Warum sich ein frühzeitiger Eigenantrag lohnen kann

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von Rainer Schaaf
 
Durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), das am 01. März 2012 in Kraft getreten ist, werden Anreize für eine frühzeitige Insolvenzantragstellung durch den Schuldner geschaffen.

 

ESUG erhöht Anforderungen an Eigenantrag

Die Anforderungen an den Eigenantrag wurden durch das ESUG deutlich angehoben. Möchte bzw. muss der Schuldner selbst einen Insolvenzantrag stellen, hat er zukünftig dem Antrag ein Verzeichnis der Gläubiger und ihrer Forderungen als Anlage beizufügen. Dies soll eine möglichst frühzeitige Einbeziehung der Gläubiger in das Verfahren ermöglichen. Ist der Geschäftsbetrieb des Schuldners noch nicht eingestellt worden, treffen ihn bei Antragstellung weitere Pflichten. Er hat beispielsweise Angaben zur Bilanzsumme, zu den Umsatzerlösen und zur durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer im vorangegangenen Geschäftsjahr zu machen. Zudem muss er versichern, dass seine Angaben richtig und vollständig sind.

 

ESUG schafft Handlungsspielräume für die Unternehmenssanierung

Die Fülle dieser Anforderungen mag auf den ersten Blick angesichts der Zielsetzung des Gesetzes kontraproduktiv erscheinen. Denn der Umfang des Antrags kann zwar eine große Hürde für die Sanierung des Unternehmens darstellen, vielleicht sogar ein Hemmnis für schnelles und damit frühzeitiges Handeln sein. Letztlich birgt er jedoch als Weichenstellung für das weitere Verfahren vielfältige Handlungsspielräume für den Schuldner, um das Unternehmen zu sanieren.
 

Schutzschirmverfahren zur Sanierung des Unternehmens

Wird der Antrag zu einem frühen Zeitpunkt gestellt, zu dem Zahlungsunfähigkeit noch nicht eingetreten ist, sondern bloß droht oder „nur” Überschuldung vorliegt, und die Sanierung des Unternehmens noch nicht offensichtlich aussichtslos ist, so besteht etwa die Möglichkeit, einen Antrag auf Eigenverwaltung zu stellen und durch ESUG das sogenannte Schutzschirmverfahren einzuleiten. Bei diesem behält der Schuldner mehr Kontrolle bei der Sanierung des Unternehmens als im regulären Insolvenzverfahren. Er bekommt die Chance, selbst einen Sanierungsplan für sein Unternehmen zu erstellen und dem Gericht vorzulegen.
 
Rödl & Partner steht Ihnen bei der Sanierung von Unternehmen im Rahmen des ESUG mit erfahrenen Experten zur Seite.

  

zuletzt aktualisiert am 11.06.2013 

 

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