CSRD / ESRS – was kommt auf Sie zu?

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veröffentlicht am 23. November 2023

 

Am 25. Oktober 2023 veröffentlichte die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) die erste Version einer Excel-Liste zu allen Datenpunkten des Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), inklusive eines Leitfadens zur Umsetzung. Die Übersichtsliste liegt in einer Entwurfsfassung vor und wurde bereits mehrfach aktualisiert.

 

Die EFRAG stellt damit eine nicht-rechtsverbindliche Anwendungshilfe für die praktische Umsetzung der ESRS-Anforderungen zur Verfügung. Die bereitgestellte Excel-Liste umfasst die Themenbereiche Umwelt (ESRS E1 – ESRS E5), Soziales (ESRS S1 – ESRS S4), Governance (ESRS G1) sowie die Anforderungen aus ESRS 2 und enthält über 1.000 Datenpunkte. Allein im ESRS 1 werden mehr als 200 Offenlegungspflichten gefordert.

 

Darüber hinaus gibt die Liste Auskunft darüber, welcher Datentyp (narrative, semi-narrative, Integer, Percent, Monetary, Table) für die Offenlegung erforderlich ist. Somit ermöglicht die Liste für Unternehmen, welche unter die CSRD-Berichtspflicht fallen, eine Orientierung, zu welchen Daten sie in welcher Form und ob freiwillig oder verpflichtend, grundsätzlich berichten müssen. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse entscheidet dann final, zu welchen Daten letztendlich berichtet werden muss.

 

Warum ist das Kennen dieser Listen so wichtig?

 

Angesichts der Vielzahl an Offenlegungspunkten sollten sich Unternehmen, welche unter die CSRD-Berichtspflicht fallen, frühzeitig mit den Anforderungen auseinandersetzen und entsprechende Prozesse für die Datenerhebung implementieren. Die Liste zeigt auf, was für einen Aufwand sich mit der Transparenzpflicht für die Unternehmen abbildet. Oft wird das Nachhaltigkeitsreporting noch nicht vollständig verstanden und im Umfang sowie zeitlichen Aufwand, in Bezug auf die Verpflichtung zur Datentransparenz, falsch eingeschätzt. Wir empfehlen sich daher sehr zeitnah mit diesen Standards auseinander zu setzen und entsprechende Workshops zu buchen. Das Thema muss bereits 2024 auf die Agenda.

 

Hier finden Sie die Excel-Liste zum Download.

 

Hinweis: Diese Liste ist nicht als Ausgangspunkt für die Wesentlichkeitsbewertung gedacht

Bei Fragen rund um die CSRD-Berichtspflicht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

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Naomi Mzyk

B.A. Management in Organic and Sustainability Business

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