Themenspecial: Erleichterung der Unternehmenssanierung (ESUG)

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Compliance

Erleichterung der Unternehmenssanierung (ESUG)

Vor ein paar Jahren trat das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft. Die Regelungen bieten sanierungsfähigen Unternehmen mit dem Eigen­ver­wal­tungs- und Schutzschirmverfahren hervorragende Instru­mente für die erfolgreiche Überwindung einer Krise. Immer mehr Unter­nehmen nutzen die neuen Möglichkeiten zur Sanierung. Denn es bestehen gute Aussichten, unter dem Schutzschirm der Plan­insolvenz den Grundstein für eine erfolgreiche Zukunft des Unternehmens zu legen.

Restrukturierung und Sanierung Anforderungen an ein Sanierungsgutachten nach IDW S 6

Unternehmen, von deren Geschäftsführern bzw. Vorständen ein IDW S 6 Gutachten gefordert wird, haben im Regelfall (Finanzierungs-)Probleme. Die Geschäftsführer bzw. Vorstände sind dann angehalten, einen externen Fachmann zu beauftragen, der ein Sanierungsgutachten nach IDW S 6 erstellt. Mehr »

Restrukturierung und SanierungDie Beteiligung der Gläubiger im Insolvenz­eröffnungs­verfahren

Gerät der Kunde oder Vertragspartner eines Unternehmens in die Insolvenz, hat das für den Gläubiger häufig schwerwiegende Folgen. Die Interessen der ver­schie­denen Gläubigergruppen können voneinander abweichen. Das Gesetz gibt den Gläubigern mit dem vorläufigen Gläubigerausschusses ein Instrument an die Hand. Mehr »

Restrukturierung und SanierungSanierung unter dem Schutzschirm: Ein Praxisfall

Der Gesetzgeber hat mit dem Schutzschirmverfahren die breite Anwendung des Insolvenzrechts als Sanie­rungs­­mittel unter eigener Regie eröffnet. Unternehmen können sich in dem Verfahren selbstständig, nur überwacht durch einen Sachwalter, entschulden und reorganisieren.  Mehr »

Sanierung: Steuerliche Risiken vermeiden

Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) trat vor rund einem Jahr in Kraft. Experte Norman Lenger zieht eine positive Zwischenbilanz, zeigt aber auch Problemfelder auf. Mehr »

Konzerninsolvenzen – die nächste Stufe der Insolvenzrechtsreform

Der Entwurf eines „Gesetzes zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen” Anfang diesen Jahres wurde von diversen Verbänden begrüßt, bietet aber auch Diskussionspotenzial. Mehr »
EuInsVO

Reform der Europäischen Insolvenzverordnung

Der Grundsatz des Einzelverfahrens wirft Probleme in der Insolvenz internationaler Konzerne auf. Die Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO) blendet dieses Problem bislang aus. Eine Reform soll dies nun ändern. Mehr »

Neue Wege zur Restschuldbefreiung

Am 17.05.2013 wurde das Gesetz zur Verkürzung der Restschuldbefreiung und zur Stärkung der Gläubigerrechte verabschiedet. Hierdurch soll insolventen natürlichen Personen schneller ein wirtschaftlicher Neustart ermöglicht werden. Mehr »

Frühzeitiger Eigenantrag kann lohnen

Mit Inkrafttreten des ESUG wurden die Anforderungen an einen Insolvenzantrag deutlich erhöht. Gleichzeitig bieten sich für die mögliche Sanierung eines Unternehmens aber größere Handlungsspielräume. Mehr »

Der vorläufige Gläubigerausschuss

Mit dem ESUG neu eingeführt wurde die Möglichkeit, durch das Insolvenzgericht zur frühzeitigen Stärkung der Mitwirkungsrechte schon im Eröffnungsverfahren einen Gläubigerausschuss einsetzen zu lassen. Mehr »

Insolvenzrecht im Umbruch

Das ESUG beinhaltet neben der Stärkung von Gläubigerrechten eine Fokussierung auf Sanierung notleidender Unternehmen. Das Gesetz bringt eine größere Auswahl an Gestaltungsoptionen bei Sanierungsfällen. Mehr »

Schutzschirmverfahren Unternehmenssanierung 

Das Schutzschirmverfahren nach ESUG dient der Vorbereitung und Durchführung der Sanierung von Unternehmen. Voraussetzung ist ein Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Mehr »

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Prof. Dr. Christian Rödl, LL.M. (Columbia University, New York)

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