Modelle von PPA in Kirgisistan und das Genehmigungsverfahren im Rahmen eines Investitionsabkommens

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​​​​​​​​​veröffentlicht am 19. März 2025

Rödl & Partner Kasachstan hat am Verfahren zur Verhandlung und Unterzeichnung eines Muster-PPA für erneuerbare Energien in der Kirgisischen Republik teilgenommen. Dieses betrifft den Bau eines schwimmenden Photovoltaik-Parks mit einer Kapazität von 620 MW.
 
Muster-PPAs dienen dazu, Standardbedingungen und Verfahren für die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen festzulegen und den Prozess des Abschlusses von Verträgen zwischen Stromlieferanten und Abnehmern zu vereinfachen und zu standardisieren.In der Kirgisischen Republik ist der Käufer der Modell-PPA die National Electric Network of Kyrgyzstan JSC.
 
Das Ministerkabinett hat dazu einen Beschluss (Nr. 183 vom 12. April 2024) gefasst, 
der die Rahmenbedingungen für die Stromversorgung aus erneuerbaren Energiequellen festlegt.
 
Zudem legt der Beschluss die Kriterien für die Abtrennung von PPA-Mustern fest. Diese basieren auf dem Volumen der von den Anlagen für erneuerbare Energien erzeugten elektrischen Leistung.
 
Es gibt zwei Kategorien von PPA-Modellen: 
  • PPA-Modelle mit einer Kapazität von bis zu 30 MW  
  • PPA-Modelle mit einer Kapazität von über 30 MW.  

Im Vergleich zu den anderen Modellen zeichnet sich die PPA durch folgende Merkmale aus:
 
  1. Die Einteilung der PPA-Modelle in zwei Kategorien ermöglicht eine präzisere Regulierung und Unterstützung, da so die Besonderheiten und Bedürfnisse verschiedener Projektgrößen berücksichtigt werden können.
  2. Diese Bestimmung regelt die Anrechnung der Kapazität von Anlagen für erneuerbare Energien und ermöglicht die einvernehmliche Änderung und Anpassung von Muster-PPA mit einer Kapazität von mehr als 30 MW in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Investitionsvereinbarung. Dadurch können die PPA an die Besonderheiten der jeweiligen Projekte und Investitionsbedingungen angepasst werden. Diese Bestimmung gewährleistet Flexibilität im Rahmen der Investitionsvereinbarungen.
 
In Bezug auf das Investitionsabkommen hat die Regierung der Republik Kirgisistan das Recht, Investitionsabkommen1 für die Durchführung von Projekten zu schließen, die mit staatlichen Entwicklungsprogrammen in vorrangigen Sektoren der Wirtschaft und des sozialen Bereichs übereinstimmen. In diesem Zusammenhang wird die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in der Kirgisischen Republik als ein Sektor der Wirtschaft und des sozialen Bereichs anerkannt.
 
Mit dem Beschluss des Ministerkabinetts der Kirgisischen Republik Nr. 183 vom 12. April 2024 wurde ein rechtliches Instrument zur Verbesserung der Bedingungen für Investoren geschaffen, die große Erneuerbare-Energien-Projekte realisieren, d. h. Erneuerbare-Energien-Anlagen mit einer Kapazität von über 30 MW. 
 
Ein solcher Ansatz vereinfacht das Investitionsfeld, indem er die Politik der Kirgisischen Republik bei der Trennung der PPA-Modelle und der Regulierung neuer und zusätzlicher separater Bedingungen auf der Grundlage gegenseitiger Vereinbarungen zwischen Stromversorgern und Abnehmern für PPA-Modelle mit einer Kapazität von über 30 MW unterstützt. Es ist wichtig zu bemerken, dass Investoren, die solche großen Anlagen für erneuerbare Energien realisieren, die Möglichkeit haben, internationale PPA-Modelle anzuwenden, sodass diese Bedingung für die Investoren bankfähig ist.
 
Auf der anderen Seite kann eine solche Trennung die Möglichkeiten kleinerer Stromversorger als Investoren einschränken.   ​
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1​ Andere separate Details in den Abschlussbedingungen der Investitionsvereinbarung sind in diesem Artikel nicht vorgeschrieben​​


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