Neue EU-Richtlinie: Investitionsoffensive Erneuerbare Energien (EE) im Bereich Wärme-/Kälteversorgung und Eigenstromerzeugung absehbar

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Autoren: Benjamin Richter und Marius Dillig

 

Das Europäische Parlament hat sich in den sog. „Trilog-Verhandlungen” mit den EU-Mitgliedstaaten und der Kommission auf noch anspruchsvollere Ausbauziele in der Neufassung der Richtlinie für Erneuerbare Energien geeinigt: Bis 2030 sollen im Durchschnitt rund 32 Prozent des Bruttoendenergieverbrauchs der Mitgliedstaaten aus erneuerbaren Quellen stammen – ein deutlicher Anstieg gegenüber den aktuellen 17 Prozent. Die Richtlinie definiert damit die Entwicklung der europäischen EE-Märkte bis 2030, und wird nicht nur im Stromsektor, sondern insbesondere auch im Fernwärme- und Fernkältebereich sowie im Transportbereich große Investitionsanreizprogramme auf nationaler Ebene nach sich ziehen.

  

Die inhaltliche Einigung zur Novelle der europäischen Richtlinie über Erneuerbare Energien (bislang  2009/28/EG) ist Teil des großen Pakets „Clean Energy for all Europeans” und regelt die Themen und die Geschwindigkeit des Ausbaus. Bis 2030 sollen so 32 Prozent des Bruttoendenergieverbrauchs der Mitgliedstaaten aus erneuerbaren Quellen stammen, mit der Option, den Zielwert nach Prüfung im Jahre 2023 nochmals nach oben hin anzupassen. Neben den klimapolitischen Effekten sollen so Ausgaben von bis zu 60 Mrd. Euro pro Jahr für fossile Brennstoffe eingespart werden1. Zusätzlich zur Elektrifizierung soll insbesondere der Reduktion fossiler Erzeugung im Wärmebereich eine große Bedeutung zukommen. Für die einzelnen Mitgliedstaaten wird an den bereits definierten nationalen Zielen als Mindeststandard festgehalten. Diese zeigen große landesspezifische Unterschiede (in Korrelation zu den bestehenden Ressourcen) mit geforderten 13 Prozent in Ländern wie den Niederlande oder der Tschechischen Republik und ambitioniertere Zielwerte wie 49 Prozent in Schweden und 38 Prozent in Finnland. Dass die Anforderungen an Deutschland hier mit den geforderten 18 Prozent weit hinter den selbstgesteckten Zielen zurückbleiben, zeigt deutlich die Schwachstelle der neuen Richtlinie, die ambitionierten EU-weiten Ziele für 2030 auch auf verpflichtende nationale Ausbaupfade herunterzubrechen.

 

 

aktuelle und geplante Anteile der Erneuerbaren an der Bruttoendenergieversorgung

 

Abbildung 1: aktuelle und geplante Anteile der Erneuerbaren an der Bruttoendenergieversorgung2

 

Die wichtigsten inhaltlichen Forderungen der Richtlinie an die Mitgliedstaaten in Bezug auf den Ausbau der Investitionstätigkeit in erneuerbare Erzeugungskapazität fassen wir kurz zusammen:

 

Anteile der Erneuerbaren Energien in der Stromproduktion weiter ausbauen und Eigenverbrauch stärken

Ziel wird sein, den Anteil erneuerbarer Elektrizität von aktuell etwa 29,6 Prozent3 auf 50 Prozent bis 2030 im europäischen Durchschnitt anzuheben. Auch aufgrund der hohen Preisdegressionsraten, die wir bei Photovoltaik (bis zu 80 Prozent seit 2009) und Windkraftanlagen beobachten, machen Erneuerbare aktuell bereits über 85 Prozent der Investitionen im europäischen Erzeugungssektor aus. Ziel der neuen Richtlinie ist es, den Investoren weiterhin hohe Investitionssicherheit und Sichtbarkeit zu garantieren und gleichzeitig auf ein stärker marktbasiertes Anreizsystem zurückzugreifen. Der Einspeisevorrang für erneuerbaren Strom soll soweit sinnvoll aufgehoben werden, allerdings dürfte dies aufgrund der niedrigen Grenzkosten zumindest bei Wind- und PV-Anlagen keine neue Hürde darstellen.

 

Der Eigenverbrauch von selbsterzeugter Energie soll (wohl ab 2026) zudem von Gebühren und Entgelten befreit werden, insofern die Anlage kleiner als 30 kWp ist. Dies ist natürlich ein wichtiges Signal für die Integration von PV als dezentrale Versorgung, da Anlagen, z.B. in Deutschland, über der Bagatellgrenze von 10 kWp momentan einen Anteil von 40 Prozent der vollen EEG-Umlage für eigenverbrauchten Strom abzuführen haben. 

 

Hier wird somit die Bagatellgrenze angehoben werden müssen. Es geht in der Richtlinie allerdings noch um mehr: Es ist vorgesehen, dass Mitgliedsländer, die Prosumenten dennoch mit Entgelten belegen wollen, zuvor darlegen müssen, dass eine Entgeltbefreiung dieser Gruppe negative Folgen für das Gesamtsystem haben würde. So soll auch die doppelte Abgabenlast für gespeicherten Strom fallen, was endlich die Etablierung von Geschäftsmodellen mit Mehrfachnutzung der Speicher für Peak-Shaving, Systemdienstleistung und Pooling für Regelenergie ermöglicht.

 

Auch ein Peer-to-Peer-Stromhandel zwischen einzelnen Bürgern soll nach bisherigem Informationsstand ohne bürokratische und finanzielle Hürden auf Grundlage des aktuellen Entwurfes möglich werden. So sollen dezentrale Anbieter, wie z. B. Bürgerenergiegemeinschaften, gestärkt und gefördert werden. Dies eröffnet den Ausbau von blockchain-basierten Systemen, wie u.a. das Pilotprojekt der Stadtwerke Wuppertal (Tal.Markt) bereits zeigt. Da dies erhebliche „disruptive” Auswirkungen auf das bestehende Stromhandelssystem hätte, bleibt abzuwarten, welches Land so mutig ist, diesen Geschäftsmodellen den regulatorischen Rahmen zu geben.

 

Erneuerbare Energien im Wärme- und Kältesektor zum Durchbruch bringen

Mitgliedstaaten sollen den Einsatz Erneuerbarer Energien in der Wärme- und Kälteversorgung um jährlich 1,3 Prozentpunkte pro Jahr steigern. Dabei liegt es bei den Mitgliedstaaten selbst, entsprechende Anreizsysteme zu schaffen. Ausgehend von der niedrigen bisherigen Durchdringung erneuerbarer Wärmeerzeugung in diesem Sektor, beispielsweise in Wärmenetzen in Deutschland vom aktuellen Niveau von rund 7 Prozent4 (ohne die Betrachtung des erneuerbaren Anteils in der Reststoffverwertung), bedeutet dies mehr als eine Verdoppelung der installierten Anlagenkapazität bis 2030. Rödl & Partner berechnet für die gesamte Europäische Union daraus ein zusätzliches Investitionsvolumen von etwa 36 Mrd. Euro jährlich in erneuerbare Wärme- und Kälteerzeugungsanlagen (vgl. Abbildung 2).

 

 

Extrapolation des zusätzlichen jährlichen Investitionsvolumens in europäischen Staaten in erneuerbare Wärme- und Kälteerzeugung

 

Abbildung 2: Extrapolation des zusätzlichen jährlichen Investitionsvolumens in europäischen Staaten in erneuerbare Wärme- und Kälteerzeugung auf Basis des 1,3-Prozent-Ausbaupfades (Rödl & Partner)5

 

Die neuen Vorgaben an die Mitgliedstaaten zur Weiterentwicklung der Fernwärmebranche werden in Artikel 24 behandelt. Darin fand sich ursprünglich, dass Zugriffsrechte auf lokale Fernwärmeversorgungsnetze für unabhängige Produzenten erneuerbarer Wärme oder von Abwärme geöffnet werden sollen. Netzbetreiber sollten die produzierte Wärme Dritter aufnehmen und sogar die Direktversorgung der Kunden durch Dritte ermöglichen. Diese Regelung wurde in der jetzigen Fassung wieder deutlich abgeschwächt. Nun besteht neben diesem teilweisen „Unbundling” im Fernwärmebereich auch die Option, die Fernwärmeversorger direkt zu verpflichten, den EE-Anteil um 1 Prozent jährlich zu erhöhen. Zudem wurden eine Reihe von Ausnahmen definiert, wie Kapazitätseinschränkungen, Anforderungen an die technischen Parameter der Wärme oder Kostengründe, die in der Praxis zu einer deutlichen Einschränkung des Drittzugangs führen.

 

Daneben werden die Verbraucherrechte gestärkt und Möglichkeiten zur Kündigung des Versorgungsvertrages geöffnet. Anbieter von Fernwärme oder -kälte müssen zukünftig den Endkunden Informationen über den EE-Anteil und die Effizienz in ihrem System bereitstellen und den Verbrauchern die Möglichkeit zur effizienteren EE-Eigenerzeugung einräumen.

 

Dekarbonisierung des Verkehrssektors und Umstellen auf synthetische Treibstoffe

Die neue Richtlinie wird im Transportsektor feste Quoten für erneuerbare Treibstoffe, insbesondere synthetische und biogene Treibstoffe, sowie den Einsatz von EE-Strom festschreiben. Der Anteil soll dabei auf 14 Prozent in 2030 ansteigen, wobei Bio-treibstoffe der ersten Generation maximal 7 Prozent dazu beitragen dürfen. Dies soll den Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen reduzieren und die Folgen der Landnutzungsänderung eindämmen. Mit mindestens 3,5 Prozentpunkten können fortgeschrittene Biotreibstoffe der 2. Generation, wie beispielsweise synthetisches Erdgas (SNG) oder Fischer-Tropsch-Treibstoffe, dazu beitragen. Hier ist daher mit einer starken Ausweitung der Förderung von Pilot- bzw. Demoanlagen und ersten kommerziellen Anlagen in den nächsten Jahren zu rechnen. Auch durch die o.g. Änderungen der Richtlinie können die flexible Kopplung dieser Anlagen mit dem Stromsektor und die Nutzung der Abwärme exothermer Synthese in Wärmenetzen zu besonderen Kostenvorteilen führen und Investitionsentscheidungen positiv beeinflussen.

 

Das Stärken der Nachhaltigkeitskriterien

Die Neuordnung des Systems der Herkunftsnachweise, mit denen die grüne Qualität von Ökostromprodukten belegt wird, ist ein weiterer Punkt der Richtlinie. Umstritten war hier die Frage, ob und wie man das System der Herkunftsnachweise in der gesamten EU auf staatlich geförderte Strommengen ausweiten soll. Bisher ist dies nur in einigen Ländern der Fall. In Deutschland hingegen erhalten nur Ökostromanlagen, die keine EEG-Vergütung für den erzeugten Strom bekommen, diese Zertifikate. Der ausgehandelte Kompromiss zum betreffenden Artikel 19 der Richtlinie sieht nun vor, dass Herkunftsnachweise grundsätzlich für den gesamten Ökostromsektor eingeführt werden sollen – also auch für EEG-Mengen. Diese Nachweise sollen allerdings nicht – wie ursprünglich von der Kommission vorgesehen – per Auktion an Dritte versteigert werden. Zudem können laut Kompromisspapier die Mitgliedstaaten frei entscheiden, ob sie Herkunftsnachweise auch für solche Energiemengen erlauben, die bereits eine finanzielle Förderung etwa über das EEG erhalten.
Insgesamt bieten diese Zertifikate eine weitere, voraussichtlich relevante Einnahmenposition für Investoren in erneuerbare Erzeugungsanlagen.

 

Fazit

Die mutigen Vorgaben auf EU-Ebene nehmen eine Vielzahl der aktuellen Herausforderungen im Bereich Dekarbonisierung der Energieversorgung auf. Die Erreichung der gesetzten Ziele erfordert teilweise ein massives Umsteuern der Mitgliedstaaten weit über das bisherige Engagement hinaus. Für Investoren und Unternehmen der EE–Branche bedeutet es, weiterhin wachsam den regulatorischen Rahmen und die Fördermittelsituation in einzelnen Ländern zu beobachten. Die Investitionsmöglichkeiten erscheinen zahlreich: ob Tiefengeothermie, synthetische Treibstoffe, Geschäftsmodelle mit Kombination von PV und Speichern im Kleinanlagensegment oder EE im Wärme-/Kältesektor, alles Bereiche, die bereits mit State-of-the-Art-Technologien aufwarten, die nur auf ihren Einsatz bzw. den richtigen regulatorischen Rahmen warten.

 

 

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