GEFMA 924: Datenmodell und digitaler Ordnungsrahmen für das FM (Teil 3)

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veröffentlicht am 02. November 2017

 

​In diesem Teil der Artikelreihe wird der neue Masterplan Betreiberverantwortung V.2.0 als ein Anwendungsbeispiel des Datenmodells nach GEFMA 924 behandelt. Er wurde auf der diesjährigen Bundesfachtagung Betreiberverantwortung am 21. Februar 2017 erstmals der interessierten Fachöffentlichkeit vorgestellt. Der Untertitel lautet „FM-3D modellbasiertes Pflichtenmanagement”.
 

Unternehmer- und Betreiberpflichten

Wie schon der erste Masterplan Betreiberverantwortung aus dem Jahre 2012 unterscheidet auch die aktuelle Version zwischen Unternehmer- und Betreiberpflichten. Merkmale der Unternehmerpflichten sind:
 
  • Auslöser dieser Pflichten sind die Geschäftstätigkeiten (Ausübung von Gewerbe, Beschäftigungsverhältnisse, Datenschutz etc.).
  • Der Adressat als (juristische oder natürliche) Person trägt die Kennfarbe orange mit Icon und ID:

Unternehmer (Arbeitgeber) Icon

  • Es gelten bundeseinheitliche Bestimmungen (Bundesrecht, DGUV, techn. Regeln staatlicher Ausschüsse) für alle Unternehmensstandorte in Deutschland gleichermaßen.
  • Wesentlicher Bestandteil ist der Arbeitsschutz; in dessen Fokus steht der Schutz der Beschäftigten; das Schutzniveau ist hier sehr hoch.
  • Unternehmerpflichten gelten in sämtlichen Lebenszyklusphasen des FM, d. h. sie gehören im digitalen Ordnungsrahmen in die LzPh. 0: „PHASEN-ÜBERGREIFENDES”.

 

Es zählen dazu im Wesentlichen:
 
  • 0.100 Allg. Unternehmerpflichten,
  • 0.200 Sozialer Arbeitsschutz,
  • 0.300 Arbeitssicherheit,
  • 0.400 Betriebsärztlicher Dienst.
Merkmale von Betreiberpflichten sind demgegenüber:
 
  • Auslöser dieser Pflichten sind Gefährdungen oder Beeinträchtigungen durch Bauwerke, technische Anlagen oder Außenanlagen. Als Facilities tragen sie die Kennfarbe grün mit Icon.

Objekt 1 Icon

  • Die Pflichten sind teils durch Landesrecht, Stadtrecht und Genehmigungsbescheide an den Betreiber adressiert; sie sind dadurch objektspezifisch und müssen für jedes Objekt einzeln betrachtet werden. (Objekte gleicher Art und ähnlicher Ausstattung innerhalb eines Bundeslandes können ggf. zu Objektgruppen zusammengefasst werden).
  • Im Fokus steht hierbei der Schutz der Allgemeinheit, der Objektnutzer (soweit sie nicht Beschäftigte sind), der Umwelt und von Sachgütern; das Schutzniveau ist weniger hoch.
  • Betreiberpflichten gelten vorrangig in Lebenszyklusphase 6 „BETRIEBS- & NUTZUNGSPHASE”, nachrangig auch in LzPh. 7-9.

 

PDCA-Zyklus

Beide Handlungsstränge des Masterplans sind (ebenso wie das FM-3D Prozessmodell) in die Abschnitte PLAN, DO, CHECK und ACT gegliedert. Die Schritte PLAN, CHECK und ACT werden dabei überwiegend als Managementleistungen (Farbe hellblau) betrachtet, das DO als operative Leistung (Farbe dunkelblau).

PDCA im FM-3D Prozessmodell
Abb. 1: PDCA im FM-3D Prozessmodell
 

Regelwerksanalyse

Am Beginn des Schrittes PLAN erfolgt in beiden Handlungssträngen eine Regelwerksanalyse, die auf Basis der jeweiligen einzelfallspezifischen Rahmenbedingungen (Parameter) zunächst zu Rechtskatastern für das Unternehmen und jedes Objekt führt.
 
Eine Identifikation der Pflichten aus den dort geführten Regelwerken mündet dann in entsprechende Pflichtenkataloge für Unternehmen und Objekte, was wiederum die Grundlage sämtlicher nachfolgenden Maßnahmen bildet.
 
Ausschnitt Betreiberorganisation und Delegation
 

Organisation & Delegation

Für die Erfüllung der Unternehmerpflichten bedarf es als nächstes der Schaffung einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation mit Delegation entsprechender Aufgaben. Hierzu gehören insbesondere (Betriebs-) Beauftragte, weitere verantwortliche Personen (Ersthelfer, Brandschutzhelfer etc.), Betriebsärzte und ggf. Betriebssanitäter sowie Führungskräfte, die Unternehmerpflichten in eigener Verantwortung übernehmen.
 
Bei den Betreiberpflichten ist analog eine geeignete Betreiberorganisation zu schaffen; Abbildung 2 zeigt den entsprechenden Ausschnitt aus dem Masterplan.
 
Die Betreiberorganisation muss den Gegebenheiten des einzelnen Objekts Rechnung tragen, d. h. für die dort vorkommenden Gewerke entsprechend fachkundiges (eigenes oder fremdes) Personal vorhalten und einsetzen. Für die Elektrotechnik sind dies bspw. Elektrofachkräfte (EFK, ID:623), verantwortliche Elektrofachkräfte (vEFK, ID:1444) und ggf. Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT, ID:1693). Die geforderten Benennungen dieser verantwortlichen Personen sind ebenfalls durch Dok-IDs konkret bezeichnet.
 
Die Dokumentation der Zuständigkeiten erfolgt dann in einer objektspezifischen Betreiber-Pflichtenmatrix.
 

Gefährdungsbeurteilungen & Betriebsanweisungen

Nach §§ 5,6 ArbSchG sowie den nachgeschalteten Arbeitsschutzverordnungen gehört es zu den Unternehmerpflichten, Gefährdungsbeurteilungen (GBU) zu erstellen und zu dokumentieren.

Für Arbeitsmittel ist dies in § 3 BetrSichV konkretisiert und es bedarf hierfür der Herstellerangaben u.a. Informationen (§ 3 Abs. 4,5) sowie eines Fachkundenachweises derjenigen Person, die die GBU erstellt (§ 3 Abs. 3 S. 3).

Auf Grundlage der GBU sowie einer etwaigen Betriebsanleitung des Herstellers sind dann ggf. Betriebsanweisungen zu erstellen. Dies wird im oberen Strang des Masterplans wie folgt abgebildet:

Ausschnitt GBU und Betriebsanweisung Arbeitsmittel

 

 

Risikoanalysen & Priorisierung

Risikoanalysen dienen im Rahmen der Betreiberpflichten dazu, objektspezifische Risiken zu identifizieren, zu analysieren, zu bewerten und auf Grundlage der Ergebnisse eine Priorisierung vorzunehmen, die wiederum die Grundlage der nachfolgenden Ressourcenplanung bildet.
Gemäß BetrSichV bestehen für die Verwendung von Arbeitsmitteln weitere Unternehmerpflichten, die hier dem Schritt DO zugeordnet sind. Dazu gehören u.a. die Unterweisung der Beschäftigten sowie die Prüfung und Instandhaltung der Arbeitsmittel. Abbildung 4 zeigt auch, welche Dokumente hierfür wesentlich sind und an welchen Stellen besondere Befähigungen gefordert sind.
 
Ausschnitt Aufgabenerfüllung Arbeitsmittel
Abb. 4: Ausschnitt „Aufgabenerfüllung <Arbeitsmittel>”
 
Über die hier im Artikel genannten Punkte hinaus beinhaltet der Masterplan in beiden Handlungssträngen und den Schritten PDCA zahlreiche weitere Vorgehensweisen zur Wahrnehmung der Unternehmer- und Betreiberverantwortung im FM.
 

Vorteile des modellbasierten Pflichtenmanagements

  • Das FM-3D modellbasierte Pflichtenmanagement verwendet die einzelnen Datenelemente (samt Farben und Icons) aus dem Datenmodell GEFMA 924. Hierzu besteht bereits eine große Menge datenbankgestützter Daten, aus denen beispielsweise anwendungsspezifische Rechtskataster und Pflichtenkataloge mittels Konfiguration der Eingangsparameter mühelos und schnell erstellt werden können.
  • Es ist bereits erkennbar, wie sich Daten/Dokumente als In- und Output von Prozessen im Wechselspiel zu einem durchgängigen Datenfluss verbinden. Es wird für BIM künftig wichtig sein zu wissen, welche Daten/Dokumente für welche Prozesse benötigt werden.
  • Die im Masterplan zu zahlreichen Datenelementen angegebenen IDs korrespondieren mit entsprechenden Detailangaben in GEFMA-Verzeichnissen, z.B. die ID:623 für EFK in Abb. 2 mit einem entsprechenden Eintrag in GEFMA 912-4

 

Ausschnitt aus GEFMA 912-4

Abb. 5: Ausschnitt aus GEFMA 912-4

 

 

… oder die Dok-ID:2554 in Abb. 3 u. 4 mit einem Eintrag in GEFMA 922-1:
 
Ausschnitt aus GEFMA 922-1
Abb. 6: Ausschnitt aus GEFMA 922-1
 

Fazit

Der Masterplan V.2.0 stellt eine Fortschreibung und Konkretisierung der Version 1.0 aus dem Jahr 2012 dar, ebenso eine Verbindung von Masterplan und FM-3D sowie ein Anwendungsbeispiel für das Datenmodell GEFMA 924.
 
Die modellbasierte Darstellung erleichtert dabei den Weg zu einer wirksamen IT-technischen Unterstützung mittels BIM im FM.
 
 

 

Quellen:

  • GEFMA 912-4 Glossar FM; Begriffe für Personen im FM; bei Redaktionsschluss noch nicht veröffentlicht
  • GEFMA 922-1 Daten und Dokumente im Lebenszyklus des FM; Stand 2016
  • GEFMA 924 Datenmodell und digitaler Ordnungsrahmen für das FM; Grundlagen und Anwendungsbeispiele; bei Redaktionsschluss noch nicht veröffentlicht
  • Masterplan Unternehmer- und Betreiberverantwortung im FM wahrnehmen V. 2.0; FM-3D modellbasiertes Pflichtenmanagement; 2017-02; kostenloser Download bei den Arbeitshilfen

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Ulrich Glauche

Dipl.-Ingenieur (FH)

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