Update Rumänien: Beschluss Nr. 318/2024 zur Genehmigung des allgemeinen Rahmens für die Umsetzung und den Betrieb des Fördermechanismus durch Differenzverträge für kohlenstoffarme Technologien

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 19. Juli 2024

Im Folgenden stellen wir Ihnen eine aktuelle Rechtsvorschrift vor, die für Ihr Geschäft mit erneuerbaren Energien in Rumänien von großem Interesse ist:
 
Beschluss Nr. 318/2024 zur Genehmigung des allgemeinen Rahmens für die Umsetzung und den Betrieb des Fördermechanismus durch Differenzverträge für kohlenstoffarme Technologien.
Emittent: Regierung von Rumänien. Veröffentlicht im Staatsanzeiger, Teil I, Nr. 333 vom 10. April 2024. In Kraft getreten am 10. April 2024.

Das kürzlich in Kraft getretene Gesetz zielt darauf ab, Technologien zu fördern, die zur Verringerung der Kohlenstoffemissionen und zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen. Mit Hilfe des neuen Gesetzes sollen nachhaltige und energieeffiziente Investitionen gesteigert werden.​


Definition des Differenzkontrakts (CfD).

Ein Contract for Difference (oder CFD) ist eine Vereinbarung zwischen einem „Käufer” und einem „Verkäufer”, die Differenz zwischen dem aktuellen Preis eines Vermögenswerts und dem Preis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu zahlen.


Aber was bedeutet das für den Strommarkt?

Auf dem Energiemarkt wird dieser Vertrag zwischen dem Betreiber des Elektrizitäts- und Erdgasmarktes „OPCOM” - S.A. (der „CfD-Gegenpartei”) und einem Stromerzeuger/Investor (dem „CfD-Begünstigten”) geschlossen.

Grundsätzlich kann man mit CfDs auf Schwankungen der Strompreise spekulieren, ohne die Anlage selbst zu besitzen. Auf diese Weise können Anlege​r von den Preisschwankungen profitieren, je nachdem, wie sich der Markt voraussichtlich entwickeln wird.


Für die CfD-Regelung in Frage kommende Technologien.

Folgende Stromerzeugungstechnologien sind förderfähig: Onshore-Windkraftanlagen, Offshore-Windkraftanlagen, photovoltaische Solaranlagen, Wasserkraftanlagen, Kernkraftanlagen, Wasserstoff und Energiespeicher.


Fördermechanismus für Differenzverträge.

 Das Gesetz sieht zwei Fördermechanismen vor:
  • ​durch Ausschreibungen (im Folgenden als „CfD-Regelung” bezeichnet),
  • in Form von staatlichen Ad-hoc-Beihilfen für förderfähige Produktionstechnologien, die nicht im Rahmen von Ausschreibungen gefördert werden können.
 
Im Falle der CfD-Regelung wird der CfD-Vertrag durch Teilnahme an einer CfD-Ausschreibung an den Antragsteller vergeben, je nach dem Ergebnis der CfD-Ausschreibung.
 
Die Ausschreibungen werden im Prinzip ab dem Datum des Inkrafttretens dieses Beschlusses und im Jahr 2025 auf der Grundlage eines CfD-Systems stattfinden, für das der Liquiditätsfonds durch die vom zuständigen Ministerium bereitgestellten Beträge aus dem Modernisierungsfonds (geschätztes Budget: ca. 3 Mrd. EUR) aufgefüllt wird.
 
Ankündigungen zur Öffnung der Ausschreibungen werden auf der offiziellen Website des Energieministeriums veröffentlicht. Auf diesem Portal werden auch die entsprechenden Einzelheiten zu den Teilnahmebedingungen für die Interessenten an der Ausschreibung veröffentlicht.

Im Falle einer Ad-hoc-CFD-Beihilfe kann das zuständige Ministerium mit Unterstützung des CfD-Partners einen Ad-hoc-CFD-Vertrag für ein Stromerzeugungsprojekt vergeben, für das aufgrund der Besonderheit der Technologie kein wettbewerbsorientiertes Auswahlverfahren durchgeführt werden kann. Die Bedingungen des Ad-hoc-Vergabevertrags werden durch direkte Verhandlungen festgelegt und unterliegen der Entscheidung der Europäischen Kommission über die Genehmigung der staatlichen Beihilfe nach der Anmeldung der Ad-hoc-Vergabebeihilfe.
 

Allgemeiner Durchführungsrahmen:

  1.  Abschluss des CfD-Vertrages: Ein CfD-Vertrag wird zwischen der CfD-Gegenpartei (dem Betreiber des Elektrizitäts- und Erdgasmarktes „OPCOM” - S.A.) und einem Investor geschlossen und legt die Zahlung für die CfD-Spanne zwischen der CfD-Gegenpartei und dem Investor fest;
  2. Wie der Ausübungspreis bestimmt wird: Im Falle einer CfD-Regelung wird der Ausübungspreis für einen CfD-Vertrag durch Ausschreibung bestimmt, und im Falle einer staatlichen Ad-hoc-CFD-Beihilfe wird der Ausübungspreis für einen Ad-hoc-CFD-Vertrag durch Verhandlungen bestimmt;
  3. Zahlungsbedingungen im Rahmen der CfD-Regelung in Abhängigkeit von Marktpreisschwankungen: Der Begünstigte erhält KEINE Zahlungen für die CfD-Differenz in Zeiten, in denen der Preis pro Abrechnungsintervall auf dem Großhandelsmarkt oder der Durchschnitt der relevanten Preise auf diesen Großhandelsmärkten negativ ist.
  4. Häufigkeit der Zahlungen: Die Zahlungen werden gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen geleistet. Die Zahlungen können in der Regel periodisch, vierteljährlich oder jährlich erfolgen, je nach den Spezifikationen des Vertrags.
 

Die Verpflichtungen des Investors (CfD-Begünstigter) umfassen folgende Aufgaben:

  1. ​Er stellt die Leistungsgarantie zugunsten der CfD-Gegenpartei;
  2. er hält die Bedingungen des CfD-Vertrags ein
  3. alle für die Entwicklung, den Bau und den Betrieb des Projekts erforderlichen Genehmigungen, Zulassungen, Lizenzen und Erlaubnisse einholt, einschließlich Planungsbescheinigungen, Baugenehmigungen, Umweltvereinbarungen, Netzanschlussvereinbarungen, Ausgleichsvereinbarungen, Vorschriften oder vertragliche Verpflichtungen, einschließlich der in der CfD-Ausschreibung und im CfD-Vertrag genannten;
  4. dem Betreiber des CfD-Systems anhand von Belegen, die auf Anordnung des zuständigen Ministers erstellt werden, nachweist, dass es sich bei der für das Projekt vorgeschlagenen Kapazität um eine vollständig neue Stromerzeugungskapazität handelt;
  5. die CfD-Stromerzeugungskapazität in Betrieb nimmt und kommerziell betreibt und alle anderen im CfD-Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllt, um für CfD-Differenzzahlungen in Frage zu kommen, und zwar am oder vor dem Zieldatum der Inbetriebnahme;
  6. meldet der CfD-Gegenpartei die Strommenge, die gemäß den Bestimmungen des CfD-Vertrags voraussichtlich von der CfD-Erzeugungskapazität erzeugt und an das nationale Stromnetz geliefert wird;
  7. berichtet der CfD-Gegenpartei vierteljährlich über den Stand der Planung, der Genehmigung, der Zulassung, des Baus und der Inbetriebnahme des Projekts sowie über andere Informationen, die der CfD-Gegenpartei im Rahmen des CfD-Vertrags zu melden sind, und stellt alle vom zuständigen Ministerium und der CfD-Gegenpartei angeforderten zusätzlichen Informationen zur Verfügung;
  8. zahlt jährlich den Betrag an die CfD-Gegenpartei, der dem durch Beschluss des Präsidenten der rumänischen Energieregulierungsbehörde ANRE festgelegten Überschussgewinn aus den bilateralen Verträgen entspricht.
 

Risiken

Das Regulierungsgesetz enthält einige Bestimmungen, die für CfD-Begünstigte Risiken darstellen können, wie z. B:
  1. Risiken im Falle einer erheblichen Preisvolatilität.
    Wenn die ANRE der Ansicht ist, dass der Referenzpreis nicht mehr die Marktpreise widerspiegelt, was zu einer Überkompensation der CfD-Begünstigten und zu höheren Kosten für die Verbraucher führt, kann sie den Referenzpreis ändern.

    Die ANRE kann den Referenzpreis auch ändern, wenn mehr als 50 % der CfD-Begünstigten, für die derselbe Referenzpreis gilt, dies der ANRE mitgeteilt haben und der Ansicht sind, dass der Referenzpreis die Marktpreise nicht mehr widerspiegelt und sie somit systematisch unterkompensiert werden.
  2. Verbot des Verkaufs von Energie außerhalb der organisierten Märkte
 
Der CfD-Begünstigte muss alle Strommengen, die von der durch einen CfD-Vertrag abgedeckten Stromerzeugungskapazität geliefert werden, in das nationale Elektrizitätssystem einspeisen und darf sie nur auf den organisierten Märkten verkaufen, mit Ausnahme der Strommengen, die für den eigenen technologischen Verbrauch der von den Terminals der Erzeuger des CfD-Begünstigten gelieferten internen Dienstleistungen verwendet werden.

Dem CfD-Begünstigten ist es ausdrücklich untersagt, die Strommengen, die von der durch den CfD-Vertrag abgedeckten Stromerzeugungskapazität in das nationale Elektrizitätssystem eingespeist werden, außerhalb der organisierten Märkte zu verkaufen, um einen möglichen freiwilligen Ausschluss aus dem CfD-System zu verhindern; die Einhaltung dieses Verbots wird jährlich von der ANRE überprüft und unterliegt den geltenden Sanktionen.​

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