Aufsichtsrates ist auch vom beruflichen Hintergrund sehr unterschiedlich. Die Mitglieder haben viel aus dem Seminar mitnehmen können und damit sind nicht nur die Seminarunterlagen, die zur Verfügung gestellt wurden, gemeint, sondern auch der persönliche Dialog, der in dem Seminar einen breiten Raum fand. Es wurden Fragen gestellt, es wurden Antworten gegeben. Das ist sehr positiv angekommen, auch bei den Arbeitnehmervertretern. Es war eine gelungene Veranstaltung.

RP: Konnten Ihre Aufsichtsräte ihren Kenntnisstand hinsichtlich der Wahrnehmung ihrer Aufgaben erweitern und sind sie sich ihrer Haftungsrisiken bewusst?

Z: Für einen Aufsichtsrat benannt zu werden, mag man als Auszeichnung empfinden, aber es verbinden sich eine ganze Reihe von Aufgaben und Verpflichtungen damit und letztlich auch Haftung. Wir haben zwar eine komfortable D&O-Versicherung, die auch die Aufsichtsratstätigkeiten mit umfasst, aber es gibt auch andere Dinge. Es gibt Zwiespälte, die jeder erlebt, der in einem Aufsichtsrat ist. Wenn ich aufgrund meiner politischen Tätigkeit ein solches Aufsichtsratsmandat bekomme, stellt sich immer die Frage, inwieweit ich rechenschafts- oder berichtspflichtig gegenüber meiner Partei bin. Das ist durchaus ein Zwiespalt, mit dem wir uns intensiv auseinandergesetzt haben und das gilt gleicherweise auch für die Arbeitnehmervertreter. Diesen Grad fein herauszuarbeiten, das war ein Schwerpunkt in dem Seminar. Ich glaube auch, dass es sehr gut gelungen ist, in jedem Fall dafür zu sensibilisieren, dass Verschwiegenheitspflichten durchaus auch mal „Mauern” in alle Richtungen bedeuten. Es ist in diesem Seminar auch sehr deutlich geworden, wo die Aufgaben eines Aufsichtsrates liegen und auch wo nicht und was die Verantwortung, Mitglied eines Aufsichtsrates zu sein, bedeutet. 

RP: Sehen Sie Bedarf für eine weitere Schulung zu den Rechten und Pflichten der Aufsichtsräte oder weiteren angrenzenden Themen?

Z: Ja, es ist ja immer etwas in Bewegung. Es sind permanent neue Themenfelder, z. B. KRITIS, Datensicherheit, Digitalisierung, die eben nicht nur für die Geschäftsführung oder den operativen Teil des Unternehmens eine Relevanz haben, sondern auch für den Aufsichtsrat und genau da muss die Tragweite der Entscheidungen bekannt sein, die in diesem Bereich getroffen werden. Insofern können wir uns gar keinen Stillstand leisten. Es muss weitergehen und das merkt auch ein Aufsichtsrat, der sich mit Sachverhalten und Themen auseinandersetzt, dass immer wieder ein Schulungsbedarf, ein Informationsbedarf da ist. 

RP: Wie fällt Ihr Gesamtfazit der Schulung aus?

Z: Es war eine sehr gute Schulung, die Resonanz hat das eindeutig gezeigt. Es war auch die richtige Entscheidung, diesen individualisierten Weg zu gehen. Ich glaube, wir haben unserem Aufsichtsrat ein wirklich gutes Angebot machen können. Der Aufsichtsrat ist nicht enttäuscht worden, einen halben Tag dafür einmal zu investieren. Da ist jeder bereichert herausgegangen. Eines weiß ich: Die nächste Kommunalwahl kommt. Es ist davon auszugehen, dass es wieder Veränderungen im Aufsichtsrat gibt. Auch dann würde ich so ein Grundformat wieder anbieten wollen. Es hat ja auch einen gewissen Unterhaltungswert. Ich will das gar nicht außen vor lassen. Und wenn ein Seminar nicht nur gut ausbildet und informiert, sondern auch noch kurzweilig verläuft, dann ist das eine Veranstaltung, die man uneingeschränkt empfehlen kann.

RP: Herzlichen Dank Herr Dr. Zisowski für dieses Interview! 


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