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veröffentlicht am 12. Dezember 2024 | Lesedauer ca. 3 Minuten
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Unternehmen im Anwenderkreis zur Offenlegung umfangreicher Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet, hätte innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten, d. h. bis spätestens zum 6. Juli 2024, von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht transformiert werden müssen. Vor allem für diejenigen Unternehmen, die nach der CSRD bereits ab 2024 zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet sind (große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern), wirft die Verzögerung zahlreiche Fragen auf.
Dr. Christian Maier
Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, CPA (U.S.)
Head of Sustainability Services, Partner
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