Neues Netzanschlussgesetz in Spanien – Noch fehlen die Internetportale der Netzbetreiber, um freie Netzkapazitäten zu identifizieren

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​veröffentlicht am 17. Februar 2021

 

Am 29. Dezember 2020 wurde das neue Real Dekret zur Regelung der Netzanschluss und Netzzugangspunkte (NetzanschlussG) im Gesetzblatt BOE veröffentlicht –RD 1183/2020.

Keine Änderung hat die zu stellende Garantie erfahren. Weiterhin wird die Hinterlegung einer wirtschaftlichen Sicherheit (Bankgarantie oder Garantie einer Versicherung – seguro de caución) in Höhe von 40€/kwp installierter Leistung (so wie in Artikel 3 des RD 413/2014 definiert) verlangt. Artikel 3 des RD 413/2014 wurde gleichsam durch das NetzanschlussG modifiziert und regelt nun, dass für PV-Anlagen die installierte Leistung die kleinere von den folgenden beiden Leistungen sein soll:

  • Die Summe der maximalen Einzelleistungen der Module
  • Die Summe der maximalen Leistungen der Wechselrichter 

 

Unabhängig von geplanten Kapazitätsversteigerungen und gewissen Vorrang von hybriden Anlagen, gilt weiterhin „wer zuerst kommt, mahlt zuerst”, wobei das entscheidende Datum das der Einreichung des Antrages auf Erteilung des Netzanschluss- und Netzzugangspunktes ist. Bei notwendigen Heilungen gilt allerdings das Datum, an welchem die „geheilten” Unterlagen eingereicht werden als das ausschlaggebende Datum. 

 

Eine vielversprechende Neuerung ist die Zusammenfassung der beiden Anträge auf Netzzugang und Netzanschluss in einem Antrag, der bei dem jeweiligen Netzbetreiber (also Transport- oder Verteilernetz) eingereicht werden muss. Dieser hat dann verschiedene Fristen zu beachten, in welchem der Antrag zur Prüfung angenommen werden muss (admitido a trámite).

 

Falls der Antrag zur Prüfung angenommen wurde, wird der Betreiber des Netzes den Antrag prüfen und gegebenenfalls den Transportnetzbetreiber konsultieren, falls die Transportnetzkapazität geprüft werden muss (das war früher die Netzzugangsprüfung der REE). Die Fristen zur Bescheidung des Antrages hängt von der Anschlussspannung und davon ab, ob der Transportnetzbetreiber konsultiert werden muss. 

 

Bei positiver Bescheidung erlässt der Netzbetreiber wie auch bereits jetzt Übung ist, einen technischen Bescheid über die Anschlussleistung und die erforderlichen Modifizierungen am Netz und am Anschlusspunkt. 

 

Modifiziert wurden weiterhin die Regelungen über die wirtschaftliche Sicherheit (Garantie), die nachfolgend dargestellt werden. 

 

Gemäß Artikel 26 des NetzanschlussG wird die Garantie verwirkt (caduca), wenn:

a) Nach Ablauf von 5 Jahren nach Erteilung der Netzanschlussgenehmigung das Projekt nicht die Inbetriebnahmegenehmigung (acta de puesta en servicio) erlangt hat oder

b) die Milestones des Artikels 1 des königlichen Gesetzesdekretes (RDL) 23/2020 nicht eingehalten werden. Die Milestones sind folgende:

 

 

Tabelle Milestones und Frist zum Erreichen des Milestones 

 

c) Die Nichtleistung der in Artikel 24 des NetzanschlussG genannten Sicherheitsleistung. Die Sicherheitsleistungen wurden erstmals im königlichen Gesetz Dekret  (RDL) 15/2018 genannt und sind zu stellen, falls für den Netzanschluss (über 36kv) der Anschlusspunkt auszubauen ist. In der Regel müssen weitere Transformatoren, Leitungen oder Gebäude errichtet werden, die der Antragssteller zu errichten, bzw. deren Errichtung zu zahlen hat. Die Sicherheitsleistung beträgt 10 Prozent der Ausbaukosten (Material, Baukosten, Planungskosten, UmSt) und ist innerhalb von 12 Monaten nach Erteilung der Netzanschlussgenehmigung zu stellen (inklusive 21 Prozent UmSt).

 

d) Kein freiwilliger Verzicht auf das Genehmigungsverfahren für das Projekt oder auf eines der für seine Entwicklung wesentlichen Rechte. Das bedeutet eine ordnungsgemäße Einhaltung der Maßnahmen und/oder Formalitäten, die für den rechtzeitigen und korrekten Abschluss des Genehmigungsverfahrens für das Projekt erforderlich sind, einschließlich der korrekten und rechtzeitigen Beantwortung von Anfragen der zuständigen Behörden.

 

e) Zeitliche Verwirkung des Genehmigungsverfahrens (autorización administrativa) oder Nichteinhaltung von gesetzlichen Fristen der dazu notwendigen Genehmigungen. Das Genehmigungsverfahren für ein Projekt umfasst mehrere verschiedene administrative Genehmigungsverfahren, die von verschiedenen Verwaltungsbehörden durchgeführt werden und jeweils bestimmten örtlichen Vorschriften unterliegen.

 

Zum Beispiel erlischt die Umweltverträglichkeitserklärung (Declaración de Impacto Ambiental) innerhalb von 4 Jahren nach ihrer Bekanntmachung, es sei denn, dass zuvor mit der Ausführung des Projekts begonnen wurde.

 

f) 20 Prozent der Garantie werden verwirkt, wenn der Antrag auf Erteilung des Netzanschluss- und Netzzugangspunktes abgelehnt (indamisión) wird, weil an dem konkreten Netzknoten gemäß der nach Artikel 5.4. des NetzanschlussG bestehenden Webportalen keine freie Netzkapazität mehr besteht. Artikel 5.4. NetzanschlussG verpflichtet die Betreiber der Transport- und Verteilernetze Webportale zu unterhalten, auf denen die bestehenden Netzkapazitäten an den Netzpunkten gemeldet werden. Diese Webportale müssen allerdings erst frühestens 3 Monate nach Inkrafttreten des NetzanschlussG bereitgehalten werden, wobei näheres noch ein „Circular” der CNMC regeln wird.

 

Die Vollstreckung der 20 Prozent kann nur verhindert werden, wenn der Antragsteller bei dem Antrag auf Freigabe der Garantie nachweist, dass an dem Tage der Garantiestellung um 8:00 morgens eine entsprechende Kapazität frei gemeldet war und diese auch nicht für Versteigerungen gemäß Artikel 18 des NetzanschlussG vorgesehen waren.

 

Gemäß Artikel 23. Nr. 6 zweiter Absatz des NetzanschlussG  kann die zuständige Genehmigungsbehörde von der Vollstreckung der Garantie absehen, wenn:

 

  • Ein öffentliches Gutachten den Abbruch der Baumaßnahmen verlangt oder,
  • für den Fall, dass eine negative Umweltverträglichkeitsprüfung erteilt wird, ohne dass dies dem Antragssteller zuzurechnen ist.

Der Entwickler muss gemäß Artikel 9.3. NetzanschlussG bei den zuständigen Behörden ausdrücklich die Freigabe der Garantie verlangen, einschließlich einer Begründung und schlüssiger Nachweise der Umstände, die zur Beendigung des Projekts geführt haben, und der Tatsache, dass sie nicht dem Entwickler zuzurechnen sind. Innerhalb von 3 Monaten nach Antrag ist die Garantie dann freizugeben. 

 

Weiterhin erfolgt gemäß Artikel 14. Nr. 6 des NetzanschlussG die Rückgabe der Garantie an Antragsteller, wenn diese das konkrete Angebot des Netzanschlusspunktes gemäß Artikel 12 des Gesetzes nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen ausdrücklich annimmt oder eine Revision verlangt und diese nicht erfolgt oder nur unzureichend erfolgt. Das konkrete Angebot des Netzanschlusses umfasst unter anderem die Netzanschlusskapazität, den Standort und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den ggf. notwendigen Ausbau.

 

 

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